Beiträge von klaus

    Die Frage ist ob du überhaupt Anspruch hast,


    denn du führst die Bedürftigkeit ja selbst herbei, wenn du abbrichst.
    Man du bist fast fertig, zieh die Sache durch und danach kannst du noch immer was anderes machen.


    Das mit der Wohnung und 1 Jahr die Kosten übernehmen ist Quatsch.
    Du bekommst eine Frist von maximal 6 Monaten um was angemessenes zu finden. Die Frist kann auch kürzer sein, je nachdem wie der Wohnungmarkt gerade ist.


    Einen Umzug aus privaten Gründen, interessiert die ARGE nicht und wirst du auch nicht genehmigt bekommen. wenn Du ohne Genehmigung umziehst, dann musst du die Kaution Umzug und Rennonvierung selber zahlen und die Kosten dürfen die alten, bei dir nicht die reellen sondern die angemessenen in deinem jetztigen Ort, auch in Berlin nicht übersteigen. Wird wohl schwer machbar sein.


    Man boxt keinen Antrag durch. Die Bearbeitung, nach Abgabe aller Unterlagen dauert ca. 4-6 Wochen kann aber schon mal auch deutlich länger dauern. Dann nach Zugang des Bescheides nochmal 1-2 Wochen bis Geld auf dem Konto.


    Gruß klaus

    Hallo Rossi 77,


    deine Rechnung geht nur auf, wenn die Wohnung angemessen von Kosten her ist.
    Euch stehen die Kosten berechnet auf max. 75 qm zu. Bei den Nebenkosten muss du die Kosten für Warmwasser und Strom herausrechnen, Die sind nämlich ein Teil der Regelleistung.
    Was angemeesen ist, ist abhängig vom Wohnort. Die ARGE sagt euch was die Wohnung kosten darf.


    Was Horst meint ist, dass wenn ihr als HG oder WG angesehen werdet, dann bekommt deine Bekannte Alleinerziehendenzuschlag und jeder von euch 351€ Regelleistung und Anteilig die Kosten der Unterkunft.


    Gruß klaus

    Es kommt eben nicht auf die Grundfläche an, sondern auf die Wohnfläche an.


    2000qm sind nicht so groß? Ich wohne im Landkreis München, und da werden Reihenhäuser mit 100 qm Grund verkauft und zu Preisen da fällst du vom Glauben ab. Da brauchst du keinen Rasenmäher, da langt es den Rasierapparat vom Balkon zu halten.


    Gruß Klaus

    Hallo Worker,


    das Haus hat eine Wohnfläche von 65 qm oder meinst du damit die Grundfläche ?
    Bei den 15.000 ist das der Wert des Hauses oder des Grundstücks oder von beidem ?


    Selbstgenutztes Wohneigentum wenn angemessen, darf nicht als verwertbares Vermögen angesehen werden.
    Die Frage wird sich stellen, ob du einen Teil des Grundstücks verkaufen kannst, da die Grundstücksgröße nicht als angemessen anzusehen ist außer du hast einen sack voll Kinder.
    Bei angemessener eigengenutzter Immobilien wird die Grundsteuer von der ARGE übernommen.
    Schuldzinsen und Wohngeld(Nebenkosten) auch. Tilgung muss aus Regelsatz bestritten werden.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    du kannst eine PKV nicht beitragsfrei stellen. Außerdem kann Michie nicht in die GKV zurück, da er sich davon befreien lassen hat und damit darf ihne keine GKV mehr nehmen.


    Habe dir eine PN geschickt und es genauer erklärt.


    Gruß klaus

    Hallo Michie,


    nur weil viele Abgaben und Steuern u.s.w. nicht gerecht verteilt sind, kannst du doch damit nicht rechtfertigen, dass dir der Staat deine PKV-Beiträge voll zahlen soll. Frei nach dem Motto eine Ungerechtigkeit mehr oder weniger, was spielt das für eine Rolle. Du hast bis jetzt zu den Priveligierten gehört, viele Menschen können ein ganzes Leben lang nicht in die PKV wechseln. Wie willst du den ALG II Beziehern erklären, dass für dich der Staat über doppelt soviel Krankenkassenbeitrag zahlen soll, als für sie? Du bist nun von der Sonnenseite auf die Schattenseite gewechselt.
    Wenn ich Strafen bekommen habe, dann habe ich auch etwas falsch gemacht und wenn ich mich darauf einlasse, dann muss ich auch damit rechnen, bestraft zu werden, wenn ich erwischt werde. Das ist wohl kein Argument.
    Du brauchst hier keine Debatte über die medizinischen Mehrleistungen der PKV vom Zaun zu brechen, da hier keiner die Möglichkeit hat sich Privat krankenzuversichern.
    Wenn du irgendetwas von der ARGE brauchst, dann wirst auch du noch merken was Provokationen sind.
    Hoffe du findest bald Arbeit, das wünsche ich hier jedem, um nicht mehr von SB, und wie sie auch immer heissen, abhängig zu sein.


