Beiträge von Verolina

    Hallo liebe Leute :)


    Ich habe vor einigen Monaten einen Brief von der Arge bekommen, das ich für meine (damals 3 Monate alte, jetzt fast 8 Monate) alte Tochter Wohngeldbeantragen soll was ich auch getan habe aber noch keinen bescheid bekommen habe. Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für sie und bin alleinerziehend. Nun bekam ich heute einen Brief von der Arge ins Hausgeflattert, das ich ab 1.08 Wohngeld beziehen werde und mit folgendem "einsetzbaren Einkommen" : 164 Kindergeld Unterhalt 117 Sonstige Einkommen 167 und Einkommensbereingung -25,93 Summe bereinigtes einkommen 422,07


    heißt das jetzt etwa das das meiner Tochter 25,93 abgezogen werden von dem was sie bekommt? Ist das alles eigentlich rechtens so, habe gehört das Hartz 4 Empfänger auch garkein Wohngeld bekommen dürfen, und wenn doch, warum können die meiner Tochter etwas abziehen ?



    Liebe Grüße Vero

    Oha da hatte ich ja wohl Glück was ^^ Soweit ich aber weiß gelten Babys ab 6 Monate zu Kleinkinder. Da ich letztens anspruch auf eine Kinder-Erstaustattung für Kleinstkinder von 7 - 12 Monaten hatte. Das heißt eigentlich stehe mit doch jetzt eine 3 Zimmerwohnung zu oder ?

    Hallo ihr lieben :)


    Also ich habe eine kleine Tochter (8 Monate) und bewohne mit ihr z.Zt. eine 2 Zimmerwohnung mit angemessenen 60 qm, der 325 € KM und 100 € NK und leben von ALG 2. Nur sind leider die Zimmer zu wenig, auf die schnelle habe ich damals leider keine andere passende Wohnung mit 3 Zimmern gefunden. Wie könnte ich jetzt in eine andere Wohnung reibungslos umziehen ? Habe ich irgentwelche Rechte was Umzugskosten usw. angehen ?


    Liebe Grüße und schon Dankend, Verolina

    Habe letztens einmalige Behilfen - Erstausstattung der Wohnung beantragt. Da die Sachbearbeiterin mich sonst immer darauf hinwies, das es nur Pauschalen gibt, habe ich diesmal unterteilt: Aussttattung Wohnzimmer, Aussttattung Schlafzimmer, Aussttattung Badezimmer, Aussttattung Küche, Hausrat/Sonstiges (Bettwäsche usw). Diesmal meinte Sie, Sie brauche eine genaue Auflistung der Dinge, die benötigt werden, und Bettwäsche würde mir nicht zustehen, da ich diese aus dem alten Haushalt mitnehmen könne. Unteranderem waren ein paar nette Leute vom Amt hier, die nachgeschaut haben, was alles übernommen werden kann. Nun zu meiner Frage: da ich ja bei meinem Dad wohne aber eine eigene Bedarfsgemeinschaft bin, müsste mir doch Bettwäsche usw zustehen, da sich ein neuer Haushalt bildet, und kein alter Auflöst, oder bin ich da im Unrecht? Hat jemand informationen zu dem Thema?

    Anlage KDU zusätzlich oder Anstelle von Mietbescheinigung ausfüllen/ ausfüllen lassen?
    Also ich muss nochmal ein dickes ob aussprechen hier an Dich, Du beantwortest die Fragen schnell und sicher, richtig super :) Danke nochmal

    mir ist aufgefallen, das dort wo die Küche in der Mietbescheinigung eingetragen werden sollte, als "Gesamtmiete" eingetragen werden würde, aber da soll sie ja nicht rein. Und die Küche würde auch nicht überlassen werden, sondern ich würde sie bezahlen, da ich sie nutzen darf. Hab heute Abend den Termin mit dem Vermieter,


    wie lasse ich jetzt am besten was eintragen? (bei all den Behördengängen weiß ich mittlerweile nicht mehr, wie ich was richtig eintrage)


    oder wäre es besser, das die Küche ganz aus der Miete rausgenommen wird, und ich mache das Privat mit dem Vermieter ab (gibt es dann Probleme beim Amt deswegen)?

    werden solche Extrazahlungen denn auch übernommen, oder muss ich die bezahlen?


    Wo/Wie wird das dann eingetragen, oder mache ich das nur mit dem Vermieter ab ?


    und:


    wenn ich die Wohnung jetzt trotzdem nehme, bekomme ich dann trotzdem eine Wohnungserstausstattung, oder würde die dann neben der Kaution und den Umzugskosten auch wegfallen?

    Achso, gibt es denn jetzt eine bestimmte Regelung für sowas? Ich meine in der Mietbescheinigung steht das ja-vergütung für die überlassung von möbeln- wenn die 25 € da angegeben werden, (weil er mir die Küche ja überlässt), ist dann die wohnung als angemessen zu sehen oder nicht? Oder versteh ich da was falsch?

