Beiträge von TheNextOne

    bist du erwerbsfähig?


    also stehst du dem Arbeitsmarkt frei zur Verfügung? Ich frage vor allem wegen dem fast 1-jährigen Kind.


    Wo wohnst du derzeit? Eigene Wohnung, bei Eltern?


    Wenn die ARGE dir innerhalb von 6 Wochen keinen Bescheid gibt, schriftlich anmahnen, einen Bescheid zu schicken. Wenn dann immer noch nichts passiert, Klage vor dem Sozialgericht mit Eilantrag.

    Die Umzugskosten müssen getragen werden, oder der Umzug komplett versagt werden.


    Tipp: Umzugsantrag stellen, mit der Begründung 2-Personen-BG.. angemessene Wohnung, inkl. Übernahme der Umzugskosten und der Maklerprovision. Schriftlichen Bescheid abwarten. Dann Notfalls Widerspruch einlegen.


    Alles jedoch schriftlich, nicht auf mündliche Angaben verlassen!

    Folgende Fragen zum Verständnis:


    seid ihr beide Hartz IV Empfänger? also eine BG oder HG?


    Als Rechtsgrundlage ist der angemessene Wohnraum für 2 Personen heranzunehmen. Ihr erfüllt zur Zeit lediglich den Rahmen einer 1-Personen-BG. Ein Umzug ist also berechtigt.


    Bezügl. der Umzugskosten muss dir die ARGE den Umzug in eine andere Wohnung generell versagen, um diese Kosten nicht tragen zu müssen. Wenn die ARGE die Wohnung für angemessen hält und auch die Kosten dafür übernimmt, hat sie auch die Umzugskosten zu tragen. Jedoch beim vorliegen einer HG nur zur Hälfte.


    Die Übernahme von Maklergebühren ist leider nicht überall identisch, daher kann ich dazu nix sagen. Kautionen können, müssen aber nicht von der ARGE übernommen werden. Auch Kautionsbürgschaften werden von den ARGEN oft abgelehnt.

    mein Lösungstipp wäre ja auch nur für den Fall, dass es weiterhin mit dem Amt Probleme gäbe, dem Vermieter wird es wohl dann egal sein, ob deine Mutter als Untermieterin oder als Mitmieterin fungiert, wenn er dich unterstützen will.

    Ich schließe mich advokat an. jedoch mit der erweiterten Antwort, dass diese Versicherung quasi nicht mehr Dir gehört, sondern der Bank. Somit zählt sie nicht zu Deinem Vermögen. Zumal die Abtretung über 10 Jahre her ist.


    Horst : Sie kann die Versicherung nicht anders verwenden, es sei denn, sie begeht Vertragsbruch. Durch die Abtretung gehört ihr die LV nicht mehr, sie zahlt in diese nur ein, wie bei der Rückzahlung eines Darlehens oder eines Kredites.

    Hallo Horst,


    die Notwendigkeit sieht jeder ein.


    Und deswegen schrieb ich auch, dass Palli froh sein kann, dass der Sohn die Erstausstattung offensichtlich in voller Höhe bekommt. In diesem Betrag ist, wenn es der Höchstbetrag ist, wie ich hier annehmen kann, auch die Anschaffung der Waschmaschine enthalten. Eine zusätzliche Zahlung explizit für eine Waschmaschine wird es daher nicht geben.

    Noch einmal etwas als evtl. Tipp:


    wenn du dir einen Umzug aus eigener Tasche finanzieren kannst, bzw. mit Hilfe deiner Mutter, dann zieht in diese Wohnung um. Durch deinen letzten Beitrag gehe ich davon aus, dass diese in einem anderen Landkreis liegt.


    Beantrage dort einfach die Leistungen neu.


    Evtl. ist der neue Fallmanager anders.


