sorry, das ist bei mir untergangen. (Beitrag #19?)
Beiträge von TheNextOne
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Auf diese Hetzparolen, die jeglicher Sachlichkeit entbehren, werde ich nicht reagieren.
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Mir stellt sich der Sachverhalt so dar, dass sie einen Antrag gestellt hat und dieser schriftlich abgelehnt wurde.
(siehe "Wortlaut des Amtes" im ersten Beitrag)
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Hast du die Aussage schriftlich?
wenn ja, Widerspruch einlegen. Wenn nein, schriftliche Aussage der ARGE abwarten.
Bekommst du wieder Leistungen? Warum wurden dir 4 Monate nicht bezahlt?
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advokat, ich gehe von dem aus, was hier gesagt wird. Er schrieb, dass er mit seiner Partnerin zusammenziehen will. Wenn er geschrieben hätte, dass er mit einer Freundin oder Bekannten, hätte ich anders argumentiert. Ich kann nur von dem ausgehen, was man hier schreibt.
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wie advokat bereits gesagt hat, wäre ein Antrag auf Sozialhilfe hier möglich.
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Da ihr eine BG seid, gilt folgende Rechnung: (in einer BG erhalten die ersten beiden über 18-jährige jeweils 90% der RL)
Auch für eine Schwangere in einer BG werden nur 90% der RL gezahlt, also nur 316 € (gerundet)
dazu kommt ein Mehrbedarf von 17%, also 54 € (gerundet)
macht zusammen 370 €Auch für dich werden nur 90% der RL gezahlt, also 316 €
Von diesen gemeinsamen RL (686 €) wird dein Einkommen (770 €) abgezogen.
Zusätzlich werden euch zunächst die Kosten für eine angemessen Wohnung für 2 Personen gewährt. Je nach Schwangerschaftsmonat auch schon 3 Personen (ist von Fallmanager zu Fallmanager verschieden).
Während der Schwangerschaft stehen deiner Freundin Erstausstattung einer Schwangeren zu (Bekleidung) - (§ 23 III, SGB II)
Dann steht deiner Freundin eine Erstausstattung des Neugeborenen zu, Bekleidung, Kinderwagen, Wickeltisch - (§ 23 III, SGB II)
Die Höhe richtet sich nach den Maßgaben, was das Sozialamt zahlt und ist daher unterschiedlich (zwischen 500 und 900 € schwanken die Angaben für beide Bereiche zusammen). Wird als Einmalzahlung gewährt.Nach der Geburt bleibt sich der Regelsatz deiner Freundin bei 90%, also 316 €
Der Mehrbedarf wird gestrichen.
Das Kind erhält Sozialgeld (also beim Sozialamt beantragen) ca. 207 € im Monat
Davon wird aber Kindergeld abgezogen.Alles in allem wird es so sein, dass ihr vor der Geburt neben den Kosten für Unterkunft und Heizung einen Betrag von ca. 100 - 150 € (ohne Gewähr) erhalten werdet.
Die Einmalzahlungen (Erstausstattungen) erhaltet ihr voll.
Nach der Geburt wird euch wahrscheinlich einen Betrag von ca. 150-200 € (ohne Gewähr) zu deinem Verdienst dazugeleistet, jedoch auch hier die Kosten der Unterkunft und Heizung voll übernommen.
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Also, nachfragen kannst DU (warum auch immer) bei der ARGE für deinen Landkreis.
Warum fragt der Verpächter nicht selber nach?
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Hallo,
schau mal auf den Themenbereich hier, hier geht es um Leistungen ALG II bzw. Hartz IV. Stell deine Frage in dem dafür speziellen Topic Bafög, dort kann dir besser geholfen werden
Schön, dass dies ins richtige Forum verschoben wurde
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sind nur einmal 4 zahlen zu addieren und einmal 3
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dann kann das ja ungefähr hinkommen???
rechne mal aus:
171,-
+ dein Kindergeld
+ Kindergeld deiner Kinder
+ Unterhalt für deine Kinderwenn du dann auf die Summe einer BG kommst, ist es richtig berechnet
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Als eigene BG:
351 Euro für Alleinstehende / Alleinerziehende
211 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren+ Kosten für Unterkunft und Heizung KdU
Abzüglich Elterngeld, Unterhaltsgeld des Kindsvaters.....
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meine Widersprüche sind bisher immer erfolgreich gewesen....
und ich habe etliche in über 8 Jahren geschrieben
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erhält dein Lebensgefährte Krankengeld seiner Krankenversicherung?
Solang dein Lebensgefährte krankgeschrieben ist, stehen ihm zunächst erstmal Leistungen seiner Krankenversicherung zu. Sollte dies nicht ausreichend sein, kann er versuchen, eine Grundsicherung + KdU zu bekommen. Dann werdet ihr 3 als BG gerechnet und daraus ergibt sich sein möglicher Anspruch.
Antrag stellen und warten.
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Warte auf die Begründung und teile diese mir mal mit (evtl. per Private Nachricht)
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klar, bitte auf dem Laufenden halten. *daumendrück, dass es schnell klappt*
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Dir steht eine angemessene Wohnung zu (siehe Miss Piggy). Daher müssen auch Umzugskosten und eine Erstausstattung gezahlt werden.
Einfach noch einmal einen Umzugsantrag stellen, Begründung: 2 Kinder in der eigenen Bedarfsgemeinschaft und unzumutbare Wohnverhältnisse (7 oder mehr? Personen in einem Haushalt). Wenn darauf nicht innerhalb von 6 Wochen reagiert wird, Anmahnen mit gleichzeitiger "Androhung" vor das Sozialgericht zu gehen. Wenn keine Reaktion nach 2 Wochen, Klage vor dem Sozialgericht mit Eilantrag.
Parallel eine angemessene Wohnung suchen und wenn du fündig geworden bist, diese der ARGE mitteilen.
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Wie groß ist die Wohnung / das Haus deiner Eltern, Anzahl der Räume und Gesamtqm?
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Genauere Berechnungen sind da nicht möglich, falls noch andere Einkünfte (weitere Verpachtungen, 400-€-Job usw.) vorhanden sind, kann es variieren, wieviel angerechnet wird.
Es entsteht aber keinesfalls eine Einbuße im Gesamten. Das wäre eine Leistungskürzung wie z.B. auf Grund mangelnder Mitarbeit, Verweigerungen usw.
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also, ich habe geschrieben, wenn der Verpächter das Grundstück nicht gemeldet hat, wäre es bereits Betrug, wenn er es gemeldet hat, erübrigt sich deine Frage, da er Einkünfte aus der Pacht so oder so angeben muss, ob es angerechnet wird oder nicht. Und um es klar auszudrücken. Eine Benachteiligung kann nicht stattfinden, da er entweder den Regelsatz voll bekommt ohne Pachtzahlungen, oder einen um die Pacht gekürzten Regelsatz. Im Endeffekt bleibt der erzielte Betrag gleich. Daher gehen wir davon aus, dass ihr eine Regelung sucht, die deinem Verpächter ermöglicht, neben dem vollen Regelsatz zusätzlich die volle Pacht zu bekommen. Dies ist nicht möglich und wenn dann nur über einen Betrug!