Beiträge von klaus

    Bist du der Zahlen mächtig ??


    20 Tage a`6 Std sind 120 Stunden im Monat für 120 bzw. 180€ mtl.


    d.h. Ich muss etwa doppelt soviel Zeit aufwenden, um in etwa das selbe in der Tasche zu haben.


    Ob die "Arbeit" leicht oder schwer ist, das hat nur etwas mit der Tätigkeit zu tun und ist unabhängig ob 1€ oder Mini Job. Du sitzt anscheinend gerne die Zeit ab, ohne etwas Produktives zu tun, hauptsache du musst dich nicht anstrengen. Ich schuffte lieber ein paar Stunden weniger und habe mehr Zeit für mich zur Verfügung.
    Man merkt dass du anscheinend schon einige Zeit nicht mehr voll gearbeitet hast. Denn dann wüsstest du, dass das größte Gut in der heutigen Zeit, die Zeit selber ist, bei Berufstätigen auch Freizeit genannt.


    Ein 1€ Job, kann keine Mehraufwandsentschädigung sein, nur die Bezahlung die du dafür erhälts, ist eine Mehraufwandsentschädigung und soll den Mehraufwand für Fahrkosten und Verpflegung decken.




    Der Ahnungslose


    keep on rocking

    Warum plötzlich so gemässigt ???


    Deinen Beitrag habe ich heute morgen noch ganz anders in Erinnerung.
    Aber du wirst bei meinen Beiträgen merken, ich provoziere gerne.


    zur Sache:


    Du musst deinen 400€ job aufgeben, wenn es mit einer Maßnahme der ARGE sich nicht vereinbaren lässt.
    Die Maßnahme soll ja dir helfen, deine Chance eine sozialvers. Arbeit zu bekommen, zu erhöhen.


    Über Sinn und Unsinn der Maßnahmen lässt sich wieder mal vortrefflich streiten.


    Zu deiner Rechnung mit dem 1€ Job.


    Bei vielen Minijob`s muss man ca. 50 Std im Monat arbeiten um auf 400€ mtl. zu kommen und kann 160€ selber behalten. Das schaffst du mit einem 1€ Job nicht. Du kannst bei einem Mini Job maximimal 400€ mtl. bekommen. Sobald du 1€ darüber bist, dann sind die Sozialabgaben nicht mehr pauschal vom Arbeitgeber zu bezahlen.


    Siehe:


    http://www.minijob-zentrale.de/sid_6D65712305E496B822F5EB00195B6CBD/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true


    Gruß Klaus


    keep on rocking

    @ nitro


    Wenn ich dich gemeint hätte, dann hätte ich es dir direkt gesagt. Aber schmoll mal weiter und verurteile mich.
    Kann ich ab. Es ist immer gut, wenn man in die Hand beißt, die einem Hilfe anbietet.


    Viel Erfolg bei der Einstellung.


    Klaus


    der trotzdem noch rockt

    Das Einkommen wird in dem Monat verrechnet, indem du es bekommst und nicht wann du gearbeitet hast.


    Du musst dich weiter um eine Vollbeschäftigung kümmern, denn du hast alles zu unternehmen, um aus dem ALG II Bezug zu kommen. So wird dich also auch der Arbeitsvermittler wie du es bezeichnest, nicht in Frieden lassen. Sollte der Mini Job nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vereinbar sein, dann musst du den Mini Job aufgeben.


    Bei einem 1 € Job muss man auch länger dafür arbeiten, als bei einem Mini Job.


    Ich kann keinen verstehen der nicht arbeiten will. Denn man sollte sich mal klar machen, woher der Staat das Geld bekommt, von den Leuten die arbeiten. Aber das würde nun in eine endlose Disskussion führen, ähnlich wie alles auf die Politik zu schieben. Das ist mir zu einfach und für die Arbeitsscheuen eine willkommene Ausrede.


    Gruß Klaus


    keep on rocking

    Die ARGE wird dir vermutlich den Umzug nicht genehmigen, da die Wohnung zu teuer und zu groß.


    Du kannst natürlich sagen, dass du die Mehrkosten selbst aufbringst, was die Gefahr birgt, bei der nächsten Mieterhöhung und bei einer Nebenkostennachzahlung du auch diese allein tragen musst.


    Die Kaution wird dann ebenfalls nicht übernommen und die Ablöse auch nicht. Du musst auch aufpassen für die Stadt Nürnberg gibt es andere Mietgrenzen als für den Landkreis.


    Gruß Klaus


    kepp on rocking

    Hallo nitro,


    Du musst sofort bei Aufnahme der Tätigkeit die ARGE informieren.
    Wenn du tatsächlich jeden Monat unterschiedliches Einkommen erziehlst, wird dein ALG II auch jeden Monat neu berechnet.


    Warum sind dir 160 € mehr nicht genug ??? Du hast dann 45% mehr zur Verfügung.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    Hallo Crix,


    wenn du Arbeit hast, dann seit Ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr, sondern eine Haushaltsgemeinschaft, in der Annahme dass du soviel verdienst und kein ALG II mehr bekommst.


    Du musst nicht für deine Mutter aufkommen, solange Sie Leistungen nach dem SGB II bezieht. Das ändert sich, wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII bezieht.


    Du musst also nur den hälftigen Teil der Miete übernehmen und erklären, dass Ihr nicht füreinander einsteht, also keine gegenseitigen Kontovollmachten u.s.w.. Dazu findest du hier in Forum viel.


    Ich würde dir nicht zu Auszug raten, da wenn das mit der Übernahme nicht klappt, du wieder zu Hause mit großer Wahrscheinlichkeit einziehen musst. Bürde dir in deiner Euphorie nicht zuviel Verbindlichkeiten auf, denn solltest du nicht witer beschäftigt werden wirst du wieder ALG II beantragen müssen.