    Und wenn nicht, wirst du aufgefordert, die Kosten der Unterkunft zu senken oder umzuziehen. Wenn du als Hauptmieterin der neuen Wohnung gegenüber dem Vermieter auftritts und deine Mutter, natürlich vom Vermieter genehmigt, als Untermieterin eingetragen wird, kannst du die Kosten auf die angemessene Wohnung (hier dann 442 €) drücken. Die Arge kann dich nicht zwingen, umzuziehen, wenn du die Kosten (auch für eine wesentlich größere Wohnung) auf die einer angemessene Wohnung reduzieren kannst. Wie dieses geschieht, ist nicht festgelegt. Möglich wären Mietänderung oder Untervermietung.

    Hallo grunzelotte,


    zum einen, Wohngemeinschaft ist in diesem Falle das selbe wie Haushaltsgemeinschaft. Es bedeutet nur, wie immer wieder geschrieben, dass alle Personen, die zusammen mit dir diese Wohnung nicht als Ehepartner oder eheähnlicher Gemeinschaft bewohnen von den KdU abgezogen werden.


    Hast du die Einstellung der Leistungen schriftlich?


    Wenn dies der Fall ist, dann dreh den Spieß wie Horst schon beschrieben um.


    Ferner solltest du den Amtsleiter / die Amtsleiterin aufsuchen und diesen Fall schildern, auch dieses bewirkt bereits bei manchen Wunder.

    In dem Betrag der Erstausstattung sind alle notwendigen Gegenstände enthalten, die zur Einrichtung der Wohnung notwendig sind.


    Sei froh, dass er die Erstausstattung gezahlt bekommt, denn Im § 20 SGB II heißt es im Abs. 1:


    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.


    Waschmaschinen gehören zum Hausrat und sind mit der Zahlung des monatlichen Regelsatzes somit abgegolten. Früher konnte im Rahmen der Sozialhilfe eine Waschmaschine genehmigt werden. Dies ist mit Hartz IV jedoch weggefallen.

    Ich halte es für legitime Notwehr, sich gegen die asozialen Hartz IV Gesetze mit allen erdenklichen Mitteln und Tricks zur Wehr zu setzten.


    Mit allen erdenklichen Mitteln und Tricks, ok, aber nur mit legalen. Notwehr bedeutet aber auch, dass das Mittel nur gegen eine Tat oder bevorstehende Tat eingesetzt werden darf, die selber eine Straftat ist.


    Zitat

    Hartz IV ´/ ALG 2 wurde nämlich nicht eingeführt, um Langzeitarbeitslose besser zu vermitteln, sondern es wurde eingeführt, um die Noch-Beschäftigte in den Betrieben leichter disziplinieren und erpressen zu können zum Gehaltsverzicht, zum Verzicht auf Urlaubstage, zu unentgeltlicher Mehrarbeit und zum Arbeiten trotzt Krankheit und das alles unter dem Deckmanter der Globalisierung, die auch von uns Arbeitnehmern, Arbeitslosen oder Rentnern niemand braucht. Jer Noch-Beschäftige, der heutzutage ohne Ausnahme ein potentieller ALG-2 Bezieher ist, sollte vorbeugen und in Deutschland kein Kapital ansparen, sondern dies in der Schweiz oder in Österreich tun, denn das betrachte ich als Notwehr gegen die Seilschaften aus Kapital - Politik und Justiz.