    Die Küche ist aber insgesamt echt teuer... wir sprechen hier von 3000 wenn nicht sogar mehr .. es geht ja um die ganze Küche, also Arbeitsplatte, Schränke, Kühlschrank, Herd usw. In so hohem Maß wird aber per Erstausstattung nicht bezahlt oder? Deswegen machte der Vermieter eine 25 € Zusatz pro Monat ab.

    also, nun gehts los das ich mir ne wohnung suche. habe eine gefunden, die genau 25 € zu viel ist, allerdings wäre die dann mit EBK, das sind genau diese 25 € wo ich an die Küche abzahlen würde. Habe mal gehört, das es für sowas ne Regelung gibt, weiß einer davon ?


    hab eine Mietbescheinigung von der guten Frau sachbearbeiterin bekommen, und da steht was von Vergütung von der Überlassung von Möbeln, da würde der Vermieter die Küche dann eintragen. Wird das dann berücksichtig, und ist die Wohnung dann angemessen oder wird sie immernoch "nicht als angemessen" angesehen ?
    Es würden nämlich die Umzugskosten und die Kaution wegfallen (Kaution ist allerdings keine Vorhanden), deshalb ist es mir so wichtig das die Wohnung angemessen ist.


    ich wollte 1stens: eine Bescheinigung dafür, dass ich von zu Hause ausziehen darf. Sie meinte das wäre nicht üblich, nur wenn man das Bundesland wechseln würde. (ich möchte diese Bescheinigung zur Sicherheit, nicht das im Nachhinein was kommt und ich nichts widerlegen kann) das ich ja das recht dazu habe, auszuziehen und das die kosten übernommen werden, steht ja nicht mehr in Frage.


    und 2tens: Eine Bescheinigung das ich die Wohnung anmieten kann und gezahlt wird. Wollte sie mir auch nicht geben, da die Wohnung nicht angemessen sei. Aber so eine Bescheinigung das gezahlt wird, musses doch irgentwie geben ? Ich kann doch nicht einfach Mietvertrag unterschreiben und am Ende da sitzen und es wird nicht gezahlt.
    lg vero

    Hallo :)


    ersteinmal heute eine erfreuliche Nachicht in meinem Briefkasten: widerspruch wurde vollständig abgeholfen, nun kommen aber neue Fragen auf. Hatte ja wiederspruch eingelegt, da mein vater bei dem ich noch wohne mit angerechnet worden ist, da ich aber schwanger bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde, und er nicht angerechnet werden durfte. Dies ist nun auch geschehen, allerdings wirft es neue Fragen auf, ich vertraue meiner Sachbearbeiterin einfach nicht mehr:


    wie ist die Regelleistung für ein Kind unter 25, schwanger und eigene Bedarfsgemeinschaft in Niedersachsen? Mir wurden 281 € als Regelleistung aufgelistet. und 60 € Schwangerenmehrbedarf, mein Bedarf liegt also bei 341,00 €


    Einsetzbares Einkommen:


    Kindergeld 154
    -30 Einkommensberechnung
    also 124



    217 € der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ist das jetzt alles in Ordnung, oder hat meine Sachbearbeiterin wieder mist gebaut? Hab ehrlich gesagt keinen Nerv mehr auf noch einen widerspruch, aber ich stehe zu meinem Recht, falls bei diesen Berechnungen wieder etwas falsch ist.


    Unteranderem habe ich noch Wohnungsfragen, aber ersteinmal brauche ich antworten hierzu. Liebe Grüße und Danke schonmal wieder im vorraus vero

    Oha, das bedeutet wohl, dass das noch länger dauern kann ? Wenn im Endeffeckt der widerspruch abgelehnt wird (aus welchen Gründen auch immer, ich rechne mittlerweile mit allem), muss ich die kosten zurückzahlen ... oder ? Und wenn ich die Klage beim Sozialgericht einreiche, wird der widerspruch schneller bearbeitet, oder hat das dann nur mit dem Darlehnen zu tun ?


    Was mir noch eingefallen ist: ich habe den Antrag auf Umstandskleidung bewilligt bekommen und somit auch 100 € erhalten, wollte jetzt noch Babyerstaustattung beantragen, kann ich das im Nachhinein tun, weil ja gesagt wird "einmalige Beihilfen", heißt jetzt aber nicht, das ich alles auf einmal beantragen hätte müssen, oder ?
    Zusätzlich bräuchte ich eine Wohnungserstaustattung, kann ich die jetzt auch schon beantragen, oder erst wenn ich meine eigene neue Wohnung habe ? (bin momentan auf der suche bis zum 1.10 )

    Hallo nochmal, eine kurze und knappe Frage: wie lange dauert es ungefähr bis ich Antworten bekomme, nachdem ich einen Widerspruch eingelegt habe? Mittlerweile ist nun noch rausgekommen, das ich durch meine Schwangerschaft wirklich eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründe, und mein Vater nun eigentlich nicht angerechnet werden darf, was ich dem Anwalt am Montag noch mitteilen werde. Dieser Anwalt hat auch das mit dem widerspruch für mich übernommen. Weiß jetzt aber nicht mehr, von was ich leben soll, wie lange dauert das ungefähr?