Beiträge von klaus

    ;)Bitte Tattoofee;)


    Hab noch was vergessen:


    pass auf das dein Bescheid nicht endgültig ist, sondern nur vorläufig, da du nicht weist ob bei der Veräußerung anrechenbares Vermögen rauskommt.


    Gruß klaus

    Hallo,


    je meher Bedürftige sich gegen die Willkür wehren, umso besser.
    Die ARGEN machen das doch mit System, da sie geanu wissen, ein großer Teil nimmt es beleidigt zur Kenntnis und fügt sich.
    Solange das so ist, geht die Rechnung der ARGE doch auf, und sie sparen dem Staat eine Menge Geld.


    Also lasst euch nicht alles gefallen und tut was für euer Recht.


    Gruß Klaus

    Hallo tattoofee,


    wenn die ARGE ein Wertguthaben haben will, dann soll sie es selber in Auftrag geben und zahlen.
    Ich hatte den selben Fall.
    Bei mir hat dann der Grundbuchauszug( darf nicht älter als 3 Monate sein und bekommst du beim Amtsgericht und war für mich kostenlos, weil die ARGE den wollte), Grunsteuerbescheid, Einheitswertbescheid( wird nach Fertigstellung des Hauses erstellt und danach wird die Grundsteuer festgesetzt) und der Kaufvertrag und den aktuellen Schuldenstand genügt.
    Habe ALG II dann als Darlehen bekommen, da noch nicht feststeht, ob bei einer Veräußerung, überhaupt was übrigbleibt, da noch Grundschulden auf der Wohnung sind.


    Hoffe hat dir geholfen.


    Gruß klaus

    Hallo LausiMausi,


    leider ja, sollte den Lebenspartner soviel verdienen, bekommst du von der ARGE nichts für deine gesetzliche Krankenversicherung. Erforderlicher Umfang heisst GKV, du könntest als freiwilliges Mitglied auch in die PKV wechseln und deutlich mehr Leistungen haben und teurer sein.
    Die positive Nachricht, dein Partner kann die Beiträge bei der Einkommssteuer geltend machen.
    Fast alles was du an Einkommen erzielst ,wird leider angerechnet. Ist aber hier auf der ALG II-Seite super erklärt.


    Gruß klaus

    Hallo,


    will euch die Vorfreude nicht nehmen.


    Wartet doch erstmal ab, bis das Ganze verabschiedet worden ist und was dann dabei rauskommt.


    Glaube erst daran, wenn ausgezahlt worden ist.


    Gruß Klaus

    Hallo expert,


    brauch deine Hilfe.


    Das Bundessozialgericht ist ein durch Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz errichteter und garantierter Oberster Gerichtshof des Bundes. Dieser entscheidet als oberste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit über Rechtsstreitigkeiten auf den ihm durch Gesetz zugewiesenen Gebieten.


    Das steht übrigens auf der Startseite des BSG.


    Was ist nun die oberste Instanz für Sozialgerichtbarkeit ?
    Deiner Aussage nach das Bundesverfassungsgericht ?


    Der oberste Gerichtshof (BSG) ist eine Institution des Obersten Gerichtshofes(BGH).


    Das ist deine Aussage aus deinem letzten Beitrag.


    Es kommt aus das Rechtsgebiet an, um die oberste Gerichtsbarkeit benennen zu können.


    Das BSG beschäftigt sich sehrwohl mit Fragen der Hatz IV-Empfänger, es wurde sogar extra ein Senat dafür eingerichtet.


    klaus

    Hallo Horst,


    darum ja mehr Rechner ausprobieren und wenn nur einer aussagt ich bekomme was, Antrag stellen oder hier die genauen Daten einstellen, dann können wir helfen.


