Beiträge von TheNextOne

    Hallo Judith,


    der Schritt morgen zur ARGE/AA ist erstmal der Richtige. Abweisen dürfen die dich nicht, keine Angst.


    Zunächst einmal, wenn du einen Umzug planst, solltest du das gleich mitteilen, auch die Begründung, dass du in dem Heimatort eher eine Arbeitsstelle findest, als im Ruhrgebiet. Das zieht.


    Du kannst in Herne ganz normal dein ALG beantragen. Ob du ALG I erhälst, hängt davon ab, wie lang du vor Eintritt deiner Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Ansonsten hast du Anspruch auf ALG II. Bei ALG II hast du auch Anspruch auf eine angemessene Wohnung, Erstausstattung der Wohnung und auf den Regelsatz.


    Solltest du dann eine Arbeitsstelle in deinem Heimatort bekommen, erhälst du auch die Umzugskosten (Umzug rechtzeitig vorher genehmigen lassen!) und auch die Kosten für eine evtl. Kaution werden als Darlehen auf Antrag übernommen. Ferner kannst du für die Zeit, wo du kein ALG II mehr bekommst und bereits arbeitest, jedoch kein Geld dafür erhälst, weil es am Monatsende ausbezahlt wird, ein Überbrückungsgeld ebenfalls als Darlehen auf Antrag gewährt bekommen.

    Also:


    Du hast als 23-jähriger Anspruch auf Kindergeld, wenn du ausbildungssuchend bist. Dies hat die Familienkasse bei dir richtig festgestellt. Da du arbeitssuchend bist, wärst du nur bis zum 21. Lebensjahr anspruchsberechtigt.


    Dies müsste jedoch bei der ARGE bekannt sein, daher ist gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen mit der Aufforderung, das abgezogene Kindergeld herauszunehmen und den Betrag der Regelleistung zuzurechnen. Fristsetzung wäre hier max. 14 Tage.


    Dies kannst du schriftlich machen und das Schreiben der ARGE persönlich morgen vorlegen.


    Damit wäre eine Sache schon erstmal in die Wege geleitet.

    Hallo,


    es ist zwar richtig, dass die Kosten für Anschaffungen von Waschmaschinen etc. aus den Regelleistungen übernommen werden müssen, doch oftmals wird diese wenn kleine Kinder im Haushalt leben auch über ein zinsleses Darlehen finanziert.
    Ein Anspruch besteht nicht, aber einen Antrag solltest du trotzdem stellen, vielleicht gehört deine Arge zu den humaneren.


    Deine Wortwahl ist so zu verstehen, dass zwar die Anschaffung einer Waschmaschine aus den Regelleistungen zu bezahlen sind, aber weil kleine Kinder im Haushalt leben, dieses durch ein zinsloses Darlehen finanziert werden kann.


    Nicht, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, kann eine Waschmaschine durch ein zinsloses Darlehen finanziert werden, sondern, wenn neben anderen Vorraussetzungen kleine Kinder im Haushalt leben, wird eher ein zinsloses Darlehen gewährt.


    Du magst mir jetzt Wortklauberei vorwerfen, aber viele, die hier die Texte lesen, übernehmen diese Aussagen und fallen damit auf die Nase. Daher muss ein Ratschlag unmissverständlich gegeben werden, was mir sicherlich nicht auch immer gelingt.

    arimee:


    der Zeitaufwand, den er für die Schuldnerberatung und die Klärung der Kindergeldsache aufwenden muß, steht nicht in Relation mit einer Verschiebung des Beginns einer MAE, zumal ihm bis zum 4. diesen Monats noch 3 volle Werktage übrigbleiben, diese Dinge zu regeln.


    Deswegen halte ich deinen Vorschlag, soziale Gründe für eine Verschiebung der Maßnahme anzuführen, nicht erfolgversprechend zum anderen würde er sich dem Ermessen des Fallmanagers ausliefern.

