Beiträge von klaus

    Hallo Süsser,


    dann bleib weiter in deiner Schmollecke und geh in Selbstmitleid auf.
    Bocken ist was für Kleinkinder und nicht das Verhalten eines Erwachsenen.
    Mir wird es zu dumm, da du eine Antwort auf den Sachverhalt nicht geben kannst.
    Behauptungen kann jeder aufstellen, mann sollte sie nur auch belegen können und wollen, wenn nachgefragt wird. Aus meiner Sicht fehlt das können.
    Wenn ich mit Kindern spielen will, dann nicht hier im Forum.
    Kannst dich ja wieder melden, wenn du Erwachsen bist.


    Dein böser Schnuckelhasi


    P.S In deinem Fall bin ich gerne Böse

    Hallo Sebastian,


    Gewerbesteuer musst du ab 24.500 € Gewinn jährlich zahlen.
    Einkommessteuer ist ab ca. 8000€ Gewinn zu zahlen.
    Bei deinen Ausgaben die du ansetzten kannst oder willst, solltest du auf professionelle Hilfe bauen, da das Steuerrecht viel zu kompliziert ist und kein normaler Mensch mehr durchblickt. Hebe auf jedenfall jede Rechnung auf.


    Gruß klaus

    Hallo Süsser,


    ich will dich nicht provozieren. Nur wer etwas behauptet, muss es auch belegen können und das fehlt halt bei dir. Schade, dass du den hilfesuchenden Leuten hier im Forum, nicht darlegen willst bzw kannst, dass deine Erbschaft kein Einkommen darstellt, das angerechnet wird.
    Viele könnten davon profitieren, aber das ist wohl nicht in deinem Sinne.


    Bussi


    Dein Schnuckelchen

    Hallo Marcel,


    ich versuchs mal:


    632 Regelleistung für dich und deine Frau
    +
    281 Regelleistung für Kind(wenn kein eigenes Einkommen)
    +
    KDU Kosten für Unterkunft( Bei Eigenheim werden nur die Zinsen übernommen und nicht die Tilgung, Nebenkosten ohne Strom und Warmwasser werden auch übernommen wenn angemessen)
    -
    164 Kindergeld
    -
    820 ALG I
    -
    517 BU Rente
    -
    Sonstiges Eimkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Hoffe hat dir geholfen.


    Gruß klaus

    Hallo Sebastian,


    du kannst ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 3 Monaten anmelden.


    Kitty und melffi haben dir das mit der ALG II Stuation richtig erklärt. Du musst nur aufpassen, dass du dann eine eigene Krankenversicherung brauchst. In der GKV liegt der Mindestbeitrag bei ca. 150 € und in der PKV kommt es auf deinen Gesundheitszustand an.
    Wenn du über die KV mehr Info brauchst, melde dich.


    Gruß klaus

    Die Einzige, die sich aufregt, bist du.
    Aber du kannst ruhig so weiterzicken, hast ja anscheinend ein Privileg drauf.
    Sachlichkeit ist schwierig zu erlernen, besonders wenn Frau aus allem einen persönlichen Kreuzzug macht.
    Meine Argumente kannst du nachlesen und wo sind deine ?
    Es gibt eben Leute die können mit Kritik nicht umgehen.


    Viel Spaß weiterhin dabei.


    Klaus


    Und was ich halte musst du schon mir überlassen.

    Hallo Xela,


    bei euch dürfte das Pflegegeld deshalb nicht angerechnet werden, da das Pflegegeld euer Sohn erhält und somit für ihn kein Einkommen darstellt ( da zwechgebunden für den Sohn), da ihr eine BG bildet.
    Wenn eine Person A ( auch ALG II Bezieher) ihn pflegen und dafür entlohnt würde , wäre es für Person A Einkommen ( Da für Person A nicht zweckgegunden) und müsste bei Person A auf die Sozialleistungen angerechnet werden.


    Gruß klaus

    Hallo Teddy,


    Bearbeitungszeiten von 4 - 6 Wochen sind normal. Dein Antrag liegt also fast noch im Rahmen.
    In Zukunft einfach eher den Antrag stellen oder deinem SB Dopingmittel vorbeibringen.
    Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.


    Gruß klaus

    Hallo,


    kommt auf deine Miekosten an. Vermutlich aber nein.


    351 Regelleistung für sich
    +
    KDU Angemessene Kosten der Unterkunft
    +
    Freibetrag Arbeitslohn
    -
    Nettoeinkommen
    =
    ALG II Anspruch


    Solltest du durch Wohngeld aus der Bedürftigkeit fallen, geht das vor.
    Also erstmal Wohngeld beantragen.
    Das Ganze gilt nur, wenn du alleine lebst.
    Ansonsten brauchen wir mehr Info.


    Gruß Klaus

    Hallo Martin,


    warte immer noch auf deine Belehrung, oder ist die große Klappe jetzt ganz kleinlaut.
    Dann hatte ich doch recht.


    Klaus

    Hallo Xela,


    Martin hat gefragt und antworten bekommen die Ihm nicht gefallen haben.
    Danach habe ich von ihm eine PN erhalten.
    Meine Antwort kannst du nachlesen.


    Da er sich jetzt brüstet eine legale Lösung zu haben, soll er sie hier vorstellen.
    Ansonsten ist er für mich nicht glaubwürdig.
    Und eine Lösung hat er immer noch nicht präsentiert.


    Außerdem äussert er sich in einem anderen Thread abfällig über dieses Forum.


    Siehe:


    http://www.sozialleistungen.in…tunde-7389.html#post26082


    Habe dafür kein Verständnis.


    Gruß klaus


    P.S. Sage immer geradeaus was ich denke, dann weiss ein jeder, woran er mir mir ist

    Hallo advokat,


    sie soll die Scheidung einreichen und in dem ersten Schreiben steht dann das mit der Trennung und dem Trennungsunterhalt. Man tut sich bei der ARGE leichter, wenn die es vom Anwalt schwarz auf weiss haben.


    Trennungsunterhalt müsste angerechnet werden soviel ich weiss.


    Gruß klaus