Beiträge von klaus

    Hallo Advocat,


    wo steht, dass es da ein Haus gibt ?
    und seit wann ist nicht selbstgenutztes Wohneigentum geschützt ?


    Beispiel:


    Ich habe 20.000 € Schulden und ein Vermögen von 25.000 € bei Antragsstellung ALGII und einen Vemögensfreibetrag von 5000€. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann würde ich sofort ALG II bekommen, da ich ja kein Vermögen besitze. Kann ich nicht glauben.


    Gruß klaus

    das problem bei der selbsstaendigkeit ist ja das sie nur zum leben reicht weil ich sie fulltime mache aber zu wenig ernte, wenn ich weniger arbeiten wuerde reicht es nicht mal dafuer.


    Genau deswegen wird es schwierig ALG II zu erhalten. Es reicht zum Leben. Das wird auch die ARGE argumentieren und wirst du beweisen müssen, dass dein Gewerbe ein Verlustgeschäft ist. Achtung die ARGE lässt weniger Abschreibungsmöglichkeiten zu, als das Finanzamt.
    Was genau, weiss ich nicht. Solltest aber bei Tante Google Antworten finden.
    Es wird bei Selbstständigen nicht nur ein Monat gesehen sondern, bei der ARGE ein 6-Monatszeitraum, beim Finanzamt jährlich und was da unterm Strich(Gewinn vor Steuern) rauskommt ist relevant.


    Gruß klaus

    Hallo enzolina,


    ALG II bekommst du nicht rückwirkend, also sofort zum Amt und Antrag stellen.


    Dir steht zu


    351 € Regelleistung für dich
    +
    281 € Regelleistung für deine Tochter, Annahme Schülerin
    +
    KDU Kosten der Unterkunft ,wenn angemessen alles ausser Strom und Warmwasser, da in Regelleistung enthalten
    -
    Unterhalt für deine Tochter
    -
    Dein Einkommen
    -
    Kindergeld
    +
    Mehrbedarf für Alleinerziehende
    +
    Freibetrag für Arbeitseinkommen
    =
    ALG II Bedarf


    sollte feststehen dass du ALG II bekommst, kannst du einen Vorschuss beantragen, der dann als Darlehen gewährt wird, bis der Antrag entschieden ist. Das ist aber eine kann Bestimmung.


    Wohngeld deslhalb beantragen, da wenn du mit wohngeld aus dem ALG II Bezug fallen würdest, dann Wohngeld Vorrang hat. Kommt also auch auf die KDU an, was für Leistungen du bekommst.


    Gruß Klaus


    P.S. Hoffe dass ich diesmal schnell genug war :D:D:D

    Hallo Chimana,


    du brauchst dich für mich nicht entschuldigen. Ich stehe nach wie vor zu meiner Meinung.
    Ein gewisser Umgangston sollte schon gewahrt bleiben und ich nehme mir die Freiheit, zu helfen wem ich will und wann ich will.


    Fast alle, die hier im Forum um Hilfe bitten, haben Probleme und das eigene Problem ist immer das Größte und doch haben die alle gewisse Umgangsformen.


    Wenn hier jemand Fragen stellt ,muss er auch Antworten in Kauf nehmen, mit denen er nicht gerechnet hat oder die ihm nicht gefallen.


    Ich habe nur die Antwort wiederholt, also das Gleiche ausgedrückt,wie enzolina. Warum ist es bei ihr o.k. und für mich musst du dich entschuldigen. Wieso misst du mit zweierlei Maß?


    Klaus

    Hallo,


    du wirst wohl kein ALG II bekommen, wenn du deine Hilfsbedürftigkeit selbst herbei führst. Das tust du, indem du dein Gewerbe aufgibts, von dem du immerhin Leben kannst, und eine Ausbildung machen willst.
    Den finanziellen Rückhalt musst du dir als Selbstständiger selbst erarbeiten.


    Wieso geht arbeiten und lernen nicht gleichzeitig. Die Selbstständigen, die ich kenne, für die ist das selbstverständlich und ich habe es genauso gehandhabt. Ist zwar dann ne Sch...zeit, aber man macht es ja für sich selber.


    Das mit der Prüfung bei der IHK kann dir nur die IHK sagen. Einfach mal nachfragen, ob deine Berufserfahrung als Zulassungsvorraussetzung reicht und ob du die Kurse besuchen musst oder ob das in Eigenregie möglich ist.


    Gruß Klaus

    Hallo Wenzel,


    glaubst du noch irgend jemanden in der Politik. Alle Achtung für die Einstellung.


    Meine Ansicht:


    Wir haben 5 Haufen Sch.... für welchen man sich letztendlich entscheidet spielt keine Rolle, denn wenn du dem Ding auch einen anderen Namen gibts bleibt es Sch.....


    Und jeder von denen klebt an seinem Posten, egal welcher colour.


    Gruß klaus

    Hallo ,


    wie alt bist du ?


    Wenn über 25 dann zählst du als eigene BG und lebst mit den anderen in einer Haushaltsgemeinschaft.
    Soll heissen, du musst nur einen Anteil an den Kosten der Unterkunft übernehmen, der den anderen ALG II Beziehern abgezogen wird. Ist auch o.k. so, denn du wohnst ja auch da.
    Dein Einkommen spielt bei den anderen keine Rolle.