    Die Schuldnerberatung suchst du nicht jeden Tag 8 Stunden lang auf, du wirst ein Beratungsgespräch haben, was etwas länger dauert. Diesen Termin kannst du mit der Schuldnerberatungsstelle vereinbaren, so dass es dir zeitlich zur Arbeit möglich ist. Anschließend wirst du durch weitere, nicht mehr so zeitintensive Gespräche begleitet. Die Termine kannst du frei vereinbaren, also an den freien Tagen bzw. nach der Arbeit. Dies ist nicht das Problem.


    Die Schulden und die Regelung mit dem Kindergeld sind kein Hinderungsgrund, somit auch kein Grund, um die EinV auf zu heben.

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    Aus der Praxis kann ich berichten, dass der Einsatz von Haushandwerkern im Rahmen einer MAE nicht per se rechtswidrig ist!


    Wenn diese Hausmeistertätigkeiten der Allgemeinheit dienlich sind (z.B. in einem Betreuten Wohnen), zweifle ich sie auch nicht an. Sollte die Hausmeistertätigkeit aber der Funktionsfähigkeit eines Betriebes dienen, damit dieser damit Geld erwirtschaften kann, dient diese Tätigkeit unmittelbar (direkt) dem Betrieb und der Allgmeinheit mittelbar (indirekt). Ich möchte nicht wissen, wie viele sich in rechtswidrigen MAEs befinden.


    Zitat

    Inwieweit Vollmilch eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Stelle dennoch bis zum 4. gelingt, wage ich zu bezweifeln. Ich finde es gut, dass du den Aspekt ansprichst - ganz klar..
    Aber um die Thematik adäquat, souverän und zielorientiert durchzuargumentieren und dabei dem Fallmanager nicht auf den Schlipps zu treten gehört schon ein gewisses Maß an Wissen und Aufteten, über das nicht jeder verfügt. Daher solltest du solche Fähigkeit nicht vorraussetzen.


    Alleine die Vorlage dieses Schreibens, bzw. die einfache Abgabe, wird den Fallmanager bewegen, diese Angelegenheit schnell zu bearbeiten. Aus meinem Erfahrungsbereich wurde die Frist von 7 Tagen noch nie überschritten. Evtl. kann er auf diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit die MAE nicht aufsuchen wird, jedoch sich unverzüglich bei der MAE meldet, wenn die Rechtmäßigkeit zweifelsfrei festgestellt wurde. Dadurch ist der FM erst Recht im Zugzwang. Denn Rechtswidrige Arbeit muss keiner anfangen! <- Dies als Hinweis für euch werten, nicht als Begründung bei der ARGE!


    Zitat

    Abgesehen davon kann ein Fallmanager durchaus eine MAE zurücknehmen und das Infragestellen der Rechtmäßigkeit des Trägers ist keinesfalls der einzige Wege aus der Nummer heil hereauszukommen.


    Es ist aber der sicherste Weg, dass dies schnell passiert. Die anderen Wege sind auf die "soziale Einstellung" des jeweiligen FM bezogen. Und daher sehr waage, was die Erfolgsaussichten angeht.

    Zitat


    TheNextOne :
    Inwieweit der MAE Träger bzw. Einsatzort rechtswidrig ist, ist für vollmilch an dieser Stelle sicher nicht zu klären und hilft ihr kurzfristig nicht wirklich weiter.


    Sicher kann er das klären (lassen). Und zwar durch den Fallmanger selber. Dies geschieht durch das Schreiben, was ich im obigen Beitrag angegeben habe. Alleine die Abgabe dieses Schreibens wird den FM dazu "nötigen", ihm die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit zu belegen. Dieses Recht steht ihm zu. Sicher wird dieses kurzfristig helfen, wenn der FM ihm dieses nicht in der Frist belegen kann, kann er die MAE ohne Weiteres abbrechen bzw. nicht antreten. Und somit Kosten sparen.


    Zitat

    Du solltest nicht davon ausgehen, dass deine Vermutung tatsächlich zutreffend ist, da dir lediglich eine subjektive Widergabe des Stelleninhaltes von vollmilch vorliegt. Über die Rechtmäßigkeit der Stelle zu entscheiden bedarf es da sicher ein paar mehr Informationen, welche du bis dato unmöglich haben kannst. Insofern bringt es vollmilch vermutlich praktisch nicht so viel, sich darauf zu verlassen, dass der Einsatzort rechtswidrig ist.


