Hallo Jenny,
du hast es richtig gemacht. Es reicht aus, dass deine Mutter dir die Zahlungen als Darlehen bescheinigt. Der Widerspruch wird also erfolgreich sein. Parallel würde ich dir aber raten, beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit zu beantragen. Rechtsschutz wird dir dazu gewährt werden.
Leider ist der Widerspruch abgelehnt worden. Sie sagen, dass ich mir eigenständig die Leistungen verschafft habe und sie somit nicht zahlen müssten. Weiß jetzt leider überhaupt nicht mehr weiter
, denn die Begründung dass ich mir das Geld geliehen habe, wird damit abgewiegelt, dass ich das Geld ja jetzt mit dem neuen Job gut zurückzahlen kann.