    Gruß klaus

    Hallo kitty,


    nachvollziehen können das nur Leute die schon PKV-versichert waren.
    Die Leistungen sind in der PKV deutlich besser. Musste auch wieder in die GKV zurück.
    Ist schon eine Umstellung. Ich vermute aber, bei dem was Michie erzählt, dass er falsch oder nicht über die Folgen der Befreiung aufgeklärt wurde.


    Gruß Klaus

    Hallo Michie,


    sorry dass es dir so schlecht geht, aber du hast nur Anspruch auf den Beitrag der auch bei eine GKV anfallen würde. hier der Gesetztestext:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Warum soll die Allgemeinheit den erhöhten Beitrag der PKV zahlen, nur weil du mehr Leistungen willst.


    Wer hat dich beraten in der PKV zu bleiben. Du hättest eine Anwartschaft in der PKV abschließen können( die häätest du aber selber bezahlen müssen) und sobald du wieder die Möglichkeit hast in die PKV zu wechseln müsste dich die PKV ohne Gesundheitsprüfung wieder nehmen.
    Wer hat dir Gesagt dass der Basistarif so teuer ist. Das ist der maximale Preis den die PKV dafür verlangen darf. Lasse dir von der PKV ein schriftliches Angebot geben, wenn du in den Basistarif wechselst. Dir müssen die Altersrückstellungen dann angerechnet werden und die sollen Zeitgleich zusätzlich ein Angebot unterbreiten, wenn es dir finanziell besser geht dass du wieder in deinen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zurückwechseln kannst(Anwartschaft).


    Dass du keinen Arzt rufen konntest ist zwar Sch.... aber da bist halt auch selber Schuld.
    Wer hat dich beraten dich von der GKV-Pflicht befreien zu lassen. Gibt es dazu ein Beratungsprotokoll.
    Wenn ja, könntest du ihn evebtuell wegen Falschberatung ans Bein pinkeln.


    Hoffe hat dir ein bischen geholfen. Komm in die Hufe mit den Angeboten deiner PKV, denn die brauchen auch ein bischen um das zu rechnen.
    Berichte uns was dabei rausgekommen ist.


    Gruß klaus

    Hallo melffi,


    jeder Richter ist in seiner Entscheidung frei. Du kannst ja mal Tante Google danach fragen.
    Schau mal auf der Seite vom Bundessozialgericht, die haben die Urteile mit den Texten online.
    diese Urteile haben im Normalfall Weisungscharakter.


    Gruß Klaus

    Hallo Leute,


    und Ihr wertet den Schlauberger auch noch auf, indem ihr ihn, durch eure Antworten gehör schenkt,
    und den Thread für viele lesenswert macht.
    Ich weis es ist manchmal schwer sich zu beherrschen, nicht auf solche Leute reinzufallen. Schaffe es auch nicht immer, siehe expert72.


    Lasst Ihn, denn er wird seine Meinung nicht ändern. Stellt euch vor, wie er frech unter dem Küchentisch rausschaut, wenn seine Frau ihm eine Ansage macht.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    hast du geglaubt das in Jugendeinrichtungen, egal ob staatlich oder kirchlich, mündige Staatsbürger herangezogen werden sollen.
    Dann kommt doch nur sowas raus wie du und ich. Die pinkeln sich doch nicht ans eigene Bein.


    Solange das so klappt, ist doch für die regierende Schicht alles o.k.


    @ Danny


    Morgen, ich bin auch kein Freund von Zensur, leider aber bei der perfiden Veranlagung der meschlichen Rasse unumgänglich. Ein Beispiel:


    Eine Bekannte von mir wollte sich einen Mops (Hund) kaufen und wollte Informationen sammeln.
    Ich wollte ihr im Internet ein paar Seiten über die Hunde ausdrucken. Dreimal darfst du Fragen was rauskommt, wenn du in Tante Google Mops oder Möpse eingibts. Alles aber nichts mit Hunden. Meine Tochter stand zu dem Zeitpunkt hinter mit, dann kam die Frage: Papa was siehst du dir da im Internet an?


    Ein ungelöstes Problem : Wer kontroliiert die Kontrolleure.


    Gruß Klaus

    Hallo claudi84,


    siehe:


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e1992f0b7bc06.php


    wenn du monatlich von einem Mäzen unterstützt wirst, wird dir das Geld auf dein ALG II angerechnet.
    Das mit dem auf dein Konto überweisen, ist keine gute Idee.


    Du meinst sicherlich, dass du ein zweckgebundenes Darlehen erhälts, und du es sobald du aus dem ALG II Bezug raus bist, zurückzahlen must. Das Darlehen ist für etwas, was nicht durch die Regelleistung abgedeckt ist.


    Gruß Klaus