    Viel Erfolg mit deinem neuen Job.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ Danielo


    Dann kann ich nicht verstehen, warum du so gegen Sozialbetrug bist, wenn du als Vorbild einen bestraften Steuerhinterzieher hast und dessen Prozesskosten zum vom Staat noch übernommen wurden und die anderen Anklagepunkte nur nicht nachgewiesen werden konnten.


    Ein Hoch auf Deutschland und seine "Vorbilder" und die, die Ihnen blind nacheifern.


    Ich finde es traurig, dass es immer noch Menschen gibt, die aus der Geschichte nichts lernen können oder wollen.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ Danielo


    Müssen nein, können ja. Es kann einen keiner zwingen sich nicht selbst zu versichern, wenn man die Beiträge auch selber bezahlt.


    Du solltest mit deinen Aussagen nicht deinem Vorbild nacheifern. Viel Rauch und bla bla und nichts kommt dabei raus, zumindest nichts verwehrtbares.


    Wie wäre es mit erst Hirn einschalten und dann die Tastatur oder den Lautsprecher bedienen, bevor man anderen Ahnungslosigkeit unterstellt und selber Mist verzapft.


    Die ARGE wird wohl, um die Beiträge zu sparen, auf der Familienversicherung bestehen, wäre die richtige Antwort.



    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    Deine Frau mit den Kindern hat Anspruch auf Familienversicherung in der GKV bis zum Eintritt Rechtskraft der Scheidung. Hat also mit dem Trennungsjahr nichts zu tun.


    Ihr werdet als BG gerechnet, solange Ihr zusammenwohnt. Versuch doch dem SB ein Schreiben von dem Anwalt, der die Scheidung regelt vorzulegen und damit nachzuweisen, dass Ihr nicht mehr füreinander einsteht.


    Wenn du ausgezogen bist, bist du für dein Kind unterhaltspflichtig und deine Frau muss für euer Kind Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, den Du sobald es dir möglich ist, zurückzahlen musst, was deine Schulden Monat für Monat wachsen lässt.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ lirafe


    Die PKV wird keine Beiträge nachverlangen, da er ja auch den Versicherungsschutz erst seit Feb 2010 hat.


    @ lilou
    Die meisten PKV-Unternehmen fordern eine lückenlose Krankenversicherung, um die Wartezeiten zu erlassen. Du solltest in deinem Antrag nachsehen ,welchen Zeitraum dein Vermittler, für die Vorversicherung eingetragen hat. Sollte der nicht stimmen und die PKV davon erfahren, ist dein Versicherungsschutz gefährdet, das nennt man Anzeigenpflichtverletzung und gibt dem Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, den Vertrag rückwirkend aufzuheben. Die bis dahin gezahlten Beiträge bekomst du auch nicht mehr zurück.


    Prüfe wer sich bindet. Auf deinen Anspruch auf ALG I hat das keine Auswirkung.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ Olli_Essen


    Dein Frust hat wohl dein Urteilsvermögen beeinträchtigt. Denn auch ich war mal auf Hartz IV und habe mir hier im Forum Hilfe geholt und habe sie, wie du auch, bekommen. Ich weis also genau von was ich spreche.


    Und ich werde hier auch weiterhin den Hilfesuchenden helfen und nicht wie die meisten hier, nur Hilfe zu erwarten. Das ist der Unterschied zwischen agieren und reagieren. Ich agiere lieber.


    Nur wenn man Fragen stellt, muss man auch gefasst sein dass die Antworten einem nicht schmecken und nicht nur, wie ein kleines Kind in der Trotzphase, die Leute hier anmaulen.


    Labe dich weiter in der Schei..., in der du sitzt und mache die Anderen dafür verantwortlich. Ist ja viel einfacher, als das Leben selbst in die Hand zu nehmen. Vor allem braucht man auch dazu kein Rückgrat und keine Verantwortung zu übernehmen, denn Schuld sind immer die anderen.


    Gruß Klaus


    der immer noch gerne rockt

    Leider hat in dem Fall Danielo recht. Die Berechnung der Arge ist o.k..


    Schulden können nicht mit ALG II gegengerechnet werden und das gilt für alle in der Bedarfsgemeinschaft.


    Lösung: Ihr trennt euch. Dann seid ihr keine BG mehr und das Einkommen von deinem dann EX spielt keine Rolle mehr.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    Ein sozialversicherungspflichter Job ist einem 400€ Job vorzuziehen, da man alles unternehmen muss, um aus dem Bezug zu kommen. Das ist mit 400 € Job`s im Normalfall nicht so.


    Deshalb hätte deine Schwester den 400 € Job sausen lassen müssen und den anderen Job annhemen.


    Das mir der Rückzahlung, sollte deine Schwester einfach vom Sachbearbeiter sich erklären lassen.
    Er ist auskunftspflichtig und mal sehen, ob er es überhaupt kann.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking

    @ Danielo


    Woher nimmst du die Tatsache, dass es 400€ Einkommen im Monat sind. Linie 123 scheibt nur, dass er mit einem Pauschallohn abgegolten wird. Von der Höhe schreibt Linie 123 nichts.


    Kriech Westerwelle weiter in den Arsch, ist auch schön warm drin und in so einem dunklen warmen Umfeld braucht man auch nicht denken, denn das findet bekanntlich ja etwas weiter oben statt.


    @ Linie 123


    Ich nehme an der Lohn wurde auf das Jahr berechnet, wie bei jedem Angestellten auch. Würde nur aufpassen was mit Überstunden passiert, wenn du pauschal abgegolten wirst.


    Gruß Klaus


    Keep on rocking