Beiträge von kathi71

    Hallo,
    vielleicht kann mir hier jemand genaue Auskunft bezüglich Wohngröße und Miete geben.
    Wir, alleinerziehend mit einem Kind, leben in einer 66qm Wohnung.Mir wurde von der ARGE erklärt meine Wohnung sei um 6qm zu groß und ich müsse mir um nicht von meiner RL zuzahlen zu müsen eine kleinere und billigere Wohnung suchen. Jetzt hab ich aber von jemandem gehört das ich eventuell doch meine komplette Miete beantragen könnte, da meine Tocher ADHS hat (auch ärztlich bescheinigt) und aufgrund dessen mehr Platz beantragen könnte, was ca diese 6qm entsprechen würde.Kann mir hierzu vielleicht jemand einen Rat geben,bevor ich auf dem Amt antrete und mich wieder zum Affen mach? Denn meine Bearbeiterin erklärte mir schon auf meine Anfrage wie es sich denn mit Krankenhausaufenhalt verhalte( ich hatte mich vorher erkundigt das ein Abzug der RL erst ab dem 21.Tag rechtens ist)das wohl jeder Landkreis das alles irgendwie anders regelt, im Landkreis ERH würde schon ab dem 9.Tag abgezogen:confused: .
    Auch hab ich hier gelesen das sich das Amt wohl an den jeweiligen Mietspiegel orientieren müsste und zwar nicht am ganz untersten. Im Internet hab ich mal geschaut und würde bei meiner Miete von 433,00Euro incl Nebenkosten (ohne Heizung, heize noch mit Öl) so ziemlich am untersten Rand des Mietspiegels liegen, dennoch bekomme ich nur einen Teil der Miete angerechnet. Stimmt das denn so?
    Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
    Karin