Beiträge von klaus

    Ja, du musst dann den Unterhalt einklagen. Klar hast du gute Chancen, wenn bei dem Erzeuger was zu holen ist. Sprich mit der Unterhaltsvorschussstelle, die helfen dir weiter.
    Zur Klage wird dich die ARGE sowieso zwingen, da Unterhalt vor ALG II geht.


    Gruß Klaus

    Wie bekomme ich Leistungen aus der GKV:
    Du meldest dich als freiwilliges Mitglied, kostet mtl. ca 150€


    Wie bekomme ich generell Unterhalt:
    Deine leiblichen Eltern sind dir zu Unterhalt bis Ende der ersten Berufausbildung verpflichtet


    Wie kann ich ausziehen:
    Ohne Moos nix los, deine Eltern können entscheiden ob sie Naturalunterhalt oder Barunterhalt für dich leisten. Eine eigene Wohnung steht dir nur im Härtefall zu.


    Wie bekomme ich Geld von den Unterhaltspflichtigen:
    in dem du es vor Gericht einklagst.


    Was für eine Krankheit hast du ?
    Das könnte eventuell weiterhelfen.


    Gruß klaus

    Sei froh dass du soweit weg bist,


    ansonsten würde ich dich persönlich zur ARGE treten. (ernstgemeint):mad:


    Suche dir eine Wohnung die angemessen ist. 50€ im Monat aus den Regelleistungen ist viel und womöglich auch noch einen Anteil an Nebenkosten, da die dann auch nicht angemessen sind.


    351€ Regelleistung
    +
    KDU Kosten der Unterkunft
    -
    Einnahmen
    =
    ALG II


    Das kannst du vom Staat erwarten. Strom und Warmwasser werden nicht über die KDU abgerechnet.
    Musst du selber zahlen, da in den Regelleistungen bereits inbegriffen.
    Du kannst auch schon jetzt ALG II beantragen. Man kann in einer Wohnung auch getrennt leben und getrennt wirtschaften, nennt sich dann Haushaltsgemeinschaft.
    Außerdem Antrag auf Erstausstattung stellen.


    Morgen kommt der Bericht freiwillig, ansonsten war das von mir für dich die letzte Hilfe.:mad:


    Gruß Klaus

    Hallo MaPaSo3,


    warum sind deine Kinder nicht mehr in der BG?
    Was für Einkommen haben deine Kinder?
    Wie alt sind die Kinder?


    Es kann sein, dass wenn deine Kinder wie du sagst aus der BG fallen, dann das Kindergeld bei dir weiterhin angerechnet wird, da deine Kinder es nicht brauchen.
    Ich glaube das ist so richtig.
    Vielleicht weiss jemand genauer Bescheid.


    Gruß Klaus

    Hallo Salle,


    ich glaube du hast hier einigen aus der Seele gesprochen.
    Mir auf jeden Fall.


    In der Hoffnung das es besser wird, denn die stirbt ja bekannlich zu letzt.


    Gruß klaus

    Hallo Heuschrecke,


    zur Aufwandsentschädigung:


    http://www.sozialleistungen.in…s-ist-kein-einkommen.html


    Zum Widerspruch:


    Die ARGE hat 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.Schreiben nach dem Stand der Bearbeitung oder auch "Lästige Anrufe" werden normalerweise mit Nichtbeachtung abgestraft.
    Schick der ARGE kurz vor Ablauf der 3 Monatsfrist ein Schreiben mit einer Fristsetzung von 14 Tagen um einen Bescheid zu erlassen. Schreib gleich rein, wenn die Frist verstreicht, wirst du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
    Sollte die Frist verstreichen, dann reiche Untätigkeitsklage beim Sozialgericht ein. Du brauchst dazu keinen Anwalt und die Klage bedarf keiner festen Form.


    Gruß Klaus

    Hallo Jake,


    die Leistungen für Kleidung sind aus der Regelleistung zu bestreiten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da dein Übergewicht einen Sonderstatus einräumt.
    Nimm das zum Anlass abzuspecken. Ich habe selbst, seit meinem ALG II Bezug 20 Kg verloren und rauche nicht mehr. Schaue dich doch mal im Second Hand Bereich um.
    Erhöht mit Sicherheit auch die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.


    Gruß Klaus

    Hallo Daniel,


    auch wenn du 18 bist sind dir deine Eltern, bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung, zu Unterhalt verpflichtet.
    Und Unterhalstleistungen haben Vorrang vor Hartz IV.


    Warum bist du denn ausgezogen?
    Wurde es behördlicherseits angeordnet?


    Gruß Klaus

    Hallo,


    Die Beträge sind unterschiedlich, aber sie sind im Normalfall nicht so dass du so ohne weiteres in ein Möbelhaus gehen kannst und davon alles bekommst. Wirst dich wohl auf dem Gebrauchtmarkt umsehen müssen.
    Kann auch sein dass du das Ganze als Sachleistung bekommst, ist bei den verschiedenen Kommunen unterschiedlich.
    Da deine Sachbearbeiterin den Antrag schon gestellt hat, wirst du bald genau wissen, was du bekommst.


    Gruß Klaus

    Hallo Patrick


    Du hast nur Anspruch auf eine eigene Wohnung, wenn schwerwiegende Gründe dir ein Leben bei deinen Eltern unmöglich machen.
    Kann ich aus deiner Schilderung nicht entnehmen.
    Deine Eltern sind dir bis Ende der ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.


    Stelle deine Hormone noch etwas zurück und mache deinen Hauptschulabschluß und such dir dann eine Lehrstelle. Nach der Lehre kannst du immer noch mit deiner Süssen zusammenziehen. Gibt es keine Hauptschule die näher bei dir ist ?


    Ich wohne in einer Großstadt und da sind 45 min weg zur Lehrstelle oder Schule oft normal.
    Worüber beschwerst du dich. Arschbacken zusammenkneifen und durch. Das will ich doch hoffen das deine Eltern sagen, du sollst aus deinem Leben etwas machen. Du erwartest doch nicht etwa, dass das dir jemand abnimmt, ist ja auch dein Leben und deine Zukunft, also tu auch was dafür.


    Stress mit den Eltern hatten wir alle in dem Alter, das gehört zum Erwachsen werden mit dazu.
    Jammern ist keine Lösung, sondern beisse dich durch.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    wie Horst gesagt hat mit dem Fallmanager besprechen und wichtig alles schriftlich festhalten und bestätigen lassen.


    Mit der Krankenversicherung:


    Wenn er in Deutschland gemeldet bleibt muss er die zahlen. Wenn er das nicht will muss er sich in Deutschland abmmelden und in Österreich anmelden, ansonsten wird die GKV sobald er sich wieder neu in Deutschland anmeldet die Zeit ohne versicherung nachverlangen.



    Gruß Klaus

    Natürlich kann er nach Wien ziehen, er muss sich nur bei der ARGE abmelden. Es wird kein Mensch in Deutschland gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
    Allerdings hat er dann auch keine Krankenversicherung mehr, ausser er meldet sich freiwillig bei seiner GKV an. Kostet ca. 150€ mtl. IN Deutschlang besteht Krankenversicherungspflicht, keine Ahnung wie es in Österreich ist.
    Was ist mit seiner Wohnung in Deutschland? Wie wird die weiterbezahlt?


    Gruß Klaus

    Hallo Silverhawk1988,


    da du ja länger als 2 Jahre gearbeitet hast, müsste dir ALG I zustehen und nicht Hartz4(ALG II)
    Wenn du dich bereits arbeitlos gemeldet hast, müsste dir das doch gesagt worden sein.


    Gruß klaus