    Es reicht der berechtigte Zweifel an der Gemeinnützigkeit oder der Zusätzlichkeit aus, dass die Rechtswidrigkeit gegeben sein kann. Wie ich schrieb, sind Hausmeistertätigkeiten keine gemeinnützigen Arbeiten, da sie nicht unmittelbar der Allgemeinheit dienen. Außerdem obliegt es dann dem Fallmanager, die Rechtmäßigkeit der MAE zu belegen und vollmilch muss nicht erst die Unrechtmäßigkeit feststellen!


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    Das zu prüfen, würde ich im Übrigen eher fachlichem Rechtsbeistand überlassen, als dem Fallmanager in der Form gegenüberzutreten, dass der Einsatzort rechtswidrig ist und man daher die Aufnahme der Tätigkeit verweigere.


    Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass er behaupten soll, die MAE ist rechtswidrig. Ich habe nur geschrieben, dass ich die Rechtmäßigkeit bezweifle. Dies ist durch den Fallmanager dann zu prüfen. Ein Rechtsbeistand kann dir dabei auch nicht helfen und würde Kosten verursachen, die durch Rechtsschutz nicht gedeckt sind.


    Daher nocheinmal: Den Fallmanager in die Pflicht nehmen, die Rechtmäßigkeit dieser MAE zu belegen. Wenn er dies in der angegebenen Frist nicht erfüllt, kann er die EinV wegen Nichtigkeit anfechten und muss nicht die Maßnahme antreten.

    arimee,


    noch muss er die MAE nicht antreten. Näheres soll ja erst am 4. erfolgen. Somit kann er im Vorfeld die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit des Arbeitsplatzes überprüfen lassen. Ich hege äußerste Zweifel, dass diese MAE zusätzlich ist. Daher kann er durch das Vorlegen des Schreibens aus meinem anderen Beitrag den Vermittler hellhörig machen und somit die Rücknahme der evtl. nichtigen EinV ohne Antritt der MAE erreichen.


    Er ist zum Fallmanager gegangen, wie er schrieb, um einen Job zu bekommen. Da er um einen EEJ gebeten hat, kann er sich nunmehr nicht darauf berufen, dass es kurzfristig ist und ihn weiter finanziell schädigt!.


    Der einzige Weg, in diesem konkreten Fall diese MAE nicht antreten zu müssen, ist die Anzweiflung der Gemeinnützigkeit und der Zusätzlichkeit.

    Zum EEJ: Wenn dieser nicht den Vorraussetzungen entspricht, also gemeinnützig und zusätzlich, ist dieser rechtswidrig, somit ist auch die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig. Eine rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung ist nichtig. Tipp: Lass dir von deinem Sachbearbeiter die Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit dieses EEJ bestätigen bzw. vorlegen. Du hast einen Anspruch auf eine Kopie der Anerkennung als EEJ. Ein passendes Schreiben findest du hier. Sollte sich beim Antritt des EEJ herausstellen, dass du z.B. als Ersatz für einen nichtvorhandenen Hausmeister oder die Stelle eines fehlenden Zivildienstleistenden einnimmst, dieses umgehend der ARGE schriftlich mitteilen und gleichzeitig die rückwirkende Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung feststellen.


    Widerspruch wird formgebunden und schriftlich eingelegt. Einige Vorschläge für Widersprüche findest du hier.

    Hallo Wombi,


    Fangen wir mal unten an:


    Alle Konten sind meldepflichtig, die dir gehören oder bei denen du Vollmacht hast. Kreditkartenkonten sind unter Girokonten anzugeben. Dabei ist es für die Angabe unerheblich, ob ein Saldo oder ein Haben besteht. Lediglich für die Berechnung des Vermögens ist dann die Angabe des Kontosaldos dann wieder erheblich.


    Im Formular KdU trägst du die Angaben ein, die im Mietvertrag angegeben sind. Unter Punkt C Allgemeine Angaben zu den Wohnverhältnissen auf der 2. Seite wird unter Punkt 1a die Anzahl der Personen in der Wohnung angegeben. Daraus wird die ARGE deinen Anspruch automatisch berechnen.


