Beiträge von klaus

    Hallo kitty,


    das Problem wird sein, dass er als Selbstständiger die ersten Jahre, negative Einkünfte haben kann und haben wird.
    Wenn man nicht ganz dumm ist, kriegt das auch jeder hin und daher sagt das Jugendamt besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.


    Gruß klaus

    Hallo brauche auch mal Hilfe,


    meinem Widerspruch wurde ja vollständig abgeholfen und ich darf die Auslagen, die mir durch den Widerspruch, entstanden sind, bei meinem Lieblings SB geltend machen.
    Die Portokosten kann ich mit Belegen relativ gut nachweisen.
    Aber was ist mit den Druckkosten und dem Papier und den Kopierkosten?
    Kann ich da pro Seite eine Pauschale ansetzten oder ist eine Rechnung vom Schreibbüro besser?


    Es geht hier immerhin um ca. 100 Seiten, denn das Sozialgericht wollte die Unterlagen 2-fach.
    Mir geht es hier ums Prinzip und meinem lieben SB.


    Klaus


    P.S. immer noch nicht angepasst und verbogen

    Hier meine Antwort von deinem ersten Thread


    Hallo dizzy,


    ein bischen kann ich helfen:


    Frage 1: kann ich nicht benatworten


    Frage 2: Nein, du musst deine Steuerbescheide vorlegen, auch die geschätzten.


    Frage 3: die Einnhamen bei Freiberuflern und Selbstständigen werden immer über einen Zeitraum von 6 Monaten bewertet.
    Frage 4: dir stehen alleine 45 qm zu bzw. die angemessenen Kosten für eine solche Wohnung


    Frage 5: Das ist von Region zu Region unterschiedlich, kann dir die ARGE aber sagen


    Frage 6: Du brauchst einen Mietvertrag


    Frage 7: Nur wenn die Miete dann immer noch o.k.


    Frage 8: Die muss dein Vermieter ausfüllen, musst du von der aRGE bekommen haben.


    Anlage SV: Es konnte dich weder die KSK noch die AOK zwingen in die PKV zu wechseln! Das war deine Entscheidung.
    Du kannst nur in die GKV zurück wenn du pflichtig wirst. Informier dich bei der KSK und der ARGE.


    Frage 9: kann ich nicht beantworten, da ich deine Einnahmen nicht kenne.


    keep on rocking


    Gruß klaus

    Hallo dizzy,


    ein bischen kann ich helfen:


    Frage 1: kann ich nicht benatworten


    Frage 2: Nein, du musst deine Steuerbescheide vorlegen, auch die geschätzten.


    Frage 3: die Einnhamen bei Freiberuflern und Selbstständigen werden immer über einen Zeitraum von 6 Monaten bewertet.
    Frage 4: dir stehen alleine 45 qm zu bzw. die angemessenen Kosten für eine solche Wohnung


    Frage 5: Das ist von Region zu Region unterschiedlich, kann dir die ARGE aber sagen


    Frage 6: Du brauchst einen Mietvertrag


    Frage 7: Nur wenn die Miete dann immer noch o.k.


    Frage 8: Die muss dein Vermieter ausfüllen, musst du von der aRGE bekommen haben.


    Anlage SV: Es konnte dich weder die KSK noch die AOK zwingen in die PKV zu wechseln! Das war deine Entscheidung.
    Du kannst nur in die GKV zurück wenn du pflichtig wirst. Informier dich bei der KSK und der ARGE.


    Frage 9: kann ich nicht beantworten, da ich deine Einnahmen nicht kenne.


    keep on rocking


    Gruß klaus

    Hallo,


    du wirst mit deinem Kind eine eigene BG darstellen.
    Deine Mutter und Ihr(Du+Kind) werdet als einen Haushaltsgemeinschaft angesehen.
    Ihr müsst nur getrennt wirtschaften und nicht füreinander einstehen und keine gegenseitigen Volmachten haben.
    Dann spielt das Einkommen deiner Mutter keine Rolle.


    Bevor du das nächste mal wieder umziehst, informier dich bitte vorher. Dann hast du die Probleme nicht.


    Gruß klaus

    holt bitte wieder alle die Glaskugeln raus.


    @ advokat ich hab immer noch keine


    zadi lies dir mal durch was du geschrieben hast. Wer soll dir darauf eine vernünftige Antwort geben.


    Ironie an


    Du wirst gesperrt, weil du den Antrag nicht selber abholt hast.


    Ironie aus


    Gruß klaus


    P.S. Sorry konne es mir nicht verkneifen

    Hast du von deiner Mutter schriftlich, dass das Geld zweckgebunden und für deine Kinder bestimmit ist ?
    Denn deine Kinder haben keinen so hohen Freibetrag.
    Warum hat sie das Geld nicht behalten und auf sich angelegt, dann wäre das Ganze viel einfacher.
    Dein Problem ist jetzt, dass du beweisen musst, dass es nicht dein Geld ist.


    Das mit deinem Autoverkauf:


    Wenn dein Auto unter 7500€ Wert war, dann ist es geschützes Vermögen und der Verkauf stellt keine Einnahme dar, sondern ein Vermögensumschichtung von Sachvermögen in Bargeld. Normalerweise kannst du damit deine Schulden abzahlen und die ARGE kann dir nichts.


    Schreib advokat eine PN, der kann dir vielleicht auch noch ein paar Urteile liefern.


    Gruß Klaus

    Du kannst die GKV insoweit frei wählen, wie sie in deinem Wohnort göffnet ist.


    Pass nur auf, die können die Beiträge bis zum 01.04.2007 nachverlangen, denn seit dem gibt es die Krankenversicherungspflicht in der GKV.
    Du suchst dir eine GKV aus und meldest dich als pflichtiges Mitglied an. Mit dem Willkommensschreiben deiner GKV, sollten alle notwendigen Unterlagen kommen, die du für die ARGE brauchst.


    Sollte die GKV die Beiträge nachverlangen, kannst du bei der ARGE einen Antrag auf Kostenübernahme auf Darlehensbasis stellen. Es ist leider nur eine Kannbestimmung und muss dir nicht gewährt werden.
    Du kannsz argumentieren, dass du solange keinen vollen Versicherungsschutz hast, bis dein Betragskonto ausgeglichen ist.


    Gruß Klaus

    Bist du dir sicher, dass die Bank ein Wertgutachten hat?


    Wenn ja, dann steig denen auf die Füsse, und wenns nicht funktioniert, sag deinem Sachbearbeiter er könne ja die Unterlagen bei deiner Bank anfordern und gib ihm die Genehmigung dazu, auch schriftlich wenn er es braucht.
    Somit bist du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und alles andere liegt bei deinem SB.


    Gruß klaus

    Habt ihr mit dem Vermieter schon gesprochen ?


    Der ist der erste Ansprechpartner und muss für die Schimmelbeseitigung sorgen.
    Warum habt ihr solange gewartet?


    Gruß Klaus