Beiträge von klaus

    Ob eine Wohnung angemessen ist, liegt nicht an der Zimmerzahl und nur bedingt an der Größe.
    Eure Wohnung liegt im Rahmen und es gibt keinen Anspruch auf ein Zimmer für jeden.


    Der Antrag auf Umzug wird nur bewilligt, wenn ea nachhaltige Gründe dafür gibt. Sehe bei euch keinen.
    Ihr könnt auch ohne Antrag umziehen, müsst aber dann alle Kosten ( Umzug, Kaution u.s.w.) Selber tragen und die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die Alte.


    § 22 Abs 1 SGB II


    Gruß Klaus

    Du hast mit keinem Wort erwähnt, dass du mit jemandem zusammen lebst.
    Warum erzählst du das erst jetzt?
    Ihr seit nur eine BG, wenn ihr füreinander einsteht u.s.w..


    Wenn du nun kein ALG II erhälst, dann bist du nicht pflichtig und musst in der PKV bleiben. Die PKV musst du oder dein Partner zahlen, und bei der Steuererklärung kann er dann die Kosten ansetzen.
    Bei der ALG II berechnung interessieren weder Schulden noch Unterhaltsansprüche die jemand zahlen muss.


    Mit Halbwahrheiten können wir selten richtig helfen. Schade!


    Gruß Klaus

    Dafür sollte der Basistarif da sein, den Ulla, Angela und Co. erschaffen haben und die ganzen PKV´s laufen dagegen Sturm, weil der so nicht funktioneiren kann.
    Das Ergebnis daraus, ist deine Situation, die laut Ulla gar nicht möglich ist.


    Konfrontiere sie mal damit.


    Gruß Klaus


    P.S. Lasse die Berechnung für den Basistarif nochmal überprüfen, die kann nicht stimmen.

    Hallo Danny,


    ich treibe mich garnirgens rum. Wenn dann lasse ich treiben, ist ab einem gewissen Alter besser für den Knochenapparat.
    Im Ernst, ich bin nicht bei welt online aktiv, liege im Augenblick die meiste Zeit alleine im Bett, da Grippe im Anflug.
    Obwohl zu zweit wärs bestimmt schöner!! grins


    Gruß klaus

    Hallo Blackrose,


    Du musst zwischen KDU = Kosten der Unterkunft und der Regelleistung unterscheiden.


    Bei der KDU werden die Kaltmiete und die Nebenkosten incl. Heizung übernommen, daher nicht in der Regelleistung enthalten.


    Die Kosten für Strom und Warmwasser müsst ihr selber bezahlen, da diese in der Regelleistung ( bei einem Alleinstehenden z.B. 351€ mtl.) enthalten sind.


    Ich hoffe jetzt wird es richtig verstanden.


    Gruß klaus

    Hallo Martin,


    es gibt keine andere legale Lösung.


    @ ALLE
    Ich helfe bei keinen Trickserreien und Schummeleien, auch nicht per PN.
    Ich helfe den Leuten hier, um ihr Recht zu bekommen und das zu erhalten was Ihnen zusteht.
    Nicht um den Staat zu übervorteilen. Denn dann würde ich dem Vorurteil, die ALG II Bezieher sind alles Sozialschmarotzer, Vorschub leisten und gegen dieses Vorurteil wehre ich mich Tag für Tag.
    Wenn das alle tun würden, dann müssten sich nicht so viele Leistungsempfänger verstecken, oder hier unter einem Pseudonym auftreten. Ob aus Scham oder Angst vor Sanktionen spielt für mich dabei keine Rolle.



    Amen


    Klaus


    P.S. bin leicht grantig

    Du wirst wohl damit auskommen müssen.
    Wir alle hier, die Leistungen beziehen, müssen damit gezwungener Massen auskommen.
    Ihr müsst halt den Gürtel, nicht ein bischen, sondern viel enger schnallen.


    Gruß klaus

    Hallo Sharon09,


    nachdem die Wohnung vorher angemessen war, müsste dir die ARGE die Miete weiter voll übernehmen und dich auffordern in einer angemessenen Frist eine Angemessene Wohnung zu finden. Die Frist beträgt normalerweise 6 Monate.
    Schau mal § 22 Abs. 1 SGB II


    Das mit den Nebenkosten ist nicht so einfach, da die immer auf den Einzelfall zu prüfen sind und die Wohngegebenheiten zu brücksichtigen sind.
    Da solltest du dir professionellen Beistand holen. Beratungsbeihilfeantrag beim Amtsgericht stellen, dann kostet die anwaltliche Beratung maximal 10 €.


    Gruß Klaus

    Hallo MartinHH,


    Erbe ist Einkommen und wird auf ALG II angerechnet.
    Das mit der Wohnung wird so nicht funktionieren.


    Gruß klaus

    Du liegst falsch,


    da du vermutlich ab dem 01. in Arbeit warst, steht dir ab dem Datum kein ALG II zu.
    Der Lohn ist ja ab dem 01.
    Du hättest es als Darlehen beantragen können, um die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung zu überbrücken.
    Versuch doch mit der ARGE eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
    es gibt zu deinem Thema, hier unzählige Threads und auch schon genügend Urteile.
    Benütze einfach mal die Suchfunktion im Forum und bemühe Tante goggle.
    Das kühlt auch ein wenig ab.
    Klagen kannst du im Augenblick sowieso nicht, sondern nur Widerspruch einlegen und danach erst, wenn Widerspruch abgelehnt, dann darfst du klagen. Aber du wirst wohl kaum das Ergebnis bekommen, das du dir vorstellst.