    Gruß klaus

    Hallo Expert,


    dann weist du mehr als der Bundesderichtshof.
    Auf der Seite des BGH, ich hoffe du kannst mit der Abkürzung was Anfangen, steht unter der Rubrik Stellung des BGH in der Gerichtsorganisation:
    Neben dem Bundesgerichtshof bestehen als oberste Gerichtshöfe des Bundes noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Bundesfinanzhof in München, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und das Bundessozialgericht in Kassel.
    Wenn du deine Arbeit auch so korrekt versiehst, wie deine Aussagen stimmen, dann wirst bald ohne Job dastehen, oder bist du der Mitarbeiter der beim Chef immer hinten aus dem A... schaut, und aufpasst dass kein anderer Wurm dem Chef zu nahe kommt.


    Da dir offenbar die Argumente ausgehen oder dein Pferd auf dem Du reitest, nicht mehr für dich denken will,
    fallen dir nur mehr verbale Beleidigungen ein. Damit kann sich ja ein jeder Leser, hier im Forum ,selber einen Eindruck über deinen geistigen Tiefflug machen.


    Anscheinend bist du mit deiner Arbeit nicht ausgelastet und hier im Forum nur Fäkalien zu verbreiten, denn Hilfestellung gibst du den Leuten hier nicht. Lass deinen Frust wonaders aus. Gib mir deine Adresse und ich schick dir 10 Cent für die Parkuhr, der kannst du dann alles erzählen. Hat auch den Vorteil, die widerspricht nicht.


    Klaus


    P.S. Ich hoffe du verstehst die Fremdwörter und auf meine Fragen gabs immer noch keine Antwort ,nur Beleidigungen. Hasst wohl keine Argumente mehr.

    Hallo expert72


    wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht im Bereich von Zivil und Starfverfahren und nicht das höchste Gericht. Wenn du schon korrigierst, dann solltest du das richtig machen.
    Ich habe geschrieben das oberste Gericht im Bereich SGB(für Sozialgesetzbuch) ist das Bundessozialgericht.
    Wer kann nun lesen ?
    Natürlich ist jeder Richter in seiner Entscheidung frei, trozdem wird versucht die Rechtssprechung zu vereinheitlichen. Was heissen soll, selbe Sachlage selbes Urteil, ist ja auch sinnvoll für das Rechtempfinden der Bürger.


    Wo ist die Antwort auf meine Frage? Warum kommen soviele Widersprüche und Klagen von Bedürftigen durch?
    Bestimmt nicht durch deine Art zu allem was die ARGE sagt ja danke zu sagen.


    KDU ist eine Leistung der Kommune, ausser es besteht ein Vertrag zwischen Kommune und ARGE, dass die ARGE das mitübernimmt. Beispiel München Stadt ARGE für Regelleistung und KDU zuständig MünchenLand KDU Landsratsamt München ARGE Regelleistung.


    Aber nachdem wir ja, deiner Meinung nach, keine Ahnung haben, kannst ja mal Nachhilfe geben, wie in der art des obersten deutschen Gerichts ? Da musst du noch ein bischen üben.


    Pass auf dass du nicht unsanft landest.


    Klaus


    P.S Manche lassen Pferde für sich denken, haben ja den größern Kopf

    Hallo,


    dann kannst du nur bei einer gemeinnützigen Einrichtung z.B. Caritas um Hilfe bitten.


    Pozess musst du nicht selber zahlen. Zum Amtsgericht und Beratungsbeihilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Dann kostet der Anwalt max 10€.


    Gruß klaus

    Nimm aus dem Internet einen ALG II Rechner und tippe deine Daten ein.
    Such dir ein paar verschiedene, denn es kommen oft unterschiedliche Beträge raus.


    Ansonsten kann man aus deinen Angebane keine Berechnung durchführen, da das Alter der Kinder eine Rolle spielt, die Kosten der Unterkunft ( Werden nur voll übernommen wenn angemessen) und das Kindergeld, sowie dein Einkommen, bzw ob dein Mann vorher ALGI bekommen hat und in welcher Höhe und ob er noch Einkommen hat.


