Beiträge von Gogol

    Vielen dank für die Antworten.

    1. Es muss sich um eine Zahlungsaufforderung bezüglich ALG II handeln, da ich in dem Zeitraum auch dies bezogen habe.


    2. Es steht keinerlei genaue Gründe z.B. wie die ARGe auf den betrag kommt. Die einzige info. beschreibung, zeitraum und betrag.


    3. Hatte die Zahlungsaufforderung an einem Anwalt weitergeleitet, weil ich keine infos. von der ARGE erhalten hatte.


    Bitte freunde was soll ich oder kann noch jetzt tun? nachträglich ein Widerspruch einlegen oder wieder zu einem Anwalt????

    BITTE GRÜNDLICH LESSEN! Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung und das zweite Brief von jetzt ist ein Pfändungsverfügung und ein Widerspruch ist nicht möglich, mit welche Begründung auch.


    Mit den angegebenen Infos. kann ich nicht viel anfangen z.B. wegen was genau und wie kommt die ARGE auf den Betrag.



    Einzig angegebene Information ist:

    Leistung z. Sicher. D. Lebensunterhalts SGB2 Zeitraum 01.01.07 - 31.12.07 66,09€
    " " 01.07.07 - 28.02.08 33,05€

    Hallo Freunde,


    ich bin Azubi und benötige eure mithilfe und zwar war habe ich von Januar 2007 bis 28. Februar 2008 ALLG 2 bezogen.


    Für den genannten Zeitraum sollte 120€ zurückzahlen und genauere Infos war bei der Rechnung nicht angegeben.
    Ich dies an einem Anwalt weitergereicht aber jetzt 8 Wochen später habe ich ein Pfändungsverfügung erhalten und mein Ausbildungsbetrieb auch, jetzt soll ich aber schon 120€+20€ Gebühren bezahlen und ein telefongespräch brachte auch nichts.


    Ich benötige eure MITHILFE
    1. Ist die Aufforderung noch gültig, weil 2007 und verjährung?
    2. Was ist wenn ich mich weigere zu zahlen?



    Bitte um ANTWORTEN! Dankeschön

    PS: Es wurde keine Förderung für eine Ausbildung bezahlt, da meine Kinder (aktuell (Sohn Schüler, Sohn Azubi, Tochter Azubi) aber die Ausbildung von meine Kinder hat nichts mit der ARGE zu tun, da sie ihr Gehalt von der Firma beziehen.


    In der Rückforderung steht nichts, ich kann es euch per mail zuschicken wenn jmd möchte. Danke für eure Mithilfe.

    Danke nochmals für eure Antworten.


    Also die Sache ist sehr komisch und ich verstehe es nicht und habe jetzt ein Anwalt eingeschaltet, der es auch seltsam findet.


    Was ist ein SGBIII??


    Die Rückforderungen sind so laut Gerichtsvollzieher z.b für 2007 o. 2004, da waren meine Kinder Schüler u. einer ebenfalls Arbeitslos und meines wissen wurde nichts zuviel bezahlt.


    Die ARGE hat den Gerichtsvollziher eingeschaltet, da wir angeblich 2008 nicht auf eine Mahnung reagiert haben haben.. Fakt ist ich habe nichts erhalten ansonsten würde ich ja schon längst was dagegen machen außerdem Mahnung vor einem jahr??? seltsam



    Danke.


    Hallo,


    danke für die Antworten.


    In den Schreiben eine Zahlungsaufforderung vor 4 wochen von der ARGE erhalten haben steht immer wieder was von dem Paragraphen §240. Es werden keine anderen Paragraphen erwähnt.


    Die Leistungen wurden auch nicht engestellt bzw. wir haben keine Info erhalten dass dies gemacht wird.


    Es ist sehr seltsam dieses Fall ich habe nicht mal eine Mahnung erhalten ansonsten hätte ich schon längst reagiert und es net soweit kommen lassen.


    Danke im Voraus.

    Hallo,


    ich habe ein Problem und zwar habe ich angeblich im Jahr 2004 und im jahr 2007 angeblich zuviel Leistungen erhalten.


    Aber ich kann das nicht glauben und außerdem warum soll ich für etwas jetzt zahlen was nicht mein verschulden ist und woher kann ich genau wissen das die Zahlungs aufforderung auch 100% stimmt.


    Gerichtsvolzieher kamm ohne warnung zu mir nach hause und wollen in kürze meine sachen mitnehmen ich bräuchte eure HILFE, bitte sagt mir an was für ein Anwalt ich mich wenden soll.



    Danke im Vorraus

    Hallo,


    ich danke euch für die Antworten und wir werden wohl ein Anwalt mit der Sache beauftragen ..Leider


    meine letzte Frage unzwar gibt es eine Zentrale von der ARGE wo man z.B. eine Beschwerde einlegen könnte? Ich habe mal was von Nürnberg gehört..


    Gruß

    Kitty121 Ich danke Ihnen für die Informationen.


    Wir bekammen heute einen Brief von der ARGE dass unser Wiederspruch gegen den Bescheid von Juli 2008 abgelehnt wurde "unbegründet zurück gewissen" jetzt müssen wir wohl einen Anwalt beauftragen.


    Ich hätte noch eine Frage un zwar hatt doch ein HARTZ IV empfänger 4 Wochen zeit um einen Wiederspruch einzulegen aber wie lange hat den die ARGE max. Zeit um zu Antworten bwz. eine Entscheidung zu treffen?


