Es ist unzulässig, zu bestimmen, wieviele Räume eine Wohnung haben darf. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Solang die Wohnung angemessen ist (max 50m² und die dazugehörende Höchstmieten) kann es nicht versagt werden. Die SB soll dir die Rechtsgrundlage nennen oder bewilligen!
Auch beim Wohngeld wird nicht von Räumen gesprochen, sondern hier lediglich von der Miethöhe. Noch nicht einmal m²-Grenzen werden bei der Wohngeldgröße berücksichtigt. Die Miete darf jedoch nicht höher als 370 € bei einem Alleinstehenden sein.
Bei der Erstausstattung habt ihr "freie" Gestaltungsmöglichkeit. Entweder behälst du den ganzen Hausrat, oder er, oder ihr teilt es euch auf. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine Möbel hat, bekommt Erstausstattung, egal, ob er vor der gemeinsamen Wohnung bereits eine eigene hatte. Solang er nicht schon einmal Erstausstattung erhalten hat. Dies wäre zu prüfen.