Nein,
die 10% gesetzlicher Zuschlag, werden verwendet um die Beiträge ab dem 65. stabil zu halten.
Da du solange schon in der PKV bist, konntest du bei Einführung 2000 wählen, ob du das willst oder nicht.
Mit Standardtarif ist nicht der neidrigste PKV-Tarif gemeint.
Der Standardtarif hat die Leistungen der GKV von vor ungefähr 15 Jahren und mann kann nur in diesen Tarif wechseln, wenn man mindestens 55 Jahre ist und 10 Jahre bei seiner PKV.
Beitragsreduzierung:
Du zahlst ja jetzt in deinem Tarif auch nicht den Beitrag, als wenn du jetzt eintreten würdest, denn du hast schon viele Altersrückstellungen gebildet. In den anderen Tarifen ist es genauso und du hast unverhältnismässig viele Rückstellungen, da deine Rückstellungen für ein höhres medizinisches Nineau gebildet wurden. Lass dir nichts anders erzählen. Die PKV will nur diesen Tarif nicht.
Das Ganze gilt natürlich nur, wenn du lange Zeit bei deiner jetztigen Gesellschaft versichert bist.
Wechsel innerhalb des PKV-Unternehmens
Wechselt der Versicherungsnehmer innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Tarif, ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Die Alterungsrückstellung aus dem bisherigen Tarif wird voll angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG). Besonderheiten ergeben sich ausschließlich hinsichtlich des begrenzten Wechselrechts in den Basistarif.
Bestandsversicherte
Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen (siehe Kapitel „Portabilität von Alterungsrückstellungen“) in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Will ein Bestandsversicherter in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, muss er seinen Versicherungsvertrag beim alten Versicherungsunternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 kündigen und zwar mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr ist in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch.
Die letzten beide Abschnitte: Quelle PKV-Verband.
Gruß Klaus