    Gruß klaus

    Das Schreiben braucht keine bestimmte Form.
    Es müssen halt Name und Adresse und Datum enthalten sein und die Unterschriften deiner Eltern.
    Einen Grund brauchst du gar nicht angeben, geht die ARGE auch gar nix an.
    Das Einkommen deiner Eltern spielt keine Rolle und geht die ARGE auch nix an, da du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft darstellst. Denk daran die Kosten der Unterkunft mit zu beantragen.


    Gruß klaus

    Du hast dein Gewerbe aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und sonst nichts!
    Hier liest auch der Feind.
    Und ob du ein paar Monate gut verdient hast spielt keine Rolle, denn es muss immer auf ein Ganzes Jahr gesehen werden und wenns da nicht passt.


    Viel Erfolg


    Gruß klaus

    Hallo Ernst,


    ich habs glaub ich erst gestern geschrieben. Kriecht nicht zur ARGE sondern geht aufrecht.
    Ihr seid doch keine Lämmer die man zur Schlachtbank führt.


    Du setzt ein Schreiben auf, dass deine Eltern dich nicht mehr finanziell unterstützen und lässt es von deinen Eltern unterschreiben. Du bekommst auch von der ARGE einen Anteil zur Miete, denn die Kosten für die Unterkunft musst da ja auch zahlen.
    Dann ab damit zu ARGE und lass es dir schriftlich geben, dass du das Ganze abgegeben hast.
    du hast Anspruch auf:


    351€ Regelleistung
    +
    KDU Anteilsmässig die Kosten für Unterkunft.
    =
    ALG II Anspruch.


    Wenn dein SB weiter unfreundlich ist, dann klär ihn mal auf, dass du Anspruch auf eine Eigene Wohnung hast und du den Antrag auf Umzug jetzt stellst und eine Wohnungserstausstattung brauchst, da du ja nichts hast. so nun kann er ja entscheiden, was dem Staat günstiger kommt, eigene Wohnung oder du bei den Eltern mit anteiligen Kosten für Unterkunft.


    Und wie gesagt aufrecht stehen und nicht kriechen, die sind für euch da.


    Gruß klaus

    Hallo,


    erstmal bist du deiner Freundin und deinem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Kannst du ihn nicht leisten springt bei deinem Kind das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss ein und das Jugendamt holt sich den Unterhalt von dir, eventuell sogar von den Großeltern.


    Wieso fragt jeder erst nach dem Staat, wenn ihr euch die Sch... selber einbrockt? Ein bischen Selbstkritik würde nicht schaden.


    Um weitere Informationen geben zu können fehlen die Details wie,


    Alter, Einkommen, Wohnungsangaben u.s.w.


    Gruß klaus

    Schade,


    dachte dass man sich hier nicht anmeckern lassen muss, wenn man hilft und es mal etwas länger dauert.


    Mag nicht mehr.


    Liebe Grüße Klaus


    P.S. Eine Antwort siehe oben, dein Wunsch ist mir Befehl.

    Hallo,


    dann darfst du nicht schreiben, dein Job hat dir keinen Spass mehr gemacht, sonder du hast dein Gewerbe wegen mangelnder Wirschaftlichkeit abgemeldet.


    Damit hast du Anspruch auf ALG II, denn damit hast du die Lage ja nicht selber verschuldet.
    Also ab aufs Amt und Anträge holen ausfüllen und abgeben.
    Wenn du ALG II beziehst, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht in der PKV und kannst wieder in die GKV zurück, die dir dann vom Amt bezahlt wird.
    Pass auf was du dem Sachbearbeiter vom Amt erzählst, wie du hier merkst, kann dir das auch ganz anders ausgelegt werden.


    Viel Erfolg


    Klaus

    Hallo,


    Eigentumwohung ist Vermögen und nur geschützt, wenn selbstbewohnt.


    Wenn keiner wegen der Wohnung anruft, ist sie entweder zu teuer oder die Lage ist grotten schlecht.


    Wenn ihr Insolvenz mit Restschuldbefreiung anmeldet, dann dürft ihr nicht ins Ausland. Ihr müsst hier jede verfügbare Arbeit annehmenund euch bleibt nur der Betrag bis zu Pfändunsfreigrenze und das über 6 Jahre. Danach habt ihr keine Schulden mehr ausser die Kosten des Insolvenzverwalters. Das sind ca. 3000€.



    gruß klaus

    Was die Akademiker heute so alles über sich ergehen lassen müssen!


    Da kommt die Frage auf, seid ihr was besseres?
    Wenn ich mir die Beträge so ansehe, dann gute Nacht Deutschland, bei so einer Führungselite.


    Ach ja so nebenbei ihr Akademiker, ein bischen Beileid von mir.


    Klaus

    Ich würde dir, wenn du mir das so schilderst, kein ALG II zugestehen, denn du hast ja die Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt. Also pass auf was du denen bei Antragsstellung erzählst.


    Warum gibts du zuerst alles auf und machst dich dann auf die Suche nach etwas anderem?
    Man kann sich auch einen Job suchen und nebenbei arbeiten.


    Der Krankenkasenbeitrag von 350€ ist wohl für eine PKV. Du kommst solange nicht in die GKV bist du versicherungspflichtig wirst. Versuche deinen Tarif abzuspecken um Kosten zu sparen.


    Gruß klaus