    Dem ist absolut nicht so. Hartz IV / ALG 2 wurde eingeführt, weil sich viele Langzeitarbeitslose, damit spreche ich vor allem die Jüngeren an, nach einer Ausbildung und einem Jahr Arbeit auf die Zahlungen von hohem Arbeitslosengeld und danach hohen Arbeitslosenhilfen (jeweils in Relation zum ALG II) ausgeruht haben. Die Ungerechtigkeit war dar und der Staat kann dafür nicht einstehen. Aber du beschreibst sehr gut das Bild, was nun passiert ist. Der Staat wurde aufmerksam, dass diese Sozialleistungen von einigen ausgenutzt wurden. Das heißt, Ursache für die Änderung war nicht, dass der Staat jemanden zwingen wollte, sondern dass der Staat Ungerechtigkeiten, Ausnutzen und vor allem Rechtsbeugungen (um nicht Straftaten zu schreiben) seiner Leistungen nicht weiter dulden zu müssen. Dass Einige unter der nunmehr "Gleichstellung" aller Leistungsempfänger nach dem Ablauf des ALG-I-Bezuges zu leiden haben, haben wir eben diesen "Sozialschmarotzern" zu verdanken, nicht dem Staat.


    Selbstverständlich stimme ich dir zu, dass auf Grund der angespannten Arbeitsmarktlage dieses auch von den Arbeitgebern ausgenutzt wird, um ihre Interessen durchzusetzen. Hier ist es neben der Politik aber Aufgabe der Betriebsräte und Gewerkschaften, dagegen vorzugehen. Du wirst jedoch durch das Aufrufen zu Straftaten, was dein Beitrag hier indirekt ist, nur eines erreichen. Die Politik wird sich darauf berufen können, dass die Deckelung der Sozialleistungen genau diese schwarzen Schafe herausgelockt hat. ALG-II-Bezieher leben, unbestritten, am Existenzminimum. Dagegen kann er aber auch selber etwas tun, was viele hier im Forum zeigen. Aber nicht mit Straftaten, sondern mit der Aufnahme einer "geringfügigen Arbeit" (400-€-Job", 2. Arbeitsmarkt usw.). Warum soll der Staat dir ein Leben finanzieren, was du dir nicht selber erarbeitest? Warum soll einer, der sich während er noch gearbeitet hat und sich ein kleineres oder größeres Vermögen erwirtschaftet hat, nicht daraus erstmal selber seinen Unterhalt finanzieren? Bis dieses Vermögen aufgebraucht wurde, vergeht doch eine geraume Zeit, wenn man natürlich seine Lebensgewohnheiten dementsprechend anpasst. Diese Zeit aber auch dazu sinnvoll zu nutzen, nicht in die Hartz-IV-Mühlen zu geraten, ist Sinn dieser Regelung.


    Bevor Gemecker aus der falschen Reihe kommt: Ich schere hier nicht alle über einen Kamm. Es gibt viele, die zu ihrer Arbeitslosigkeit nichts können und dadurch auch einen sozialen und gesellschaftlichen Abstieg erleben mussten. Auch deren Bemühungen, die vielfach ins Leere laufen, tragen natürlich zu verständlichem Frust bei.


    Wichtig ist hier, dass man sich wirklich bemüht, den Kopf nicht in den Sand steckt, wenn es mal oder auch öfters fehl schlägt. Packen wir uns an die eigene Nase: Nicht der Staat muss uns eine Arbeit suchen, sondern wir selber, der Staat muss uns nicht einen Lebensstandard finanzieren, den wir selber uns nicht erarbeitet haben. Es ist natürlich ein Leichtes, dieses immer wieder anderen in die Schuhe zu schieben, so ist der Mensch nun einmal.


    Zitat

    Zudem sollten die Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner mehrheitlich bei Bundes- und Landtagswahlen die Linkspartei wählen, denn diese wird, wenn sie Regierungsverantwortung hat, als erstes HartzIV/ALG 2 sowie die Erhöhung des Renteneintrittsalters rückgängig machen und die altes Gesetzeslage ( ALG 1, danach eine um 10% niedrdigere ALHI - Renteneintritt mit 65 ) wieder herstellen. Bei der alten Gesetzeslage, erst ALG, danach ALHI, konnte sich der Dümmste in unserem Lande selber ausrechnen, wie hoch die ALHI für ihn ausfallen würde, denn diese lag schlicht und einfach 10% unter dem zuvor bezogenen ALG und dieser Zustand muss wieder eingeführt werden, denn dann erhalten Leute, die zuvor immer ein hohes Einkommen hatten und entsprechend hohe Beiträge zur SV und auch Steuern bezahlt haben, höhere ALHI, als Leute, die nur minimal verdient und nur minimale Beiträge zur SV und gar keine Steuern bezahlt haben und das nenne ich GERECHT. Damit würden auch die ganzen Hanseln bei den ARGEN und GIAG´s überflüssig, von denen ich noch weniger halte, als von den Hanseln bei den Agenturen für Arbeit und von denen halte ich schon nicht viel.