    Gruß Klaus

    Hallo arbeitender expert72,


    ich finde dein Selbstvertrauen klasse und dass du dir anmaßt, über unserer Rechtssprechung zu stehen.
    Die Gesetze werden von den Parlamenten verabschiedet. Wie die Gesetze auszulegen sind entscheiden die Gerichte. Das oberste Gericht für das SGB ist das Bundessozialgericht.


    Du musst schon etwas Gotthaftes an dir haben, wenn du über dem Bundessozialgericht stehst, und wenn dir Urteile des Bundessozialgerichts egal sind. Dann wundert es mich auch nicht mehr, dass alle deine Beiträge pro ARGE sind. Du sagst den Leuten nur ,was nicht geht, sag Ihnen doch wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Aber ich nehme an, das darfst du nicht. Wenn du also aus der ARGE nicht entkommen bist, dann biste noch drin. Dann sind deine Antworten auch erklärbar.


    Dann erklär mir mal, wenn die Gesetzgebung so eindeutig und die Rechtssprechung keine Präsedenzfälle hat, warum die untergeordneten Gerichte, bei Urteilsbegründungen auf Urteile des Bundessozialgerichtes verweisen. Komisch dass die Widersprüche und Klagen der Hartz IV Empfänger so oft Recht bekommen.
    Umkehrschluß:
    Die ARGE hat nicht das Fachwissen um nach den Gesetzen richtig zu entscheiden.


    Aber um bei deinen Worten zu bleiben, du brauchst ja meine Kommentare nicht zu lesen.


    ALG II beziehender Klaus

    Hallo Sivia,


    mache es wie advokat geschrieben hat.
    Jammern hilft nicht. Tue es.
    Was interessiert dich die Meinung von deinem Ex. Ist er Gott, dass er alles weiß. Dein Ex hat nicht die Klasse, er verwandelt den Wein, auch nur zu Wasser, das er lasse. Zeig ihm wer Recht hat.


    Gruß Klaus

    Hallo expert72,


    was soll das ? Willst du dich über das Urteil vom Bundessozialgericht stellen.


    Aus welcher ARGE bist du entkommen?


    Gruß Klaus

    @expert


    wie soll er Fachoberschulreife machen, wenn er nicht mal einen Hauptschulabschluss hat.
    Das ist wohl völlig daneben. Klar hat er mit einem höheren Abschluss bessere Chancen.


    Hallo natürlich kann er bei der ARGE, die Übernahme der Kosten für ein Bewerbungsgespräch beantragen.
    In welcher Welt lebts du, es übernimmt so gut wie kein Arbeitgeber, die Kosten für ein Vorstellungsgespräch.


    Gruß klaus

    Hallo Danny1303,


    du musst nur Angaben für dich machen. Nach der Trennung seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr, sondern nur noch eine Haushaltsgemeinschaft, bis du eine neue Wohnung gefunden hast.
    Das Einzige, wenn du für die jetzige Wohnung KDU beantragst, musst du eintragen wie Ihr das mit der Mietaufteilung geregelt habt.


    @ expert72


    Auf welcher Grundlage sollen Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, wenn sie sich getrennt haben? Dann dürfte sich kein ALG II Pärchen trennen. Die ARGE ist in der Beweislast. Annehmen kann die ARGE viel, nur stimmen tut es oft nicht. Warum meinst du dass die ARGE, vor den Sozialgerichten, so oft verliert.


    Gruß Klaus

    Lob, dass du in Hufe gekommen bist.


    Das mit den Kontoauszügen kann die ARGE verlangen, ebeonso wie eine Kontenübersicht.
    Dient zur Überprüfung des Anspruchs.
    Er darf sich die Kontoauszüge aber nicht im Original behalten, sind deine Unterlagen.


    Such dir eine Wohnung die angemessen ist und du ersparst dir viel Lauferei.


    Die 7 Tage sind schnell vorbei.


    Gruß klaus