    Bei der Antragsstellung wird erfragt, ob ihr verwandt seid. Wenn du dieses verneinen kannst, werdet ihr als WG automatisch geführt. Sollte es eine WG zwischen Mann und Frau sein, beide eine "Eidesstattliche Versicherung" schriftlich mitabgeben, dass ihr getrennte Konten habt, gegenseitig keine Kontovollmachten erteilt habt und nicht für einander einstehen werdet.


    Das Praktikumsentgelt wird von der ARGE als Einkommen gewertet. Es kann jedoch ggf. aus der Berechnung ganz oder teilweise herausfallen.


    Das Praktikum ist unter Punkt 1. Angaben zum Einkommen der Antragsstellerin/des Antragssteller bzw. der zur Bedarfsgeneinschaft gehörenden weiteren Person als 1f "sonstige laufende Einnahmen z. B. Elterngeld, Pflegegeld, Trinkgelder" einzutragen. Der Punkt 1a (Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung) ist zu verneinen, da das Praktikum nicht auf Lohnsteuerkarte läuft.

    Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, ob der EEJ nicht rechtswidrig ist. Ein EEJ muss zusätzlichen "Arbeitsplatz" schaffen und gemeinnützig sein. Beides ist hier zu bezweifeln. Ich glaube nicht, dass die Arbeiten des Hausmeisters liegengeblieben sind, wenn ja, ist ein Hausmeister bereits vorhanden? Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit / des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. Hausmeistertätigkeiten sind m.E. nicht gemeinnützig, auch wenn diese für einen gemeinnützigen Arbeitgeber geleistet werden sollen.

    1.PROBLEM


    Mir werden jeden Monat das Kindergeld angerechnet OBWOHL ich es nicht von der kindergeldstelle bekomme. Mir wurde von der Familienkasse gesagt das ich kein Kindergeld bekomme da es mir nicht zusteht.


    so das macht jeden monat zum überleben 220 € so stehts auch in der bewilligung , doch soviel bekomme ich NICHT ich bekomme jeden monat einen festen betrag von 178€ warum weiss ich nicht und der fallmanager weiss es auch nicht.


    Wenn es dir angerechnet wird, hast du auch Anspruch darauf. Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse einlegen! Parallel dazu Antrag auf Einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht mit Dringlichkeit stellen. Rechtsschutz wird gewährt. Ferner Zahlungsaufforderung an die ARGE mit 2 Wochenfrist, den im Bewilligungsbescheid errechneten Betrag voll auszubezahlen. (Ich gehe mal davon aus, dass du nicht sanktioniert worden bist! und dass deine Eltern das Kindergeld nicht bereits bekommen.)


    Zitat

    2.PROBLEM


    Ich habe jeden monat grade mal 178 euro zum leben davon geht ab : Strom!, Wäsche waschen(keine waschmaschine) lebensmittel und kleine dinge die ende des monats halt nunmal leer sind wie shampoo (körperpflege)


    ich komme mit den 178 € grade mal bis mitte des monats dann muss ich mir überall geld leihen und meine schulden wachsen ....beläuft sich bis jetzt auf ca 15.000€ (gesammtschulden)


    Von allen, von denen du dir Geld geliehen hast, dir schriftlich bestätigen lassen, dass diese Zahlungen als Darlehen gezahlt wurden!


    Zitat

    3.PROBLEM


    Der extreme engpass mitten im monat zwingt mich zum 1 euro job da ich ja nicht mit 178 euro überleben kann! bin darauf hin zum fallmanager und fragte nach einem job um überleben zu können.
    er hat mit einen -1 € JOB- im krankenhaus als hausmeister gegeben , müsste somit 30std die woche arbeiten von 8 - keine ahnung wann ..es wird mir noch gesagt am 4ten.


    Der EEJ wird dir wenig bringen, da du einen Freibetrag von 100 € + 20% von dem Restbetrag hast. Bei 400€ wären das 160 €, bei 800 € wären das 240 €. Es entbindet jedoch nicht die ARGE, dir deine zustehende RL auch auszubezahlen!


