Beiträge von klaus

    Hallo horst,


    brauche ich nicht. Er ist ja immer noch der SB meiner Noch. Jeder wie es halt verdient.
    Aber ich muss Ihm ja noch die Kostenaufstellung für den Widerspruch zum Bearbeiten schicken.
    Fällt mir sicher ein guter Text ein. Hab dafür noch ein bischen Zeit. Muss erst die Belege wieder alle finden.


    Klaus

    Hallo ivry,


    ich nehme an ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft angesehen, dann wird das Einkomman von A voll auf B angerechnet. Es dürfte aber nicht mehr sein, als dass du Netto mehr bekommen hast.
    Geht zur ARGE und lasst es euch vorrechnen und erklären.


    Wenn ihr nicht füreinander einsteht, warum lasst ihr es euch dann gefallen als Bedarfsgemeinschaft angesehen zu werden. Wenn ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, dann spielt das Einkommen von A bei B keine Rolle und umgekehrt.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    der Versorgungsausgleich wird normalerweise über die gesetzliche Rentenversicherung geregelt.
    Das ist kein Vermögen. Dein Anspruch auf Rente wird ja auch nicht bewertet.
    Aber nun Schluss damit, sonst kommt die ARGE, wenn jamnd von denen das liest, noch auf eine Idee.


    Möglich wäre ein Zugewinnausgleich. Dann könnte Vermögen vorhanden sein.
    Es gelten dann die bekannten Grenzen.


    Gruß klaus

    Hallo,


    du müsstest eigentlich aufstockendes ALG II erhalten. Kommt ein bischen darauf an, ob die Kosten deiner Wohnung angemessen sind und was du an Vermögen hast.


    Das erlaubte Vermögen findest du unter:


    http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Verbindlichkeiten und Versicherungsbeiträge kannst du bei ALG II nicht ansetzten, außer Pflichtversicherungen. Krankenversichert bist du über deinen Job.


    ALG II rechnet sich:


    351€ Regelleistung
    +
    angemessene Kosten der Unterkunst
    +
    Freibetrag da du arbeitest
    -
    Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Immer vorrausgesetzt du hast kein verwertbares Vermögen.


    Gruß klaus

    Halloliebe Forumsteilnehmer,


    habe heute Nachricht von der ARGE bekommen.


    Abhilfebescheid zum Widerspruch vom 04.09.2008


    Sehr......


    nach eingehender Überprüfung der Sach-und Rechtslage hebe ich den angefochtenen Bescheid vom 25.08.2208 auf


    Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen,
    d.h. die Leistungen werden ausnahmslos als Beihilfe gewährt.


    Die weiteren Einzelheiten bitte ich dem Ihnen noch gesondert zugehenden Bescheid zu entnehmen.


    Die Ihnen durch die Erhebung des Widerspruchs entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten werden auf Antrag seitens der ARGE dem grunde nach erstattet.


    Zur Sachlage:


    Mein SB wollte mir ALG II nur als Darlehen gewähren, da mir meine Eltern vor 6 Jahren mir Ihr Haus überlassen haben und ich damit im Grundbuch als Eigentümer stehe. Meine Eltern haben aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, sodaß ich über das Haus nicht verfügen kann.
    Um überhaupt Leistungen zu bekommen zwang mich mein SB die Darlehensverträge zu unterschreiben und ich musste einem Eintrag ins Grundbuch als Grundschuld zustimmen.Ich sagte Ihm nur , meine Unterschrift würde ihm nicht weiterhelfen, da ohne Zustimmung meiner Eltern er keinen Grundbucheintrag vornehmen kann, und meine Eltern mitnichten einem Eintrag zustimmen würden. Ich machte ihn auch auf das Urteil des BSG 06.12.2007, AZ.: B 14/7b AS 46/06 R aufmerksam, indem Entschieden wurde: Ein mit Nießbrauch belastetet Haus das nicht selbstgenutzt wird ist nicht als Vermögen anzusehen. Er meinte nur, das interessiere Ihn nicht.
    Somit dazu dass SB machen kann was er will. Leute lasst euch nichts gefallen.
    Kämpft für eure Rechte, die ARGE ist nicht allmächtig.
    Übrigens musste der selbe SB, der so hoch auf seinem Thron saß, den Bescheid aufheben und den Widerspruch abhelfen.


    Werde heute mit einer Flasche Wein ins Bettgehen und es mir gutgehen lassen.
    Danke an alle hier im Forum die mir weitergeholfen haben.


    Wer mehr Details wissen will, per email oder PN.


    Ein supergut gelaunter Klaus

    Hallo Nataxxxa,


    es gibt hier nur eine/n Psychpathen/in, und der/die macht vor lauter Unterwürfigkeit dann auch noch die Beine breit oder bückt sich.
    Was musste passieren, dass du keine Selbstachtung mehr vor dir besitzt und du nicht aufrecht gehen kannst.