    Danke

    wieso zinsen?? wir haben ja kein darlehen von der bank genommen sondern geld von freunde und verwandte geliehen und wir die kinder haben jeden monat was zuhause für die miete usw. abgegeben vom unseren lohn!!!


    also wenn sie mir helfen können dann wäre ich dankbar wenn net dann kann ich ruhig auf ihre komentare verzichten.


    PS. wen ich z.b meinen vater 200€ von meinem lohn für die miete abgebe, muss ich es dann notariell beurkundigen.. dass ist schwachsinn die von der AG wollen uns einfach nur verarschen..

    Hallo Liebe Freunde,
    mein Vater ist arbeitslos und bezieht ALG-2 und wir sind eine 5 köpfige Familiengemeinschaft (Ehefrau, sohn – Schüler, sohn – 1.Jahr Azubi, tochter 2.Jahr Azubi) wir haben aber von April 2008 - bis einschließlich Juli 2008 kein Geld bzw. Leistungen erhalten, in der Zeit waren die Bescheide von der AG immer wieder falsch, es tauchten Zahlen auf die wir keinen falls nach vollziehen konnten somit waren wir gezwungen Wiedersprüche ein zu legen. In der Besagten zeit hat mein Vater Geld von Freunde ausgeliehen (Schuldscheine sind vorhanden), meine Schwester und ich haben jeden Monat von der Ausbildungsvergütung jeweils 300 bis 400€ zuhause abgeben müssen, ansonsten würden wir unsere Verpflichtungen gar nicht nachkommen können sprich Miete, strom, wasser etc.. und die ganzen Rechnungen bezahlte mein Vater wie üblich mit der Bank.


    Die von der AG haben im Juli 08 alle Bankaktivitäten überprüft gehabt und haben entsprechend in einem Bescheid alle Einzahlungen auf dem Bankkonto in dem Zeitraum als Einkommen berechnet daraufhin legten wir ein Wiederspruch ein und sprachen persönlich mit dem Bearbeiter und er meinte "das Geld können wir nur als geliehen betrachten wenn sie es Notariell beurkundigt hätten" dass heißt ich habe somit keinen Anspruch mehr für die 4 Monaten und sitze auf einen Berg von Schulden.


    PS.: Ich habe extra schriftliche Schuldscheine, die beweisen das dass Geld geliehen ist, also kein Geschenk den wer würde schon sein Geld verschenken!


    Ich bitte nun um eure mithilfe falls hier Informationen für mich hättet oder Tipps.:confused:


    Danke

    Hallo,
    In dem schreiben steht für den zeitraum von 01.04 - 30.05.08 was ich sehr komisch finde den im April wurde mir für die ganze familie nur 400€ gezahlt und im Mai waren 59€ und danach kamm kein Cent mehr (kontoauszüge alle vorhanden), also mein meinung nach ist das einfach schikane den so oft kann man doch wirklich kein bescheid falsch abrechnen den meine tochter macht eine ausbildung und ihr lohn ist immer gleich, mein sohn hatte ein miniijob wobei ich die lohnabrechnung immer eingereicht habe... ALG2 und was bedeutet KdU?


    Beründung steht Ihnen wurde für den zeitraum ...-... 1032€ zu unrecht überwiessen, wie gesagt kontoauszüge sind da und ich sehe nichts von so viel geld. ich werde mal in die agentur für arbeit gehen und versuchen wenigstens die sache zu klären aber bin mir sicher, die mitarbeiter sagen wieder ja legen sie ein wiederspruch ein, also bin echt am ende und hoffe einfach mal das die ARGE mitarbeiter ein bisl menschlichkeit zeigen und mir helfen.


    ich danke euch für die antworten !:)

    Nein wir haben persönlich mit dem ARGE Mittarbeiter geredet der dafür verantworlich ist also bist heute nichts schriftlich erhalten ist auch irgendwie komisch, er einte wir hätten es beim Notar beglaubigen lassen sollen das dass geld geliehen ist.. hmm naja wie soll aber eine familie die von HARTZ IV leben und ausserdem seit 4 Monaten kein Cent bekommen hat das geld für ein notar her hollen???


    PS.: Der Grund für die monaten ohne leistungen ist ganz einfach die von der ARGE haben die bescheide immer wieder falsch abgerechnet... achso heute hab ich wieder ein brief von den ARGE erhalten in dem es heißt, die hätten mir 1032€ zu unrecht überwiessen aber die konto auszüge sagen was anderes ich hab nähmlich nichts erhalten :eek:


    ich bitte um eure Mithilfe! Dankeschön

    Hallo Freunde,
    ich bin leider seit 01/08 arbeitslos und beziehe ALG-2, habe aber jetzt seit 4 monaten kein geld erhalten, in den 4 monaten habe ich geld von meine kinder (Tochter 18 jahre alt und macht eine Ausbildung, Sohn 21 Miinijob) genommen und von Freunde gehliehen, halt wie üblich über bank rechnungen zu zahlen, jetzt sagt mir aber das arbeitsamt das die mein konto überprüft haben und es wurde festgestelt das ich geld überwiessen habe sei es z.b. für miete, strom usw. die von der agentur haben nun meine konto überweissungen als einkommen berechnet diesbezüglich habe ich jetzt kein recht mehr auf leistungen für die 4 vergangenen monaten, dürfen die das überhaupt so???


    PS.: ich habe extra schriftliche nachweisse das dass geld geliehen ist, also kein geschenk den welch ein freund würde schon sein geld verschenken!


    ich bitte nun um eure mithilfe falls hier informationen für mich hättet oder tipps. :confused:


    danke