Nein, wir reden nicht aneinander vorbei.
Also, die ARGE hat dir einen Einstellungsbescheid zum 31.07.2008 erstellt. Die Zahlungen zum 01.08.2008 von ALG II usw. wurden eingestellt. Grund: bezahlte Arbeitsaufnahme.
Da ihr aber erst vorraussichtlich Ende des Monats August das Arbeitsentgeld bekommen werdet, habt ihr einen Antrag auf Darlehen gestellt, der bewilligt wurde. Gleichzeitig habt ihr einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Der noch bearbeitet wird.
So...... das sind die Fakten.
Jetzt kommt das, was das Gesetz dazu sagt. Ab dem 01.08.2008 habt ihr keinen Leistungsanspruch mehr, weil ein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde. Evtl., aber das kann man aus deinem Beitrag nicht entnehmen, habt ihr Anspruch auf aufstockendes ALG II.
Auf Grund des § 23 Abs. 4 SGB II wurde euch das Darlehen gewährt, da die Gehaltszahlung zwar anfallen wird, aber erst zum Ende des Monats. Von einem Zuflussprinzip kann man hier nicht ausgehen, sonst würde im Gesetz stehen, dass es nur dann als Darlehen zählt, wenn in dem Monat Geld eingeht. Das Darlehen ist also zurückzuzahlen.
Die Anforderung des Kontoauszuges sowie Lohnabrechnung werden in diesem Falle für die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrages benötigt, um festzustellen, ob ihr Einnahmen für August erhalten habt. Daraus abzuleiten, dass ihr Anspruch habt, ist n den Haaren herbeigezogen.
M. E. wird der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt, da das Darlehen zur Überbrückung des Gehalteinganges gewährt wurde und ihr für August Gehalt bezogen habt. Das Darlehen ist (in Raten) zurückzuzahlen.
Ich denke, dass ich den Sachverhalt nun eindeutig und unmissverständlich erklärt habe