Pelle
:
Nach Überprüfung des Bafö-Gesetzes, ist folgendes zu sagen:
Gem. § 25 Abs 1 Nr. 1 BaFöG bleiben 1555 € monatlich bei deinen Eltern, wenn sie nicht dauerndgetrennt leben, anrechnungsfrei.
Ferner werden pro unterhaltspflichtigem Kind ein monatlicher Freibetrag von 470 € nicht angerechnet.
Sollten deine Eltern mehr als 1555 € verdienen, wird von dem Betrag, den sie drüber haben noch einmal die Hälfte als Freibetrag für die Eltern gem. Abs. 4 Nr. 1anerkannt. Dazu kommt für jedes Kind, für das eine Freibetrag von 470 € anerkannt wird, ein weiterer Freibetrag von 5% von dem Betrag, der über 1555 € liegt. Grundlage § 25 Abs 4 Nr. 2.
das heißt, nach meiner Einschätzung deines Sachverhaltes müsste ein Freibetrag von mindestens 2025 € vom Gesamtbruttogehalt deiner Eltern euch zustehen.
Also die Berechnung:
Grundfreibetrag: ...............................1555 €
Kinderfreibetrag: ........................+......470 €
Zusatzfreibetrag Eltern: ..............+..........X € (50% vom Bruttogehalt-1555 €)
Zusatzfreibetrag Kind: ................+..........X € (5% vom Bruttogehalt-1555 €)
= Gesamtfreibetrag