Hallo Zusammen,
heute hatte ich also meinen Termin bei der Arge, um die oben beschriebene Situation zu klären. Das Ergebnis:
Der Erlös aus dem Hausverkauf soll als Zufluss gewertet werden, somit als einmaliges Einkommen. Der Grund liege darin, das ich bisherige Leistungen nicht als Darlehen erhalten habe. Wäre dies so gewesen könnte ich alle Freibeträge in Anspruch nehmen, so müsse ich aber von dem zugeflossenen Geld leben und die Leistungen würden eingestellt. Zudem wurde gesagt, das eine zukünftige Fortzahlung der Leistungen als Darlehen bis zur rechtlichen Klärung nicht gewährt wird, da nun Geld vorhanden sei.
Mir stellen sich nun folgende Fragen:
- Gelten bei der Zuflussregelung keine Freibeträge?
- Ist die Argumentation stichhaltig, das es Zufluss ist, weil die Leistungen nicht als Darlehen erfolgten?
- Ist es richtig, das mir die Fortzahlung in Darlehensform verweigert werden kann?
Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar und ich werde auch weiter von diesem Fall berichten.
Gruß
Frager07