Beiträge von klaus

    Die Dame von der KK wusste wohl nicht, dass ihr noch Beiträge offen hattet und ihr wart ja dann auch krankenversichert. Also doch Schuldentilgung, da ohne keine Krankenversicherung.



    Gruß klaus

    Hallo,


    Du kannst keine Schulden gegen dein Vermögen stellen. Da könnte sich ja jeder arm rechnen, indem er über sein Vermögen einen Kredit aufnimmt und dann sagt ich habe nichts, gebt mir ALG II.
    Das geht nicht!


    Nun zu dem Grundstück:


    Das Grundstück ist kein geschütztes Vermögen, da nicht selbstgenutzt. Die ARGE wird ihn auffordern das Grundstück zu veräussern, wenn er nicht allein der Eigentümer, dann halt seinen Teil an dem Grundstück.
    Kommt auch ein bischen auf den Kaufvertrag mit an, ob eine Teilung des Grundstücks durchgeführt wurde und ob die beiden Gesamtschuldnerisch haften.


    Die Einnhamen werden ihm natürlich bei seinem ALG II Anspruch gegengerechnet. ALG II Leistungen dürfen nicht dem Vermögensaufbau, egal in welcher Weise, dienen.


    Es muss nur dann nicht veräussert werden, wenn der Verkauf eine besonders Härte darstellen würde. Kann ich so nicht beurteilen, dann wäre ALG II als Darlehen zu geben und er müsste vermutlich zur Besicherung des Darlehens einen Grundbucheintrag zulassen. Die Einnahmen aus der Pacht würden aber trotzdem angerechnet werden.


    Gruß klaus

    Hallo, das Haus wenn selbstbewohnt darf dir nicht angerechnet werden.
    Eine Grundstücksgröße von ca 500 qm ist auch angemessen.
    Es werden dir die Zinsen vom Darlehen bezahlt, aber nicht die Tilgung.
    Nebenkosten wie Heizung Grundsteuer u.s.w. auch wenn angemessen.
    Strom und Warmwasser sind von der Regelleistung zu bestreiten.
    Die ARGE interessiert es nicht ob du einen Bausparvertrag oder sonstige Zahlungsverpflichtungen hast.
    Musst du aus der Regelleistung finanzieren.


    Gruß klaus

    Wieso kommt die Barmer mir der Bescheinigung nicht rüber.
    Ab am Montag zur nächsten Geschäftsstelle der Barmer und die Bescheinigung holen.
    Wenn du sie nicht bekommst, lässt du dir das schriftlich von der Barmer bestätigen.


    Damit dann ab zur ARGE (Abgabe bestätigen lasen) und dein SB kann dir eine mangelnde Mitwirkung nicht mehr unterstellen und muss die Sperre aufheben. Wenn nicht dann zum Teamleiter und mit dem die Sache klären.


    Lasst euch doch nicht alles gefallen. Ihr seid doch keine Lämmer die man zur Schlachtbank führt.



    Gruß klaus

    Wenn deine Freundin über 18 ist, dann erstmal Karte sperren lassen.
    Sollte die Mutter eine Kontovollmacht haben sofort widerrufen.
    Damit kann die Mutter erstmal nicht ans Geld.


    Ansonsten wenn mit der Mutter nicht zu reden ist, zu einer Hilsorganisation z.B. Caritas und den Fall schildern. Die helfen deiner Freundin weiter.


    Viel Glück


    Klaus

    Wenn eine gestzliche Rente bezogen wird, dann ist man normalerweise auch darüber krankenversichert.
    Sieht man auf dem Rentenbescheid, denn da wird der GKV-Beitrag abgezogen. Müsste vor kurzem ein Neuer gekommen sein, da sich die Beiträge bei fast allen Kassen geändert haben.
    Wenn du nichts findest oder dir unsicher bist, frag einfach bei der Rentenstelle und der Krankenkasse nach, die sind zur Auskunft verpflichtet.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    der Wein war aus U.S.A.. Meinst du da hat der alte George W. B.... einen Einfluss auf mich gehabt?
    Wollte Obama und seine Wirtschaftskriese unterstützen. Müssen ja global denken.:D


    Gruß Klaus

    Hallo Horst,


    die Abrechnungssätze der PKV sind 2,3 und 3,5 mit Bergründung und unter Umständen auch darüber hinaus , nennt man freie Honorarvereinbarung( kann auch bis 11 odre noch höher gehen), doch das zahlen selbst auch nur einige wenige PKV`s.
    Bei der GKV wird nicht über die GOÄ(Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet sondern über die BEMA mit einem Punktesystem. Man kann die beiden nicht 1:1 vergleichen, aber bei einem Kassenpatient bekommt der Arzt ungefähr den 1 bis 1,5 fachen Satz, also ungefähr die Hälfte wie bei einem Privatpatienten.


    Wir werden bald nicht mehr alle medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen aus der GKV bekommen. Ist einfach rechnerisch nachzuweisen( siehe Raffelhüschen).
    Unseren medizinischen Standard in den Arztpraxen verdanken wir nicht der GKV sondern der PKV.
    Mit dem Geld können die Ärzte den hohen technischen Standard überhaupt erst finanzieren.
    Leider führt dieses System das die Privatpatienten privelegiert, zu Auswüchsen die nicht tragbar sind.


    Ein Beispiel von mir, war bis 2007 Privat versichert:


    Brauchte einen Terminfür ein CT wegen akuten Bandscheibenvorfall im Halsbereich mit Lähmungserscheinungen in beiden Händen. Nach diversen Anrufen für einen Termin für`s CT wurde mir gesagt in ca 3-4 Wochen. Habe dann gemeint ich sei Privat versichert und würde das Ganze gerne zu einem bestimmten Tag und einer bestimmte Uhrzeit haben, sagt mir die freundliche Dame , sie würde mich in 10 Minuten zurückrufen. Ich glaube nicht dass ich dir sagen muss, dass ich den Termin bekommen habe. Der war in 2 Tagen. Auch ein Arzt ist ein Unternehmer und will Geld verdienen.


    Leider nicht schön, ist aber auch eines der großen Versäumnisse unserer Politiker und ausbaden müssen es sowieso wieder die, die sich am wenigsten wehren können.


    Gruß Klaus

    Wieso wieder zusammenziehen, wart ihr schonmal zusammen in einer Wohung und ist das Kind von dir.
    Weiss die aRGE dass ihr schonmal zusammen gewohnt habt.


    Gruß Klaus