Beiträge von klaus

    Hallo,


    du stellst dieselben Fragen wie in deinem Thread vorher und in deinem ersten wollte deine Freundin zu dir ziehen, da Ausbildungsplatz bei dir.


    Hast du einen Arbeitsplatz ?
    Was sollen wir dir glauben?
    Habe keine Lust auf Spielchen.


    Klaus

    Solange er keinen ALG II Anspruch hat, uahlt die ARGE auch keine Krankenversicherung.
    Es besteht im übrigen seit dem 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht. Wer ohne erwischt wird kann zu Geldstrafen verdonnert werden und die Krankenkasse kann die Beiträge bis zu 3 Jahren rückwirkend verlangen.


    Warum soll die ARGE nicht die Veräußerung der Immobilie verlangen können?
    Jeder muss sein Vermögen, bis auf bestimmte Freigrenzen, zuerst aufbrauchen, erst dann kommt ALG II Bezug in Betracht.


    Gruß klaus

    Hallo,


    eine BG kann auch deswegen vermutet werden, wenn der Freund auf das Kind aufpasst, während die Mami arbeiten geht. Somit stehen sie füreinander ein.


    1.Berechnung Bedarfsgemeinschaft:


    316 DU
    +
    316 Er
    +
    211 Kind
    +
    KDU
    -
    Kindergeld
    -
    Einkommen
    -
    Unterhalt Kind
    +
    Freibetrag Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    2. Berechnung als Wohngemeinschaft


    351 Er
    +
    ein Drittel KDU
    =
    ALG II Anspruch ER



    351 Du
    +
    211 Kind
    +
    Alleinerziehendenzuschlag
    +
    zwei Drittel KDU
    -
    Einkommen
    -
    Kindergeld
    -
    Kindesunterhalt
    +
    Freibetrag Einkommen
    =
    ALG II für dich und dein Kind.


    Gruß klaus

    Strom und Warmwasser sind in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen selber zu tragen und Erstattungen werden von der ARGE nicht angerechnet.


    Nebenkosten und Heizkosten sind nicht in der Regelleistung enthalten. Damit sind Nachzahlungen von der ARGE im angemessenen Rahmen zu übernehmen und Rückerstattungen sind Einnahmen und werden in dem Monat der Gutschrift angerechnet. hier gilt das Zuflussprinzip.


    Gruß Klaus

    Also,


    ein Auto mit Zeitwert unter 7500 € ist o.k.


    Variante 1: Die die ARGE vermutlich unterstellen wird


    Wenn ihr schon länger zusammen wohnt, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, soll heissen ihr steht füreinander ein. Damit fällt das ALG II flach, da du zuviel verdienst. Dann müsst ihr aufpassen da dein Freund nicht mehr krankenversichert ist. Er muss sich als freiwilliges Mitglied bei seiner GKV melden. Kostet ca 150 € im Monat. nun auch eine gute Nachricht, die Beiträge kannst du steuermindernd geltend machen.
    Wohngeld wäre ein Versuch?


    Variante 2: die nicht leicht durchzusetzen sein wird
    Wenn ihr nicht füreinender einsteht, dann Haushaltsgemeinschaft
    Da zählt dein Einkommen nicht und ihr werdet getrennt bewertet.
    Deinem Freund würde dann


    351€ Regelleistung
    +
    Anteilig KDU Kosten der Unterkunft zustehen ( Vermutlich die Hälfte, wenn Wohnraum angemessen)
    =
    Sein ALG II Anspruch und er wäre auch über die ARGE krankenversichert.


    Gruß Klaus

    Hallo Nadine197731,


    mir den Angaben kann dir keiner weiterhelfen.
    Grundsätzlich:
    Die ARGE zahlt natürlich nicht immer die volle Miete.


    Habe gestern schon in einem Thread geschrieben, dass ich keine Kristallkugel habe um hellzusehen.
    Aber ich versuche es mal:


    Du bist 31 und dein Freund.... ?????


    Sorry funktioniert nicht.


    Geringfügig arbeiten heisst was ?
    Dein Freund ALG I oder ALG II?
    Dein Kind wie alt?
    Wie lange wohnt ihr zusammen?
    Ist die Wohnung angemessen kosten und Größe ?
    Wie hoch ist dein Einkommenß
    Habt ihr vermögen?


    u.s.w.


    Klaus

    Hallo Antaris,


    finde die Heizkosten sehr hoch. Es gibt tatsächlich eine Regelung, in der nur angemessene Heizkosten erstattet werden, die aber nicht pauschliert sondern auf die jeweiligen Bedingungen angemessen sein müssen. Frag mal bei deinem Arbeitslosenzentrum nach, die haben eine Rechtsberatungsstelle und können dir da mehr sagen.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    die Stromkostenrückerstattung ist kein Einkommen, da über Regelleistung abgedeckt und du bei einer Nachzahlung von der ARGE auch nichts bekommst.
    Das Gleiche gilt für die Kosten für Warmwasser.


    Rückzahlung für Heizung ist Einkommen und wird angerechnet.


    Gruß klaus

    Die Angaben sind zwar mehr als dürftig, aber ich versuchs mal:


    Annahme: er hat kein Vermögen und ihr wohnt nicht zusammen


    Anspruch auf ALG II


    Annahme er hat kein Vermögen und ihr wohnt zusammen und du hast Arbeit


    kommt auf dein Einkommen und Vermögen an


    das geht noch weiter.


    Also bitte alle Details.
    Meine hellseherischen Fähigkeiten sind sehr beschränkt.


    Hallo Horst funktioniert deine Kugel noch?


    Gruß klaus