    Es sind Millionen von Menschen in Kriegen und Aufständen gestorben, für das Recht keine Sklaven oder Fronarbeiter zu sein und das Recht auf Freiheit.


    Ja, genau seine Meinung offen äußern zu dürfen, ohne dafür bestraft zu werden, solange man niemanden beleidigt oder falsch beschuldigt.


    Mit deiner Haltung tritts du jeden mit Füßen, der für diese Rechte eintritt und kämpft( kämpfen muss nicht immer körperlich sein, siehe das Beispiel von Horst Dalai Lama)und gekämpft hat.


    Warum aüßert du dich dann hier, wenn du dich immer anpasst, dann kann es dir doch egal sein, dass hier den Leuten weitergeholfen wird. du musst ja diese Hilfe nicht annehmen, und spielst weiter das angepasste Lieblingskind von deinem Fallmanager. Du beschwerst dich über das System und tust nichts dagegen, also hast du auch kein Recht es zu kritisieren. Überleg mal wie verlogen deine Haltung ist.
    Ich hoffe du bekommst vom ewigen Katzbuckeln nicht noch gesundheitliche Beschwerden.


    Wache auf und geh wieder aufrecht durch das Leben oder bleib wo du bist, ganz Unten und lass dich treten, aber beschwer dich nicht darüber und über andere die handeln statt kriechen.


    Klaus

    Hallo,


    kommt darauf an was du alles von der ARGE haben willst.
    Einen Umzug kann die keiner verwehren.Wenn du Umzugskosten und Kaution u.s.w. haben willst, musst du den Umzug genehmigen lassen. Dazu brauchst du einen triftigen Grund.


    Hast du einen Grund?


    Gruß klaus

    Hallo tinamay,


    du must den Antrag auf Umzug bei deiner jetzigen ARGE stellen.Zuvor fragst bei der neuen ARGE was eine Wohnung für dich Kosten( Kaltmiete und Nebenkosten) darf. Wenn du eine Neue Bleibe hast, dann lass dir von der Neuen ARGE bestätigen, dass Wohnung angemessen. Damit zur alten ARGE und Umzug genehmigen lassen.


    Gruß klaus

    Ihr müsst erstmal beide einen Umzug beantragen, ansonsten zahlt die ARGE weder Umzugskosten noch Kaution oder Rennovierungskosten.Der Umzug muss begründet werden, da Sozialtourismus nicht gewünscht ist.


    Wenn ihr dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, fällt für beide der Alleinerziehendenzuschlag weg und der Regelsatz beträgt nur noch 316€ pro Erwachsener.


    Was euch für eine Wohnung bei 4 Personen zusteht, sagt euch die zuständige ARGE (Kaltmiete und Nebenkosten).
    800€ kalt wirst du vergessen können, das wird nicht mal in München bezahlt.


    Rechnet es euch mal genau durch. Ihr werdet deutlich weniger Geld zur Verfügung haben.


    Wartet mit dem Nachwuchs bis ihr aus dem ALG II draussen seid und es euch finanziell besser geht, aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Gruß klaus

    Hallo,


    Also wenn ihr zusammenzieht:


    1. Möglichkeit:


    Ihr bildet eien Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen von euch beiden wird zusammengezählt und vom errechneten Bedarf abgezogen. Betrag positiv = ALG II Anspruch


    2. Möglichkeit


    Ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft und Ihr werdet wie zwei Fremde behandelt. HG heisst, ihr steht nicht füreinander ein und wirtschaftet jeder für sich und habt keine gegenseitigen Kontovollmachten.


    Wieso hat X schon eine Umzugsgenehmigung für eine zu teure Wohnung?


    Gruß Klaus

    Hallo rosa,


    du bildest mit deinen Eltern nur eine Haushaltsgemeinschaft. Ihr wirtschaftet getrennt und steht nicht füreinander ein.
    Stelle einen Antrag und lass dich nicht abspeisen.
    Unterlagen von deinen Eltern musst du nicht vorlegen geht die ARGE nix an.


    Gruß klaus

    Hallo,


    du brauchst dich nicht unbedingt abmelden, wemm du keinen Neuantrag stellest.


    Pass wegen der Krankenversicherung auf. Bei einem Minijob bist du nicht krankenversichert und es gibt auch keine Familienversicherung über deinen Freund.
    Du musst dich als freiwilliges Mitglied bei deiner GKV melden. Der Beitrag liegt bei ca. 150€ monatlich.
    Wenn dein Freund den Beitrag zahlt, kann er diesen beim Lohnsteuerjahresausgleich steuermindernd geltend machen.


    Es wird in Deutschland niemand gezwungen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.


    Gruß Klaus