Beiträge von klaus

    Das kommt auf deinen SB an.
    Am Besten immer so schnell wie möglich, denn langsam sind die ja schon selber.
    Von 262,50 bleiben dir 100€ anrechnungsfrei und von den restlichen 162,50 darfst du 20% behalten.
    Die ARGE darf nur dann 240€ einbehalten, wenn du 400 € im Monat verdienst. Dass die ARGE immer ein bischen für sich rechnet ist normal, denn dann müssen sie nicht dem Geld hinterherlaufen, sondern du.


    Gruß klaus

    Dir bleibt immer noch eine Möglichkeit,


    Rede mit den Gläubigern und versuche die Tilgung soweit es geht runterzufahren oder für eine Zeit ganz auszusetzten.
    Wenn dein Sohn verdient, dann muss er halt auch was abdrücken.
    Versicherungen kann man kündigen, wenn du mit denen sprichst, oft sagar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Sucht mal eine Schulderberatung auf, die können dir bei Einsparungen oft helfen.
    u.s.w.


    Gruß Klaus

    Hallo Marcel34,


    die ARGE interessiert es überhaupt nicht, was du an Schulden zurückzahlen musst oder was du an Versicherungen zahlst, oder du sonst irgendwelche Kosten an der Backe hast.
    Du hast dein Dilemma gut erkannt. Du musst die Kosten senken ansonsten wird es nicht funktionieren.
    Die Grundsicherung darf und soll nicht zum Tilgen von Schulden hergenommen werden und somit dem Vermögensaufbau dienen.


    Sorry for the bad news.


    Gruß Klaus

    Hallo Lara,


    sind Schulden auf dem Haus und wenn ja hast du dafür auch unterschrieben ?
    Auch wenn er dich auszahlt, gilt das wie oben geschrieben.


    Gruß Klaus

    Deine Mutter ist dir in deinem Alter nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet und somi t stellst du eine eigene BG dar und alles andere spielt keine Rolle.
    Mach es einfach und schau was die ARGE sagt. Du kannst nicht vorher alle Eventualitäten durchspielen.


    Gruß Klaus

    Hallo Tobias,


    Wenn deine Freundin soviel verdient, dass du keine Leistungen mehr bekommst, dann auch für November.
    Du schreibst doch, dass die ARGE die Zahlung für November zurück haben will.
    Ist doch alles korrekt.


    Gruß Klaus

    Hallo Andie,


    du brauchst keinen Notar dazu. Es reicht eine einfache schriftliche Erklärung.
    Sobald du ALG II beziehst, bist du wieder pflichtig in der GKV und die Beiträge übernimmt die ARGE.


    Pass auf, dass die ARGE nicht das Einkommen deiner Mutter mit anrechnet, das geht die garnix an.
    Kann nämlich sein, dass sie versuchen, euch als Bedarfsgemeinschaft zu sehen, was aber nicht rechtens ist.


    Gruß Klaus

    Hallo Sale,


    Sorry sind für jeden von euch 316 € also somit zusammen 632. Die 612 waren ein Tippfehler.
    Für dein Kind bekommst du 211- 164 = ALG II.
    Ich hab nur zuerst die Plusbeträge und dann die Minusbeträge geschrieben.
    Du hast auch keinen Anspruch auf Hartz IV, nur wenn du über deinem theoritischen Hartz IZ Satz liegst ,dann wird alles darüber auf das ALG II deiner Freundin angerechnet.
    Ohne dein Kindergeld und die Rente:


    316 Regelsatz Du
    +
    ein drittel KDU
    -
    Dein Einkommen
    =
    Dein theoretischer Anspruch auf ALG II. Sollte das Ergebnis negativ werden, dann wird der Betrag bei deiner Freundin vom ALG II Anspruch abgezogen.


    Anspruch deiner Freundin:


    316 Regelsatz Sie
    +
    211 Regelsatz Kind
    +
    Zwei Drittel KDU
    -
    164 Kindergeld für dein Kind
    =
    ALG II Anspruch deiner Freundin
    +
    300 Elterngeld
    =
    Staatliche Unterstützung


    Gruß klaus

    Hallo Andie


    Dir stehen


    351 € Regelleistung
    +
    KDU angemessene Kosten der Unterkunft
    =
    ALG II Anspruch zu.


    Du brauchst nur mit deiner Mutter einen Mietvertrag machen und ihr müsst erklären, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt und dich deine Mutter nicht unterstützt.
    Frag bei der ARGE nach was eine Wohnung für dich Kosten darf( Warm und Kalt)


    Wo warst du bis jetzt krankenversichert?


    Gruß Klaus

    Hallo Andie


    Dir stehen


    351 € Regelleistung
    +
    KDU angemessene Kosten der Unterkunft
    =
    ALG II Anspruch zu.


    Du brauchst nur mit deiner Mutter einen Mietvertrag machen und ihr müsst erklären, dass ihr nicht füreinander einsteht und keine gegenseitigen Kontovollmachten habt und dich deine Mutter nicht unterstützt.
    Frag bei der ARGE nach was eine Wohnung für dich Kosten darf( Warm und Kalt)


    Wo warst du bis jetzt krankenversichert?


    Gruß Klaus

    Hallo,


    Auszug aus der GEZ:


    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.


    Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.


    Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer.



    Gruß klaus

    Hallo Sale,


    nachdem du erst jetzt sagst dass du anderes Einkommen hast, müsste die Sache so aussehen


    612 € Regelleistung Du und deine Freundin
    +
    211 € Regelleistung Kind
    +
    KDU angemessene Kosten der Unterkunft (Strom und Warmwasser werden nicht gezahlt)
    -
    164 € Kindergeld für dein Kind
    -
    164 € Dein Kindergeld
    -
    XXX € Deine Halbweisenrente
    -
    400 € Dein Verdienst
    +
    160 € Freibetrag für Arbeitseinkommen bei 400€ Verdienst
    =
    ALG II Anspruch
    +
    Elterngeld
    =
    staatliche Unterstützung.


    BG = Bedarfsgemeinschaft, soll heissen ihr werdet zusammen in einen Topf geschmissen und dein Einkommen wird angerechnet.


    Gruß klaus

    Xela,


    leider nein, da die GEZ der Meinug ist, dass jeder in einer WG, GEZ Gebühren zu zahlen hat.
    Die GEZ sieht das mit BG und WG völlig anders als die ARGE.
    Für die GEZ sind sie eine WG.


    Gruß Klaus