Hallo Kitty121,
sei vorsichtig mit Aussagen wie, wenn du deiner Mutter einen bestimmten Betrag abgiebst,
der Betrag wird nämlich dann der Mutter beim ALG II abgezogen, weil angerechnet.
Also du gibst deiner Mutter nichts. ;););)
Du musst nur anteilig für die Kosten der Unterkunft aufkommen.
Hoffe habe mich deutlich genug ausgedrückt.
Gruß Klaus