    Zitat

    4.PROBLEM


    wie soll ich arbeiten gehn wenn man nicht mal was zu essen hat ende des monats? könnt ihr das verstehn?


    Unser Verständnis hast du, keine Frage, aber bei den Behörden kann man (leider) nicht immer auf Verständnis hoffen oder gar bauen.

    Wie lang wäre dein Bewilligungsbescheid noch gültig gewesen?


    Wirst du durch die Aufnahme der Tätigkeit, nicht nur während der Trainingsmaßnahme, aufstockendes ALG II beziehen?


    Die Einarbeitungszeit ist Arbeitszeit, daher wird dir der Arbeitgeber diese auch bezahlen müssen. Daher wärest du dann auch versichert. Ein Verzicht auf Bezahlung von Arbeitsentgeld würde einem fahrlässigen wenn nicht gar vorsätzlichen Herbeiführen einer Hilflosigkeit gleichkommen.


    Repressalien dürfen dir dadurch nicht entstehen, dass dem Arbeitgeber seine Kosten nicht oder teilweise nicht erstattet werden.


    Aber deine Schilderung verdeutlich mal wieder die Ängste, die jemand hat, wenn er eine Arbeit gefunden hat und ihm wieder mal durch die ARGEN Steine in den Weg gelegt werden.

    Hallo Jenny,


    du hast es richtig gemacht. Es reicht aus, dass deine Mutter dir die Zahlungen als Darlehen bescheinigt. Der Widerspruch wird also erfolgreich sein. Parallel würde ich dir aber raten, beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit zu beantragen. Rechtsschutz wird dir dazu gewährt werden.

    Was ist dies für eine Beschäftigung? 400-€-Job oder Vollzeit?


    Es wurde in dem Bescheid scheinbar festgestellt, dass die Trainingsmaßnahme (Einarbeitung) förderungswürdig ist, jedoch auf Grund des "angeblichen" nicht Vorliegen eines Anspruches auf ALG II abgelehnt wurde.


    M. E. kannst du Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da der Anspruch auf ALG II in dem Monat wieder vorliegt, indem die Einarbeitung stattfindet. Daher ist es unerheblich, ob du im vorangegangenen Monat Anspruch hattest oder nicht. Ist dir gleichzeitig ein Aufhebungs- oder Einstellungsbescheid zugegangen? wenn nicht, ist dein "alter" Bewilligungsbescheid noch gültig. Wenn du jedoch einen anderen Bescheid bekommen hast, auch gegen diesen Widerspruch einlegen. Parallel schlage ich dir vor, eine Einstweilige Anordnung auf Grund der Dringlichkeit beim Sozialgericht zu beantragen.


    Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er die Einarbeitung nicht aus der eigenen Tasche finanzieren muss. Einen versicherungstechnischen Vor- oder Nachteil hast du nicht zu befürchten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch Einweisungen in firmenspezifische Abläufe aus eigener Tasche finanzieren. Wenn dieses jedoch in eine Art "Qualifizierung" geschieht, hat er eine Förderungsmöglichkeit.

    Das ist der Punkt, es gilt, was im Gesetz steht, nicht was sinnvoll erscheint. Und von der ARGE "Gnade" erwarten? (die Antwort erspare ich dir, die kann sich jeder selber beantworten)

    Du setzt Dinge vorraus, die auf Grund der Schilderung nicht ersichtlich sind :-)


    Wäre die Waschmaschine kaputt, wäre zunächst zu prüfen, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder nicht. Nicht gleich eine neue Maschine "beantragen" ;-).


    Ich könnte auf Grund der Schilderung von andern Dingen ausgehen, da sie nichts genaueres angegeben hat. Z. B. ist auch nicht ersichtlich, warum sie die Frage nach der angemessenen Wohnung stellt. Dies könnte sein, weil sie einen Bescheid bekommen hat, dass ihre Wohnung nicht angemessen sei, oder dass sie umziehen will, oder oder...


    Setzt also nicht Dinge an, die aus der Schilderung nicht ersichtlich sind ;-) Dadurch entstehen Missverständnisse und "Falschinformationen"!