Beiträge von TheNextOne

    advokat :


    Weil der geschilderte Sachverhalt folgendes feststellen läßt:


    - es wird ein Höchstverdienst von monatlich 400 € fest vereinbart
    - die freie Wahl, ob sie den Auftrag annimmt, ist hier nicht gegeben, da er maßgeblich von dem bereits erzielten Einkommen abhängig ist


    liegt meines Erachtens ein regulärer 400-€-Job vor.


    Zitat

    abgesehen davon kann freie mitarbeit auf honorarbasis auch bei einem einzigen auftraggeber erfolgen


    Geschieht dies auf Festsetzung der Honorarbasis auf höchstens 400 €?


    Mich stört hier die Höhe und die Festsetzung im Monat.

    Der Bewilligungsabschnitt endet automatisch mit dem 31.08.2008. Ein Einstellungsbescheid ist nicht notwendig, weil im Bewilligungsbescheid das Ende festgelegt wurde.


    Das heißt, für September erhälst du keine Leistungen mehr, da die Zahlungen immer zum 1. des Monats geleistet werden, für den du Leistungen erhälst.


    Du hättest den Antrag also am besten sofort ausgefüllt und abgegeben, als er dir zugesandt wurde.


    Nun bleibt dir nur übrig, Montag morgen den Antrag persönlich abzugeben und um einen Barvorschuß zu bitten.


    Solltest du Montag nicht dort sein, wird dir erst ab dem Tag wieder Leistung zugebilligt, an dem du den Antrag abgibst.

    Sobald sie bei dir einzieht, werden dir nur noch der hälftige Anteil an KdU gezahlt, solang ihr keine BG seid. Kostenfreies Mitbewohnen schadet also in diesem Fall, zumal sie ja auch ALG II beantragen will/wird. Bei ihrem Antrag auf ALG II wird dann die Wohnungssituation offenkundig.

    Bei WGs ist das so eine Sache. Zunächst wird man euch als BG einstufen, es obliegt euch dann, das Gegenteil zu beweisen. Jedoch spätestens nach einem Jahr werdet ihr dann erneut zu einer BG gemacht und es ist wieder erneut an euch, das Gegenteil zu beweisen. Das ist das Schizophräne an den Gesetzen. In allen Bereichen muss man euch beweisen, dass die Behauptung stimmt, bei Hartz IV ist es umgekehrt, da ist der Leistungsempfänger in der Beweispflicht.

    Also, Anspruch auf "aufstockendes" ALG II besteht, wenn er trotz Arbeit die Kosten nicht gedeckt bekommt.


    Da der Arbeitgeber lediglich die Kosten für eine Auswärtige Unterbringung während der Arbeitzeit (montags bis freitags) übernimmt, bleiben die Kosten für die eigene Wohnung weiterhin bestehen. Dieses ist nicht als zusätzliches Einkommen zu werten, da es für die Durchführung der Arbeit notwendig ist und nicht für die Kosten der eigenen Wohnung benutzt oder in Geld umgewandelt werden kann.

    Ich verstehe dich voll und ganz.


    Nur das Gesetz ist in dem Punkt rigeros. Solang keine Bedürftigkeit bei dir vorliegt, die sich auf die Zerstrittenheit mit deinen Eltern nachweislich bezieht, tragen sie keine Kosten, weder die Regelleistungen noch die Kosten der Unterkunft.

    Wie ich schrieb, musst du nachweisen können, dass ein Zusammenleben mit deinen Eltern dir einen Schaden zufügt, um Leistungen zu erhalten.


    Wenn diese Vorraussetzung nicht erfüllt ist, werden dir (nicht nur wegen dem evtl. zu hohen Einkommen deines Stiefvaters, ich nenne ihn mal so) die Leistungen nicht genehmigt. Diese sehr harte Regelung trifft leider viele U25-Jährige.

    Ich habe festgestellt, dass es viele Fragen und Probleme von unter 25-jährigen gibt.


    Vielleicht wäre es sinnvoll, ein eigenes Unterforum für diese doch sehr große Usergruppe einzustellen, in dem dann alle Bereiche (Antrag, Leistungen, Wohnung, Vermögen und Einkommen) besprochen werden können.


    Wie seht ihr das?

    Als erstes: Ausziehen, um Leistungen zu "erzwingen" ist nicht Rechtens. Dies ist bewusstes Herbeiführen einer Hilfsbedürftigkeit, die zur Konsequenz hat, dass du keine Leistungen erhälst.


    Nun zum Kernpunkt deines Anliegens. Es reicht nicht aus, dass du dich nicht (mehr) mit deinen Eltern verstehst. Es müssen nachweislich psychischer Terror und absolut zerrüttete Verhältnisse zwischen dir und deinen Eltern oder Misshandlungen durch deine Eltern vorliegen, die auch beweisbar sind (z. B. Zeugenaussagen von glaubwürdigen Personen). Was haben wir unter der "Vernachlässigung" zu verstehen? Evtl. sind die Sichtweisen von der Höhe des Taschengeldes für den einen schon Vernachlässigung. Von Vernachlässigung kann man aber nur ausgehen, wenn du nicht regelmäßig Essen und Trinken bekommst, keine Kleidung bekommst oder dir die Gelegenheit zur allgemeinen Hygiene (Duschen, Baden usw.) verwehrt wird.


