Sorry, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Wie Salle sagte, bezieht sich auch meine Begründung (2-Personen-Haushalt) auf die zu große Differenz zwischen Höchstgrenze einer angemessenen Wohnung und eurem tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnraum.
Die Begründung: "Wir haben Sie nicht zum Umzug aufgefordert" ist rechtlich nicht haltbar und wird daher auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf dem Bescheid der ARGE schriftlich erscheinen.
Die Wohnung ist ja, wie du schriebst, bereits als angemessen anerkannt. Kautionen können als Darlehen übernommen werden, Maklergebühren werden in der Regel nicht übernommen. Begründung siehe Salle. In diesen saueren Apfel werdet ihr beißen müssen. Hier vielleicht mit dem Makler Ratenzahlung vereinbaren. Ein Versuch ist es Wert.
Sofern ihr noch keine Erstausstattung beantragt habt, steht euch dieses zu. BSG-Urteile lauten so, dass die Erstausstattungen auch bei einem Wohnungswechsel gezahlt werden müssen, wenn z. B. die Einbauküche in der alten Wohnung dem Vermieter gehört und in der neuen keine vorhanden ist. Ebenso sind notwendige Erweiterungen der eigenen Küche bei Vergrößerung des Küchenraumes in diese Erstausstattung enthalten. Der Begriff Erstausstattung ist nicht zeit- sondern bedarfsorientiert anzusehen. Eine Waschmaschine ist aus den Regelleistungen oder anderen eigenen Mitteln zu bestreiten (Die "Fnanzierung durch Darlehen durch die ARGE" hat schon zu sehr kontroversen Diskussionen hier geführt, daher unterlasse ich jegliche weitere Ausführung hier). Die Erstausstattung kann dir als Geldleistung oder als Warengutschein gewährt werden. Auch kann die ARGE festsetzen, welche Beträge sie für angemessen hält und dich somit "zwingen", im Gebrauchtwarensektor diese Einrichtungsgegenstände zu beschaffen.
Und noch etwas: Beherzige meinen Tipp unter diesem Text