Jana1987 : Wie sollen denn Bewerbungskosten im Vorfeld beantragt werden? Ich weiß doch vorher nicht, wo ich mich bewerbe.
Muß ich dem Antrag alle 30 Bewerbungen beifügen? 30 Kopien plus Antrag ist ja schon ein keines "Büchlein"...
Jana1987 : Wie sollen denn Bewerbungskosten im Vorfeld beantragt werden? Ich weiß doch vorher nicht, wo ich mich bewerbe.
Muß ich dem Antrag alle 30 Bewerbungen beifügen? 30 Kopien plus Antrag ist ja schon ein keines "Büchlein"...
Hallo,
ich habe in den letzten drei Monaten 30 Bewerbungen geschrieben und möchte nun die Übernahme der Bewerbungskosten (also die 5€) beantragen.
In der "Anlange zum Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten (UBV) bei pauschalisierter Ertsattung" sind 18 Zeilen eingetragen.
Brauche ich eine weitere Anlage oder kann ich die Blanko-Anlage kopieren?
Kann man die Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen auch nachträglich (nach dem Vorstellungsgespräch) beantragen?
Wenn ja, gibt es dazu auch einen Vordruck oder reicht ein eigenes Schreiben?
Werden die Bewerbungskosten auch übernommen, wenn ich nächste Woche mit einer Arbeit anfange?
Danke für Antwort und Gruß von Uschi
Hallo,
mal angenommen ein über 25-jähriger Student wohnt noch bei seinen Eltern (Vater über 65 und selbstständig, Mutter unter 65 und Hausfrau), exmatrikuliert sich und hat erst in drei Monaten einen festen Job. Er hat keinen Anspruch auf Alg I; also geht er zur ARGE und beansprucht Alg II.
Der Stundet ist seine eigene Bedarfsgemeinschaft, lebt aber mit seinen Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft. (Ist das richtig?)
Wird das Einkommen der Eltern von der ARGE erfragt?
Und wie ist das mit dem Vermögen der Eltern?
Müssen die Eltern für den Sohn aufkommen?
Vielen Dank für Antworten.