    Da deine Eltern "wohlhabend" sind, müssen sie auch für deinen Unterhalt sorgen. Wenn die Lage, wie du sie beschrieben hast, eh schon im Eimer ist, bleibt dir nichts anderes übrig, als deine Eltern auf Unterhaltszahlungen zu verklagen. Mit diesem Unterhalt kannst du dir dann eine eigene Wohnung und dein eigenes Leben finanzieren.

    Lag der Fehler nämlich auf Seiten der Arge ist ohnhin umstritten, inwieweit ihr eine Überzahlung zurückzahlen müsst. Es gibt da kontroverse Urteile und wird ebenso kontrovers gehandhabt. Aber ein Widerspruch u.U. mit Rechtsbeistand lohnt dann in jedem Fall, wenn die Überzahlung ganz klar auf Verschulden der Arge zurückzuführen ist und man das auch belegen kann.


    Das ist das Problem: in den meisten Fällen kann man den Fehler den ARGEN nicht zweifelsfrei belegen. Ich kann hier gerne ein Beispiel heranführen, welches ich gerade in meinem Umfeld mitbetreue:


    Eine LE (Leistungsempfängerin) ist auf eigene Kosten in einen Landkreis gezogen und hat dieses der zuvor zuständigen ARGE schriftlich (per Fax und Einschreiben) rechtzeitig (2 Wochen vorher) mitgeteilt. Die ARGE hatte aber genau in diesem Monat selber einen Umzug, sodass dieser Vorgang nicht bearbeitet wurde. Telefonisch waren die Mitarbeiter/innen für die LE über einen Monat nicht erreichbar. Die neue ARGE mahnte der LE an, endlich einen Einstellungsbescheid zukommen zu lassen. Die LE versuchte weiterhin, Kontakt mit der bisherigen ARGE aufzunehmen. Endlich erreichte sie eine (nicht zuständige) Sachbearbeiterin, die ihr die neue Sachbearbeiterin mitteilte. Diese war dann weitere 2 Wochen telefonisch nicht erreichbar. Endlich erreichte sie diese und bat dringend um einen Einstellungsbescheid, da ihr sonst nicht zum Tag der Antragstellung sondern erst ab dem Tag des Eingangs des Einstellungsbescheides die RL und KdU genehmigt werden. Die ARGE unterlies das Zusenden eines Einstellungsbescheid und versendete dafür einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid mit der Begründung, die LE wäre in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers verzogen und hätte wissen müssen, dass dadurch ihr keine Leistungen mehr zustehen würden. Gegen diesen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid legte sie umgehend Widerspruch ein, da sie rechtzeitig die ARGE über den bevorstehenden Umzug informiert hatte. Gleichzeitig mahnte sie erneut die Erstellung des Einstellungsbescheides an, da die ARGE mittlerweile auch die Zahlungen der Leistungen eingestellt hatte. Mittlerweile war sie dann 3 Monate ohne Leistungsbezug ihrer alten ARGE und konnte immer noch nicht bei der neuen ARGE Leistungen beziehen. Dem Widerspruch wurde damit "abgeholfen", dass die ARGE den Rückforderungsbetrag auf 1/4 reduzierte. Jedoch weiterhin mit der Begründung, dass sie wissen musste, dass ihr durch den Umzug keine Leistungen mehr zustehen würde. Sie hat ihren Widerspruch aufrecht erhalten, weil dieser Änderungsbescheid nunmehr zum Widerspruchsgegenstand wurde. Das weitere Verfahren steht noch aus. Mittlerweile hatte aber die neue ARGE sich telefonisch mit der alten ARGE in Verbindung gesetzt und dann der LE die Leistungen ab Einstellung der Zahlung der alten ARGE rückwirkend gezahlt. (Ich möchte besonders hervorheben, dass die neue ARGE mal einen positiven Schritt für eine LE von sich aus in die Wege geleitet hat!!). Die "unbezahlten" Monate hatte die LE durch Unterstützung ihrer Freunde "überlebt", die neue ARGE hat diese Darlehen anerkannt und nicht als Einkommen gewertet.


    Fazit: Die alte ARGE hat aus eigenem Verschulden eine Überzahlung verursacht und die LE als Sozialbetrügerin (mit Vorsatz) abgestempelt. Dagegen wird sich die LE nun durch alle Instanzen (hoffentlich erfolgreich) wehren. Aber sie bekommt immer noch Zahlungsaufforderung mit Drohung von Zwangsvollstreckungen alle paar Wochen ins Haus.


    Soweit zum Thema: was Nachweise von Fehlverhalten bei ARGE-Mitarbeitern zur Nichtigkeit von Zahlungsaufforderungen (noch) bringen.