    Du glaubst wohl nicht, dass die Linkspartei etwas ändern wird. Auch wenn sie die absolute Mehrheit haben wird, wird sie nix ändern. Die alte Regelung hätte über kurz oder lang unseren Staat in eine so große Wirtschaftskrise gebracht, dass wir amerikanische Verhältnisse bekommen hätten, was die Sozialleistungen angeht. Der von der Linkspartei propagierte Popularismus zeigt nur, dass diese Partei entweder den Ernst der Lage nicht erkennt oder ihr die Zukunft des ganzen Staates (also nicht nur dem Sozialstaat) egal ist. Wie will die Linkspartei diesen Schritt finanzieren? Die Wiedereinführung des alten Arbeitslosensystemes würde bedeuten, dass die SV-Beiträge massiv angehoben werden müssen. Dies werden die Betriebe nicht mitmachen können, entweder sie wandern ins Ausland ab oder sie gehen pleite. Damit würde die Spirale nicht mehr enden. Der Grundgedanke der Hartz IV Regelungen ist daher absolut in Ordnung und zum Schutz aller Bürger unabdingbar. Dass man sich z.B. über Höhe der Leistungen streiten kann, oder über die Durchführung einzelner Argen oder Fallmanager, streite ich nicht ab. Aber es gibt auch viele positive Berichte über ARGEN und Fallmanager.


    Aber noch einmal, Straftaten oder der Aufruf zu Straftaten sind keine Mittel, etwas POSITIVES verändern zu können, im Gegenteil, durch solche Aktivitäten wurden und werden pauschal ALLE (also auch die ehrlichen) Leistungsempfänger von den Politkern und der "arbeitenden" Bevölkerung als Straftäter abgestempelt.

    Hallo alle zusammen,


    ich muss leider mal ein besch.... Thema hier anschreiben. Gerade in der Rubrik Einkommen oder Vermögen lese ich zu oft Fragen, wie man den Staat betrügen kann.


    Auf der einen Seite beschwert sich jeder ALG II - Empfänger, dass ihm "zuwenig" zustehen würde, auf der anderen Seite gefährdet er aber durch offensichtlichen Betrug, dass das Wenige noch weiter gekürzt wird.


    Es ist daher nicht verwunderlich, wenn Politiker argumentieren, dass ALG II - Empfänger schärfer kontrolliert werden sollen. Dies haben wir den, anscheinend vielen, Sozialbetrügern zu verdanken.


    Die Gesetze und Regelungen, die die Grundsicherung und die KdU ermöglichen, bieten genügend Spielraum und Möglichkeiten, LEGAL das eine oder andere Eurochen "mehr" zu bekommen. Der Staat hat die Aufgabe, für wirklich Hilfsbedürftige zu sorgen, nicht jedoch einen Lebensstandard zu ermöglichen, den man sich mit einem Arbeitsplatz im 1. Arbeitsmarkt SELBER gerade mal leisten kann.


    Deswegen meine Bitte in unserem aller Interesse, meldet Beiträge, die in irgend einer Weise mit Sozialbetrug zu tun haben, an die Betreiber dieser Seite.

    Zum Einen muss der Verpächter das Grundstück bereits bei den Vermögensangaben der ARGE angegeben haben. Daher würde sich eine solche Frage bereits erübrigen! Wenn nicht, liegt hier bereits Sozialbetrug vor. Also, auf einen ganz normalen Pachtvertrag bestehen!


