- ausstehendes Gehalt:
dieses kann der Arbeitgeber nicht mit Dritten (außer es liegt ein rechtskräftiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vor) verrechnen, vor allem nicht mit dem ALG I. Hier sollte dein Anwalt erneut einschreiten und die sofortige Auszahlung an dich verlangen bzw. die notwendigen Schritte einleiten!
- ALG II als aufstockende Leistung zu ALG I:
Der Grundbedarf (2 x 316 € + 2 x 211 € {vermutlich Kinder unter 14 Jahre) beträgt bei euch 1054 €. Davon wird dein ALG I und evtl. noch weitere monatliche Einkommen [400 € Job, Kindergeld] abgezogen. Evtl. vereinbarte und der ARGE mitgeteilte Gehaltszahlungen aus dem Ausbildungsverhältnis dürfen erst ab dem Monat berücksichtigt werden, in dem sie gezahlt werden (Zuflussprinzip). Geregelt ist dies in § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim ALG II/Sozialgeld vom 17.12.2007 (Gesetzestext hier). Die "Verrechnung" deiner Ausbildungsvergütung obliegt der ARGE, nicht deinem Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber kann lediglich die ARGE informieren, dass er die Zahlungen an dich geleistet hat. Scheinbar will dein Arbeitgeber hier rechtswidrig dir noch einmal einen reindrücken, da er sauer ist, dir bis zum 10.08.2008 Lohn/Gehalt zahlen zu müssen.
Die Mietkosten, die Kosten für Heizung und die Nebenkosten werden maximal bis zur der Höhe für eine angemessene Wohnung (für euch wären das 90m²) erstattet. Den Rest musst du aus den Regelleistungen finanzieren oder eine kleinere Wohnung suchen. Strom ist in diesen Leistungen nicht enthalten und kann daher nicht als Begründung dienen, dass man "zuwenig" Geld im Monat hat, leider!
Hier ist Widerspruch gegen die Leistungsbescheide und Änderungsbescheide sofort einzulegen.
Den Sachbearbeiter kann man leider nicht ablehnen. Aber, wenn man eine Tür höher (also sich den Vorgesetzten nennen läßt) geht, kann dieses schon Wunder bewirken. Entweder wird man von diesem einem anderen SB zugewiesen oder der alte SB ändert sein Verhalten.