Beiträge von klaus

    Hallo Kitty121,


    sei vorsichtig mit Aussagen wie, wenn du deiner Mutter einen bestimmten Betrag abgiebst,
    der Betrag wird nämlich dann der Mutter beim ALG II abgezogen, weil angerechnet.


    Also du gibst deiner Mutter nichts. ;););)
    Du musst nur anteilig für die Kosten der Unterkunft aufkommen.
    Hoffe habe mich deutlich genug ausgedrückt.


    Gruß Klaus

    Hallo Tobias,


    wer sich von der Krankenversicherungspflicht befreien hat lassen, für den gibt es keinen Weg zurück in die GKV. Wäre auch nicht fair, der GKV gegenüber.


    Wer hat dir gesagt, dass der Basistarif so teuer ist? Das was du anführst ist der höchstmögliche Beitrag.
    Wenn du in den Basistarif deiner PKV wechselst, müssen dir die ganzen Altersrückstellungen aus deinem Volltarif darauf angerechnet werden. Den genauen Beitrag kann nur deine PKV ermitteln. Lass dir von denen ein schriftliches Angebot erstellen, Betonung auf schriftlich.
    Der Beitrag dürfte dann deutlich geringer sein und es gibt auch keine Gesundheitsprüfung, da du ja Leistung reduzierst. Wenn du aber irgendwann wieder in einen " normalen PKV-Tarif" zurück willst, wird es eine neue Gesundheitsprüfung geben.
    Melde dich wenn du ein Ergebnis hast.


    Gruß Klaus

    ALG II (SGB II) wird nur gezahlt wenn man erwebsfähig ist.
    Ansonsten wäre Skar ein Fall für die Sozialhilfe ( SGB VII).
    Die gesetzlich Krankenkassen zahlen Krankentagegeld maximial 78 Wochen innerhalb 3 Jahren.
    Siehe SGB V § 48.


    Gruß klaus

    Die haben 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.


    Danach kannst du Untätigkeitsklage beim Sozialggericht einreichen.
    Solltest vor Ablauf der 3 Monate noch eine Frist von 14 Tagen setzten.


    Wenn du einen Anwalt hast, lass ihn doch machen.


    Gruß Klaus

    Hallo Hati2000,


    kann mir nicht vorstellen dass ein Minijob vor einem 1€ Job steht.
    Der 1€ job soll dir die Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt erleichtern und hat damit Vorrang.
    Wenn du das im Gesetzt anders gefunden hast, teile uns bitte die Stelle mit.


    Dass, das mit den besseren Arbeitschancen nach einem 1€ job nicht stimmt, wissen hier alle, aber darauf kommt es leider nicht an.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    du bekommst nicht zuviel.


    Bedarf bei zwei Erwachsenen als BG


    2 x 316
    =
    632


    Hätte es wohl um die Zeit nicht mehr im Kopf ausrechnen sollen.
    Ist aber immerhin doch toll, dass es zumindest 2 Leuten hier aufgefallen ist.
    Über die Quote derer, die es nicht gemerkt haben will ich nicht sprechen.


    Gruß Klaus


    P.S. Sanktionen überlass ich der ARGE, obwohl bei machen Threads wären sie auch hier angebracht.

    Probieren tu ich es auf jeden Fall.


    Könnte ja meinem alten SB vorschlagen, dass ich es persönlich bei ihm vorbeibringe und dabei könnten dann, die Unklarheiten beseitigt werden.
    Nur kann ich nicht soviel Valium schlucken, damit ich mich seinem Arbeitstempo anpassen könnte.
    Müsste mich ja dann bei meiner neuen ARGE abmelden, denn mit einem Tag ist das nicht getan und mein Urlaub ist mir zu schade dafür. Die brauchen vom Ausdruck des Bescheides bis zur eigenen Poststelle eine Woche.Ich will ja nicht Schuld sein, dass er wegen Überarbeitung krank wird.


    Ein Wunder allein wird bei dem nicht reichen.



    Gruß klaus

    Hallo,


    kommt auf die Kosten der Unterkunft (KDU) an. Die Kosten dafür werden nur übernommen, wenn die Wohnung angemessen, von der Miete und der Größe ist.
    Strom und Warmwasser müssen aus der Regelleistung bestritten werden.


