Beiträge von klaus

    Hallo,


    wenn ihr getrennt lebt, dann wird dein Einkommen nicht mehr auf deinen Ex angerechnet. Du wirst dann keinen Anspruch mehr auf ALG II haben, da


    780 einkommen
    -
    351 Regelleistung
    -
    Halbe Miete
    =
    Überschuss und damit fällst du raus.


    Dein Ex wird weiterhin ALG II bekommen und wird wie du berechnet. Kann nur sein dass du deinem Ex Trennungsunterhalt zahlen musst, oder die Arge es vom deinem eE verlangt, dass er Trennungsunterhalt geltend machen muss.
    Da euch beiden dann jeweils 45 qm zustehen, dürfte die Wohnung dann o.k. sein.


    Gruß klaus

    Hallo Xelaalex,


    bin weder verbal entgleist noch habe ich dich angegriffen.
    Aber das ist wohl wieder Ansichtssache.
    Und hier in dem Thread geht es um einen bestimmten Fall und um nichts anderes.
    Solltest du Fragen haben mache bitte einen Eigenen dafür auf, damit derjenige der seine Frage hier gestellt hat nicht auch noch suchen muss, ob die Antwort für ihn bestimmt ist.
    Das ist auch eine Form der Hölfichkeit


    klaus

    Hallo XelaaleX,


    der gute Martin verdient nichts, also was soll dein Konstrukt.
    Wie willst du für die Vermögensfreigrenzen, die gelten, eine Eigentumswohung kaufen?
    Sorry ich versteh dich nicht, wie kommst du auf so eine Annahme.
    Gib doch einfach mal einen Fehler zu.


    Sollte man erben und Eigentumswohnung kaufen, danach gleich ALG II beantragen, wird man nichts bekommen, da Bedürftigkeit selbst herbeigeführt, denn ALG II Bezug war abzusehen. Könnte eventuell sogar strafbar sein.


    Gruß klaus

    Hallo Martin,


    na wenn es denn geht, dann zeig uns mal, wie es auf legalem Weg funktioniert!!!


    Lasse mich gern eines besseren belehren.


    Nur groß das Mal aufreissen und nichts dahinter, das ist unterstes Niveau.
    Würde ja zu dir passen.


    Warte immer noch auf die Lösung, die du ja laut deiner Aussage hast.
    Sollte keine kommen, kann sich ja jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
    Mal sehen was du im Kreuz hast.


    Klaus

    Du gehst am besten zu einem Rechtsanwalt und bestätigst die Trennung.
    Der RA kosten max 10€, wenn du dir beim Amtsgericht einen Beratunghilfeschein holst.
    Mit diesem Schreiben zur ARGE und ALG II beantragen. Dann werdet ihr nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft sondern als Haushaltsgemeinschaft angesehen.


    Dann ist die Wohnung auch nicht mehr unangemessen. da jedem von euch ca. 45 qm zustehen bzw. Die Kosten dafür. Wieso musst du Unterhalt zahlen?


    Gruß klaus

    Hallo Martin,


    dann nenn doch mal Fakten(§ dass deine Erbschaft kein Einkommen ist und du dir davon eine Wohnung kaufen kannst, während du ALG II beziehst), wenn alles anders ist, als du es hier zur Antwort bekommen hast.
    Lass uns nicht dumm sterben, großer Meister.


    Klaus

    Die Konsequenz kann sein, dass sie kein ALG II erhält und damit auch nicht mehr krankenversichert ist.
    Da Ihr offenbar kostenlos wohnt, wird euch mit Sicherheit unterstellt, dass ihr füreinander einsteht und somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
    Somit wird bei ALG Beantragung alles Einkommen von euch zusammengeworfen und vom Bedarf abgezogen. Ergebnis positiv=ALGII Anspruch.


    Gruß Klaus

    Du müsstest eine Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Frag einfach mal bei deinem Vermieter nach.
    Kommt darauf an welche Betriebskosten nicht übernommen werden, bzw. ob die Betriebskosten der Wohnung angemessen sind.
    Sprich doch mit dem SB und lasse es dir erklären.


    Gruß klaus

    Du sprichst immer im Konjunktiv.


    Hast du eine Arbeitsstelle sicher, dann geh mit dem Arbeitsvertrag zum Amt und sprich mit dem SB über die Möglichkeiten zur Hilfe und dir wird geholfen werden.


    Alles andere funktioniert nicht.


    Warum musst du aus deiner Wohnung raus?


    Klaus

    Hallo,


    ALG II als Darlehen o.k., da du ja Vermögen hast, du es im Augenblick nur nicht veräußern(zu Bargeld machen) kannst. Wenn dein Nochmann GKV-Versichert ist, bist du bis Scheidungsurteil familienversichert.


    Du bekommst deinen Mann erst nach der Scheidung aus dem Haus, denn über den Zugewinn muss er dich auszahlen und notfalls ,wenn er nicht kann, das Haus verkaufen.


    Alles weitere solltest du mit einem Anwalt für Scheidungsrecht klären.
    Hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann kostet der Anwalt max. 10€.


    Gruß Klaus

    Die Rückforderung der aRGE ist in Ordnung, da deine Freundin das Gehalt ja für November(01.11. bis 30.11.) erhalten hat, und somit seit dem 01.11.2008 nicht mehr ALG II Berechtigte ist.
    Man kann einen Antrag auf Überbrückung stellen und normalerweise wrid dann für diesen Monat das ALG II als Darlehen gewährt.
    Sprecht mit der SB und bittet um Ratenzahlung.


    Gruß Klaus

    Es geht nicht darum was du getan hast, sodern was du vor hast.
    Nur weil jemand immer auf der richtigen Seite des Lebens stand und später zum Verbrecher wurde rechtfertigt das noch lange nicht seine Verbrechen.
    Aber das ist jedem seine Sache.


    Gruß klaus