    Gruß Klaus

    Hallo Ony,


    siehe:


    http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Die Lebensversicherung wird abzüglich eines Freibetrages als Vermögen angesehen. Da deine Mam sie nicht verwerten kann, bei Bank hinterlegt nehme ich an und nicht gepfändet, wird Sie ALG II nur als Darlehen bekommen. Die Tilgung von den Hypothekendarlehen für die Wohnung wird nicht übernommen, sondern nur die Zinsen und das Wohngeld, wenn im angemessenen Rahmen.
    Deine Mam muss sich, wenn ALG II als Darlehen, dann bei ihrer GKV als freiwilliges Mitglied melden. Der Beitrag beläuft sich auf ca 150 € monatlich und wird von der ARGE dann ebenfalls als Darlehen gewährt.


    Und sie darf natürlich nicht über sonstiges Vermögen verfügen.
    Bleib ruhig, es bringt nichts.


    Gruß Klaus

    Richtig.


    Du solltest den letzten Satz editieren in: Und das ich eventuell...
    Auch die wissen von dem Forum und schauen schon mal nach.
    Big Brother gibts nicht nur im Privatfernsehen.


    Gruß Klaus


    P.S. Viel Erfolg in deinem neuen Job

    Hallo,


    also das gesamte Doppelhaus gehört deinen Eltern und du wohnst in einer Hälfte alleine und in der anderen deine Eltern. Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.


    Dein Anspruch auf ALG II ist:


    351 Regelleistung
    +
    KDU(angemessene Kosten der Unterkunft)
    -
    Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    KDU wird schwierig durchzusetzen sein, da deine Eltern dich bis jetzt auch umsonst wohnen haben lassen.
    Du wirst dich auf so Fragen wie, warum unterstützen sie ihre Eltern plötzlich nicht mehr ? u.s.w.
    Sie werden versuchen nicht zahlen zu müssen. Bereite dich darauf vor.
    Denn das was du von deinen eltern als Unterstützung bekommst wird dir bei der Regelleistung abgezogen.
    Wo warst du bis jetzt krankenversichert ?


    Gruß klaus

    Nein,


    die 10% gesetzlicher Zuschlag, werden verwendet um die Beiträge ab dem 65. stabil zu halten.
    Da du solange schon in der PKV bist, konntest du bei Einführung 2000 wählen, ob du das willst oder nicht.
    Mit Standardtarif ist nicht der neidrigste PKV-Tarif gemeint.
    Der Standardtarif hat die Leistungen der GKV von vor ungefähr 15 Jahren und mann kann nur in diesen Tarif wechseln, wenn man mindestens 55 Jahre ist und 10 Jahre bei seiner PKV.


    Beitragsreduzierung:


    Du zahlst ja jetzt in deinem Tarif auch nicht den Beitrag, als wenn du jetzt eintreten würdest, denn du hast schon viele Altersrückstellungen gebildet. In den anderen Tarifen ist es genauso und du hast unverhältnismässig viele Rückstellungen, da deine Rückstellungen für ein höhres medizinisches Nineau gebildet wurden. Lass dir nichts anders erzählen. Die PKV will nur diesen Tarif nicht.


    Das Ganze gilt natürlich nur, wenn du lange Zeit bei deiner jetztigen Gesellschaft versichert bist.


    Wechsel innerhalb des PKV-Unternehmens
    Wechselt der Versicherungsnehmer innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Tarif, ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Die Alterungsrückstellung aus dem bisherigen Tarif wird voll angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG). Besonderheiten ergeben sich ausschließlich hinsichtlich des begrenzten Wechselrechts in den Basistarif.


    Bestandsversicherte
    Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen (siehe Kapitel „Portabilität von Alterungsrückstellungen“) in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Will ein Bestandsversicherter in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, muss er seinen Versicherungsvertrag beim alten Versicherungsunternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 kündigen und zwar mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr ist in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch.


    Die letzten beide Abschnitte: Quelle PKV-Verband.


    Gruß Klaus

    Hallo Dorie1986,


    dein Mietanteil wird berechnet aus dem Anteil der Wohnung den du benutzt.
    Sobald du deiner Mutter eine Unterstützung zukommen lässt, dann sind das auf Seiten deiner Mutter Einnahmen und mindern ihren Anspruch.


    Schlechtes Gewissen musst du nicht haben. Der Staat will es so.
    Die Ehrlichen sind immer die Dummen.


    Gruß Klaus

    Hallo,


    dann frag doch nochmal an, mit der Begründung es ist Ihnen bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen.
    Die Beitragsrückstellungen werden mitgenommen. Siehe:


    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/002__neuer__basistarif__private__KV.html


    http://www.pkv.de/positionen/basistarif/zugang_zum_basistarif/


    Frag auch mal nach ob du in den Standardtarif wechseln kannst, der hat keinen Kontrahierungszwang und rechnet sich damit deutlich besser. Auch da werden die Altersrückstellung aus dem alten Tarif mitgenommen. Du musst nur innerhalb der Gesellschaft wechseln. Die Vorraussetzungen dafür würdest du erfüllen.


    Gruß Klaus


    P.S. Lassd ich nicht vera....

    Die Fakten sind viel zu ungenau.


    Wenn du seit 6 Jahren arbeitslos bist, von was hast du bis jetzt gelebt ?


    Das Doppelreihenhaus bewohnt komplett ihr?
    Wie sind die Eigentumsverhältnisse ?
    u.s.w.


    helft, ich hab immer noch keine Glaskugel !?!?!? seufz


    Gruß Klaus