    Ok, das mit den 252 €, wie ihr das geregelt habt, ist auch der übliche Weg. Mich hatte es nur gewundert, da ich ja nicht die genauen Umstände erahnen konnte.


    Sollte das Übergangsgeld gestattet werden, wird es meistens, da es ja eine Notlage ist, bar ausbezahlt. In vielen ARGEN stehen dafür "Auszahlungsautomaten" zur Verfügung. Genaueres wird dir aber der Sachbearbeiter mitteilen können

    Ich habe mich mal schlau gemacht und auf den !!Arbeitsamtsseiten!! eine Aufstellung gefunden, aus der hervorgeht, wo ARGEN (Arbeitsgemeinschaften), Optionskommunen (zkT) oder getrennte Trägerschaften (gT) für die Regelleistungen (ALG II) und Kosten der Unterkunft (KdU) vorhanden sind.


    Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2007 waren schon sehr viele getrennte Trägerschaften oder Optionskommunen vorhanden.


    Die Liste findest du hier.

    Das die Trennung vollzogen werden soll, ist mir auch bekannt geworden. Mich hat es nur gewundert, dass dieses scheinbar schon umgesetzt wird (zumindest in einigen Kommunen). Noch gilt jedenfalls in den meisten Orten die "alte" Regelung (Ausnahmen bestätigen diese natürlich, wie immer :D )


    Ich kann diese "neue" Regelung auch nur begrüßen, da zum einen der Wohnbereich mit der Regelleistung nicht vereinbar ist. Für den Bereich Wohnung ist es jedenfalls unerheblich, ob der Hilfeempfänger erwerbstätig oder erwerbsfähig ist oder nicht.


    Ich denke, dass es nicht chaotisch werden wird, da die Sozialämter aus der Zeit vor Hartz IV genügend Praxis haben, mit dem Bereich Wohnen ordentlich zu verfahren und lediglich vorhandene Strukturen intensiver genutzt werden können. Es wird lediglich ein Mehraufwand bedeuten und evtl. den ein oder anderen "Platzwechsel" von ARGE zur Kommune zurück geben. Neue Arbeitsplätze wird es sicherlich dadurch nicht geben. :mad:

    Wenzel


    ich schließe mich deinem Wunsch, dieses Forum parteilos zu betreiben, gerne an. Ich hatte nur reagiert, weil alle Parteien den gleichen Schmuh betreiben werden, und vor allem die, die vor Wahlen am meisten krakelen, dass es uns (den Bürgern) nach der Wahl wieder viel besser gehen wird.


    Ich habe auch ferner geschrieben, dass ich gerade den älteren Arbeitslosen / Langzeitarbeitslosen verstehe, dass er meistens einen sehr starken finanziellen und gesellschaftlichen Abstieg erleben musste. Ich versuche aber auch, die wirklichen Gründe zu erforschen und nicht nur Hetzkampagnen hier zu verbreiten oder Halbwahrheiten zum Besten zu geben.


    Unsere Politker, gleich welcher Farbe, denken nie langfristig, höchstens mittelfristig (2 Wahlperioden), um sich selber nicht Steine in den Weg zu legen für die nächste Wahl. Sie wollen flexibler auf Wahlwünsche der Bürger eingehen können. Daher wird es damals wie heute immer wieder Aussprüche geben, die nach "wenigen" Jahren als Falschaussagen klar und deutlich hingestellt werden können.


    Das einzige, was sicher ist, sind die Diäten unserer Politiker. Sonst ist in unserer Politik nix sicher.


    Aber, ich kann es nicht dulden, dass mir meine wenigen, minimalen Rechte noch weiter gekürzt werden, weil einige durch Straftaten versuchen, nicht den Staat zu betrügen, nicht die ARGE zu bestehlen, sondern die, die das System gerade noch am Leben halten, diejenigen, die heute noch beitragspflichtige Arbeit haben.


    Den Politikern tut es nicht weh, wenn der Sozialhilfeempfänger YX zu unrecht 10 Jahre Leistungen erschleicht. Der ARGE oder dem Fallmanager tut es nicht weh, wenn der ALG-II-Bezieher AB 500.000 € in Lichtenstein hat.


    Das ist auch einmal zu bedenken!

    Warum gehen 252 Euro an den Vermieter? Sind das auch noch Schulden?


    Warum ist das Sozialamt für die Miete neben der ARGE für die Regelleistungen zuständig? Entweder bekommt man Leistungen nach SGB II ODER Leistungen nach SGB XII.


    Ihr könnt bei der ARGE ein Übergangsgeld beantragen, dies ist aber erneut nur ein Darlehen und muss dann wieder von euch zurückgezahlt werden.

    wenn sie gleich mit umzieht, würde es zu einer Wohngemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft werden, je nachdem, wie lang ihr zusammen seid.


    Das heißt, ihr könntet gleich eine angemessene Wohnung für 2 Personen mieten, es würden aber nur die hälftigen Kosten übernommen.


    Es sei denn, sie beantragt auch ALG II, dann würde es eine BG und alle Kosten würden für eine angemessene Wohnung gezahlt werden.


    Wann wirst du denn 25?