Hallo Siegfried,
dein Einkommen geht die ARGE einen feuchten Kehrricht an. Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft sondern maximal eine Haushaltsgemeinschaft. Dein Sohn ist über 25 und somit bist du nicht verpflichtet für ihn aufzukommen.
Hier das Urteil vom BSG:
http://www.sozialleistungen.in…5-voller-alg-ii-anspruch/
Hau das dem SB um die Ohren. Drohe ihm mit dem Sozialgericht, dann wird er einlenken.
Gruß Klaus