Beiträge von klaus

    Hallo,


    Beim Finanzamt gelten immer die Jahressummen. Hier also 12.000 €
    Wenn du 330 € mtl. Bruttoverdienst und auf Lohsteuerkarte abrechnest, dann ist das kein MiniJob,
    da dir zwar keine Steuern aber Sozialabgaben abgezogen werden.
    Bei einem Minijob, kann man im Monat bis 400€ verdienen und hier werden die Pauschalabgaben vom Arbeitgeber abgeführt.


    Wenn dem so ist, und du kannst keine Kosten dagegensetzen, wirst du wohl dem Finanzamt eine Nachzahlung leisten müssen, da du ja vermutlich bei den anderen Jobs auch nicht viel Steuern, wenn überhaupt, gezahlt hast.


    Gruß Klaus

    Ich habe das alleinige sorgerecht



    Hallo Dani2205,


    warum sagst du dann nicht von Anfang an die Wahrheit und wunderst dich dann, das alles was du sonst noch schreibst, hinterfragt wird.
    Wir helfen hier alle gerne und Opfern unsere Zeit, aber für dumm wollen wir uns auch nicht verkaufen lassen.
    Stöbere hier mal im Forum und du wirst merken das hat ein wenig Überhand genommen.


    Gruß klaus

    Hallo,


    wieso geht ihr beide dann in die IV ?
    wenn du nur halbtags arbeitest, dann ist vermutlich III und für dich die V die bessere Variante.


    Den Unterhalt an eure gemeinsamen Kinder leistet dein Mann als Naturalunterhalt und bei der Stieftochter ist er Barunterhalspflichtig.
    Dabei spielt es meines Weiisens keine Rolle wieviel Schulden er hat oder ob er eine neue Familie gegründet hat. Es gilt der Selbstbehalt der in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführt ist.


    Gruß Klaus

    Hey Leute,


    Bayern ist geil.


    Sind vor ein paar Monaten von der Diktatur in die Domekratie gewechselt.
    Nehmt ein bischen Rücksicht. Ist gar nicht so einfach, sich daran zu gewöhnen.


    Batzi Klaus

    Hallo Marsratte


    FALSCH.


    Es gibt auch bei den Nebenkosten eine Angemessenheitsprüfung.
    Ein Beispiel
    Nur weil die Wohnung von den qm her angemessen ist, müssen es die Nebenkosten nicht sein.
    Was dazu führen kann, dass die Nebenkostennachzahlung nicht übernommen wird oder die Nebenkostenabrechnung nur zum Teil übernommen wird.
    Würde z.B. passieren, wenn du täglich duscht und badest.


    Als ALG II Bezieher hast du dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgaben, die du verursachst ,möglichst gering sind. Nennt man wirtschaftliches Handeln.


    Klaus

    Hallo Leute,


    im Normalfall spielen weder qm noch die Zimmerzahl eine große Rolle.
    Es kommt auf die Kaltmiete und auf die Nebenkosten an.
    Sollte die Kaltmiete im Rahmen sein, wird die ARGE normalerweise nichts dagegen haben.
    Bei den Nebenkosten muss man aufpassen, da diese nur auf die angemessene Wohnugngröße bemessen werden und damit auch nur bis dahin übernommen werden. Sollte eine größere Nachzahlung ins Haus flattern, dann muss unter Umständen der Hilfeempfänger alles selber zahlen. Wer kann das vom Regelsatz. Sollte einer sagen, das ist kein Problem, der soll sich bei mir melden, denn dann mache ich etwas grundlegend falsch.


    Darauf solltest du auch hinweisen Marsratte.



    Gruß klaus

    Hallo Marsratte,


    Bevor du hier rummaulst, solltest selber erst mal was leisten.
    Wir helfen den Leuten hier im Forum gerne und opfern dafür viel von unserer Freizeit. Sorry habe vergessen, als ALG II Empfänger habe ich sowieso nichts zu tun.
    Das Beantworten der Beiträge ist nicht nicht das Problem, sondern die Rechere für die Antworten oder glaubst du, uns gibts der Herr im Schlafe.


    Nur die Klappe aufreissen kann jeder.


