Hast du schon mal bei der ARGE nachgefragt, was mit deinem Antrag ist ?
Wenn ja, welche Antwort hast du bekommen ß
Gruß Klaus
Hast du schon mal bei der ARGE nachgefragt, was mit deinem Antrag ist ?
Wenn ja, welche Antwort hast du bekommen ß
Gruß Klaus
Hallo,
wenn ihr getrennt lebt, dann wird dein Einkommen nicht mehr auf deinen Ex angerechnet. Du wirst dann keinen Anspruch mehr auf ALG II haben, da
780 einkommen
-
351 Regelleistung
-
Halbe Miete
=
Überschuss und damit fällst du raus.
Dein Ex wird weiterhin ALG II bekommen und wird wie du berechnet. Kann nur sein dass du deinem Ex Trennungsunterhalt zahlen musst, oder die Arge es vom deinem eE verlangt, dass er Trennungsunterhalt geltend machen muss.
Da euch beiden dann jeweils 45 qm zustehen, dürfte die Wohnung dann o.k. sein.
Gruß klaus
Hallo Xelaalex,
bin weder verbal entgleist noch habe ich dich angegriffen.
Aber das ist wohl wieder Ansichtssache.
Und hier in dem Thread geht es um einen bestimmten Fall und um nichts anderes.
Solltest du Fragen haben mache bitte einen Eigenen dafür auf, damit derjenige der seine Frage hier gestellt hat nicht auch noch suchen muss, ob die Antwort für ihn bestimmt ist.
Das ist auch eine Form der Hölfichkeit
klaus
Hallo XelaaleX,
der gute Martin verdient nichts, also was soll dein Konstrukt.
Wie willst du für die Vermögensfreigrenzen, die gelten, eine Eigentumswohung kaufen?
Sorry ich versteh dich nicht, wie kommst du auf so eine Annahme.
Gib doch einfach mal einen Fehler zu.
Sollte man erben und Eigentumswohnung kaufen, danach gleich ALG II beantragen, wird man nichts bekommen, da Bedürftigkeit selbst herbeigeführt, denn ALG II Bezug war abzusehen. Könnte eventuell sogar strafbar sein.
Gruß klaus
Hallo Martin,
na wenn es denn geht, dann zeig uns mal, wie es auf legalem Weg funktioniert!!!
Lasse mich gern eines besseren belehren.
Nur groß das Mal aufreissen und nichts dahinter, das ist unterstes Niveau.
Würde ja zu dir passen.
Warte immer noch auf die Lösung, die du ja laut deiner Aussage hast.
Sollte keine kommen, kann sich ja jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
Mal sehen was du im Kreuz hast.
Klaus
Hallo,
Jana hat Recht. Bei einem 400€ job werden nur Pauschal von Arbeitgeber Abgaben abgeführt. Die KSK = Künstler Sozialkasse interessiert es nicht , dass du einen Minijob hast.
Weitere Informationen zum Minijob findest du unter:
gruß klaus
P.S. "Hätte nie gedacht das ich Jana1987 Recht geben muss" grins
Du gehst am besten zu einem Rechtsanwalt und bestätigst die Trennung.
Der RA kosten max 10€, wenn du dir beim Amtsgericht einen Beratunghilfeschein holst.
Mit diesem Schreiben zur ARGE und ALG II beantragen. Dann werdet ihr nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft sondern als Haushaltsgemeinschaft angesehen.
Dann ist die Wohnung auch nicht mehr unangemessen. da jedem von euch ca. 45 qm zustehen bzw. Die Kosten dafür. Wieso musst du Unterhalt zahlen?
Gruß klaus
Shattnira,
Hab ich doch getan!
Das ist die Antwort auf deine Frage.
Gruß Klaus
P.S. mal sehen wie lange ihr diesen thread noch macht? nehme bald wetten an !
Hallo shattnira,
warum sprichst du im Plural ?
Gruß Klaus
Die Konsequenz kann sein, dass sie kein ALG II erhält und damit auch nicht mehr krankenversichert ist.
Da Ihr offenbar kostenlos wohnt, wird euch mit Sicherheit unterstellt, dass ihr füreinander einsteht und somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Somit wird bei ALG Beantragung alles Einkommen von euch zusammengeworfen und vom Bedarf abgezogen. Ergebnis positiv=ALGII Anspruch.
Gruß Klaus
Normalerweise steht dir eine Erstausstattung zu, aber nachdem du ausziehen sollst, such dir doch gleich eine neue Wohnung und beantrage für diese dann die Erstausstattung.
Gruß klaus
Du müsstest eine Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Frag einfach mal bei deinem Vermieter nach.
Kommt darauf an welche Betriebskosten nicht übernommen werden, bzw. ob die Betriebskosten der Wohnung angemessen sind.
Sprich doch mit dem SB und lasse es dir erklären.
Gruß klaus
Versucht bei der caritas oder ähnlichen Organisationen hilfe zu bekommen.
Gruß klaus
Ich habe kein Problem damit, es wäre halt eventuell auch ohne die Anrechnung von deinem Partner gegeangen.
Gruß Klaus
Hallo,
ALG II als Darlehen o.k., da du ja Vermögen hast, du es im Augenblick nur nicht veräußern(zu Bargeld machen) kannst. Wenn dein Nochmann GKV-Versichert ist, bist du bis Scheidungsurteil familienversichert.
Du bekommst deinen Mann erst nach der Scheidung aus dem Haus, denn über den Zugewinn muss er dich auszahlen und notfalls ,wenn er nicht kann, das Haus verkaufen.
Alles weitere solltest du mit einem Anwalt für Scheidungsrecht klären.
Hol dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann kostet der Anwalt max. 10€.
Gruß Klaus
Deine Berechnung zeigt nur die Arbeitnehmerseite.
Die verminderten Sozialabgaben sind nur für den Arbeitnehmer ein Vorteil.
Der Arbeitgeber muss die vollen Abgaben noch dazu zahlen(Lohnnebenkosten).
Schau mal auf die Seite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job
Da ist es ganz gut erklärt.
Gruß klaus
Die Rückforderung der aRGE ist in Ordnung, da deine Freundin das Gehalt ja für November(01.11. bis 30.11.) erhalten hat, und somit seit dem 01.11.2008 nicht mehr ALG II Berechtigte ist.
Man kann einen Antrag auf Überbrückung stellen und normalerweise wrid dann für diesen Monat das ALG II als Darlehen gewährt.
Sprecht mit der SB und bittet um Ratenzahlung.
Gruß Klaus