    Berechnung


    612 € Regelleistung für Schwiegereltern
    +
    KDU
    -
    Einnahmen
    =
    ALG II Anspruch


    Dem Bescheid liegt ein Berechnungsbogen bei. Versuche es da Nachzurechnen.


    Gruß klaus

    Der Vermieter muss mit der Untervermietung einverstanden sein, ansonsten kann es Probleme geben.
    Dein Bekannter muss also seinen Vermieter fragen, ob er untervermieten darf.


    Wenn ja, im Internet findest du massenweise Vordrucke.
    Frag Tante google nach Untermietvertrag.


    Gruß klaus

    @ kitty


    Das ist mit der Schenkung nicht getan. Wenn sie zusammen gebaut haben, dürften sie auch die Kreditverträge gemeinsam unterschrieben haben und gesamtschuldnerisch haften.
    Das heisst sie schenkt ihm Haus, er zahlt den Kredit nicht zurück, sie haftet für den Kredit bei der Bank und muss zahlen.
    Die Banken müssen dann die Kredite auf ihn alleine umschreiben und das kommt darauf an wie Solvent ihr Mann ist.



    Gruß Klaus

    Hallo Billy,


    die Gelder werden frühestens 1-2 Werktage vorm Monatsletzten auf deinem Konto gutgeschrieben.
    Es gibt auf den Kontoauszuügen zwei Daten:


    1. Buchungsdatum unwichtig


    2. Wertstellungsdatum ab dem Datum kannst du über das Geld verfügen.


    Die meisten Banken brauchen 2-3 Werktage um das Geld zu verbuchen, die restliche Laufzeit ist bedingt durch die ARGE, da das Geld zentral angewiesen wird.


    Gruß Klaus

    2. du musst beides Vorlegen


    3. du bist sogar verpflichtet soll schnell wie möglich aus dem ALG II Bezug zu kommen und dafür alles zu tun


    5. ARGE = Arbeitsagentur, da wo du die Anträge her hast und sie abgiebts.


    6. Mietvertrag ist die sicherste Variante


    7. hast du richtig verstanden


    8. Mietbescheinigung müsste dier vom Sachbearbeiter mitgegeben worden sein und muss dein Vermieter ausfüllen, ansonsten google danach.


    Anlage SV: Nachdem dich die KSK (Künstlersozialkasse abgelehnt hat, hättest du dich freiwillig bei einer GKV melden können.


    Gruß Klaus

    Hallo Mesumboy20,


    die Antworten bleiben aber die selben.
    Wenn du keine feste Arbeit nachweisen kannst, bekommst du gar nix.
    Kannst du eine feste Arbeitsstelle nachweisen, ist dies eine Kannbestimmung und deine Eltern sind dir immer noch zu Unterhalt verpflichtet und der geht vor irgendwelchen Sozialleistung.
    D.h. du kannst im Normalfall nur in eine eigene Wohnung ziehen, wenn du sie selbst bezahlen kannst.


    Gruß klaus

    Hallo Horst,


    mitr geht es nicht um Höchstgrenzen, sondern die wollen mir das bezahlen, was ich an Quittungen nachweisen kann.
    Habe aber keine Quittung vor Druckerpatronen, Kuverts, Papier u.s.w..
    Deshalb die Frage ob man eine Pauschale für diese Kosten ansetzten darf.
    Vielleicht weiss jemand bescheid.


    Gruß klaus

    Du wirst nicht gesteinigt,


    sondern hege und plfege deinen SB, denn der ist von einer seltenen vom Aussterben bedrohter Art.
    Sage ihm auch dass er gut ist. Freut die auch.
    Habe bis jetzt erst persönlich einen kennengelernt, der ist im Landratsamt und für die KDU zuständig.


    Gruß Klaus


    P.S heute ganz lieb, hab die Peitsche vergessen

    Hallo Grimme,


    mit 29 ist er wohl aus der Verantwortung der Eltern raus, auch wenn er keine abgeschlossene Ausbildung hat.
    Aber ich stimme dir zu, dass die Eltern ihn wohl unterstützen.


    gruß klaus


    P.S. musst du alles in Fettschrift schreiben?