    Sie kann ja zu dir kommen, wenn das Kind da ist und du hilfst ihr dann weiter.
    Ich finde es verantwortungslos ein Junges leben absichtlich in die Welt zu setzten in dem Wissen, dass ich es mir nicht leisten kann, bzw. nicht die nötige Reife besitze. Was meiner EMinung nach aus dem Beitrag deutlich hervorgeht. Du kannst ja die Verantwortung übernehmen und nicht nur für ein paar Minuten oder Stunden sondern ein Leben lang Tag und Nacht.


    So das war das Wort zum Sonntag.


    klaus

    Hallo Danny,


    Stromkosten sind in der Regelleistung enthalten, daher werden die Nachzahlungen nicht übernommen.
    Ausnahme : wenn mit Strom geheizt wird, dann der Anteil, der auf die Heizung entfällt und angemessen ist.


    Gruß klaus

    Hallo,


    weil es seit dem 01.04.2007 eine Pflichtversicherung ist und du versichert sein hättest müssen.
    Was auch keiner weis, können die Strafen für Nichtversicherung vergeben. In der Pfligeversicherung liegen die Höchstgrenzen für Strafen ich glaube bei 5000€ .


    Wie Horst es dir gesgt hat, zieh aus und alles ist viel einfacher. Am besten vielleicht in die Wohnung neben an.


    Nur tu endlich was, beweg deinen Hintern und warte nicht auf morgen.


    Gruß Klaus


    Viel Spass beim heulen.

    Hallo Horst,


    lese keine Bildzeitung, lese auch keine andere Zeitung.
    Hole mir lieber Informationen im Ínternet.
    Bin kein braver Konsumbürger.


    Nein, aber mein Baby hat auch Bedürfnisse. Musste sich mal draussen lösen,
    denn ansonsten stinkts hier, dass du keinen klaren Gedanken mehr fassen kannst.
    Jetzt weisste, warum ich manchmal so verwirrt bin.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    warum holt ihr hier Threads rauf die ein halbes Jahr alt sind ?


    Haben wir Vollmond ? Sind hier alle Blond geworden ?


    Sorry ist ein Vorurteil, aber mir ist nichts bessers eingefallen.


    Gruß Klaus

    Hallo danny1303,


    ein paar Fragen kann ich dir beantworten:


    Nachdem ihr schon solange zusammen wohnt, werdet ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft angesehen.
    Zumal auch deine Freundin bis jetzt für dich aufgekommen ist, also für dich Einstand.
    Somit wird auch ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt, wenn du einen ALG II-Antrag stellst.


    Über die Freibeträge kannst du hier auf der Hartz IV-Seite alles erfahren.


    Das Haus deiner Freundin muss nicht unbedingt ais Vermögen gewertet werden.
    Gib in der Suchfunktion einfach Nießbrauch ein, dann findest du die Antworten mit Gerichtsurteil BSG.
    Vielleicht trifft es ja zu.


    Zur Krankenversicherung:


    Es gibt seit 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht in der GKV. Auf gut Deutsch, jeder muss eine Krankenversicherung haben. Die GKV kann die Beiträge bis zu 3 Jahren rückwirkend verlangen.
    Was heisst du musst dich freiwillig bei einer GKV melden und den Beitrag von ca. 150€ monatlich selber aufbringen.


    Ob du Leistungen bekommst, hängt von dem Einkommen deiner Freundin ab und von den Kosten der Unterkunft(KDU). Es gibt allerdings Grenzen bei der KDU die regional sehr verschieden sind-Stichwart angemessene Wohnung. Benutze eienen ALG II Rechner im Internet und schau was rauskommt.


    Das mit dem Überprüfungsantrag kann ich dir nicht sagen, können aber die anderen vielleicht beantworten.


    Gruß Klaus

    Hallo Horst


    schick uns doch mal ein Bild von dir, wo der Bauch dünner als der Hals ist.


    Würde uns allen hier ein tolles Wochende bescheren.


    We fly higher.:):):)


    Gruß klaus


    P.S. Nun bin ich auch auf einen alten Thread der hochgeholt wurde reingefallen.
    Muss sofort in den Spiegel schauen, ob ich blond geworden bin.