    Zum Anderen kann ich mich nur der Frage von Diablo anschließen.


    Sozialbetrug und Anstiftung zum Sozialbetrug sind die Ursache, dass die Gesetze und sonstigen Regelungen immer weiter verschärft werden und es immer mehr ehrlichen und wirklich Hilfsbedürftigen erschweren, zu ihrem Recht zu kommen!

    Ganz einfach, du hast bisher mit der Regelleistung + die Einnahmen aus dem 400 € Job gelebt. Ein Sachbearbeiter kann dadurch stutzig werden, worauf du monatlich verzichten kannst, um deine teurere Wohnung zu leisten. Wir reden nicht über 10, 20 € sondern immerhin über 150 €...


    Klar ist es dein Recht, mit dem Geld zu machen, was du willst, aber ein findiger Bearbeiter könnte da nachfragen.. war ja nur ne Anmerkung...

    Dein Sohn ist schwerbehindert, dadurch kann z.B. eine erhöhte Anzahl von qm dir zustehen (z.B. bei dauerhafter Nutzung von Gehhilfen bzw. Rollstühlen in der Wohnung). Damit erhöht sich auch die Höchstgrenze Euromäßig. Prüf dieses mal mit deinem Fallmanager, ob das berücksichtigt wurde.


    Evtl. kommst du dadurch auf die höhere Summe!


    Ich selber bin auch Schwerbehinderter, als Alleinstehender stehen mir mittlerweile bis zu 75qm zu.

    mir wird aus dem ganzen immer noch nicht klar, ob du generell nicht umziehen darfst, oder ob die ARGE dir nicht die neue Wohnung zahlen will?


    Du hast was von Ablehnung geschrieben, aber nicht genau welche.


    Wenn ich das ganze so betrachte, werden dir von der ARGE auf Berechnung der 515 € also 343,33 € gezahlt. Wobei dann also dein Mutter einen Betrag von um die 240 € zu zahlen hätte, richtig?

    ist sehr simpel...


    Dahrlehensvertrag


    zwischen


    Vater


    und Sohn


    wird folgender dahrlehensvertrag geschlossen.


    Der Vater zahlt dem Sohn einen Betrag in Höhe von monatlich ...... € als zinsloses Darlehen zur Zahlung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vom...... aus. Diese Zahlungen beginnen mit dem ..... und enden mit dem ......... oder enden mit der Aufhebung dieses Vertrages.


    Der Sohn verpflichtet sich, dieses Darlehen - in Raten -* zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.


    Sollte eine Rückzahlung nicht möglich sein, wird das darlehen mit einem evtl. Erbe verrechnet.*



    Ort, den.... Otto MaierSchulze Werner MaierSchulze
    Vater Sohn



    * wenn nicht zutreffend, streichen oder nicht schreiben ;-)

    arimee,


    da er aus einer Wohngruppe, also einem sozialgesicherten Umfeld kommt, wird es schwer sein, dass das JobCenter oder die ARGE zustimmen werden. So sind leider die momentanen Regleungen bei unter 25-jährigen.


    Er kann es versuchen, aber ich glaube kaum, dass er Erfolgschancen hat, wenn er unter 25 ist.


    Die ARGEN zahlen nur KdU, wenn er auch Hartz IV bezieht.


    Gregor,


    wovon lebst du zur Zeit?


    Evtl. wären Leistungen von deinem örtlichen Sozialamt möglich. Die sind für derartige Bereiche eher zuständig.

    soweit hoffe ich ja für mepa nicht... nach seiner/ihrer schilderung zu urteilen, ist seine/ihre erkrankung nur vorrübergehend...


    Aber trotzdem, mit den Unterlagen deiner Psychiaterin wird dich der Amtsarzt nicht sofort erwerbsfähig schreiben.