Die Berechnung ist richtig. Du bist nicht mehr in der BG. Und Leistungen werden nur für Mitglieder der BG gezahlt.
Beiträge von TheNextOne
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Und siehe da, jede Versicherung macht es anders, deswegen sollte sie sich mit der Krankenversicherung ihres Mannes in Verbindung setzen und dieses klären
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Da du aus der BG herausfällst, wird dein Anteil gestrichen. Da die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist (60m² wären angemessen), werden nur die Kosten für 60m² gezahlt. Die ARGE wird deine Eltern auffordern, sich eine angemessene Wohnung zu suchen, unterzuvermieten oder sonstwie die Kosten zu senken. Dafür werden 6 Monate Frist gesetzt. Solang werden auch die höheren Kosten gezahlt, danach auf die angemessenen Kosten reduziert.
Solltest du in der Wohnung bleiben, werden trotzdem deine Kosten abgezogen. Diese hast du dann durch Bafög, Kindergeld usw. zu finanzieren. Evtl. kannst du auch Wohngeld als Zuschuss beantragen.
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Nein, weil du eigentlich Anspruch auf Bafög hättest, aber auf Grund des Einkommens deiner Eltern nicht erhälst, hast du keinen Anspruch auf ALG II.
Wohngeld könntest du beantragen, da du keine weiteren Leistungen erhälst.
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klaus :
Die Einkommensregelungen trifft nur auf Studenten zu. Ansonsten gilt der Satz, der obendrüber steht:
"Damit Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht, muss mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein." Ohne weitere Einschränkungen.
Bei Studenten darf ein Elternteil nicht privatversichert (z. B. auf Grund der Einkommensgrenze) oder freiwillig in einer Gesetzlichen sein . Ferner darf das Elternteil, was nicht in der gleichen Krankenkasse ist, in die der Stundent als Familienversicherter möchte, nicht weniger verdienen als der andere Elternteil. Damit ist der Besserverdienende als Familienversicherungsmitglied bestimmt.
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text ist richtig... abgeben musst du es nicht direkt beim FM.. reicht am Empfang, aber auch dort auf die Eingangsbestätigung bestehen, wenn diese es nicht machen darf, einen annahmeberechtigten nennen lassen.
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Siehste... man muss nur die richtigen Leute antreffen
Und die richtigen Wort "Barvorschuss" erwähnen *g*
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Fangen wir mal unten an:
Das Lehrgeld wird zum Einkommen der BG hinzugerechnet, also abgezogen. Das ist insofern richtig. Dagegen kannst du nix machen.
War deine Tochter tatsächlich im August im Hort? Wenn nein, ist die ARGE auch berechtigt, den August zurückzufordern, da du ja ab dem 2. Tag krankgemeldet warst. Ein Hort war demnach nicht mehr erforderlich. Außer deine Erkankung schließt eine Betreuung deiner Tochter aus gesundheitlichen Gründen prinzipiell aus.
Über die Art und Weise des Vorgehens und der Behandlung bei der IBBV brauchen wir uns nicht unterhalten, das liegt auf der Hand, dass diese, wie sehr oft, unter aller *** war.
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nüx nüx *g*
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Nein, du warst bisher selber versichert durch dein eigenes Einkommen.. hättest du kein eigenes Einkommen gehabt, wärest du auch familienversichert...
da du keinen Anspruch auf ALG II hast, muss du über die Familienversicherung wieder versichert werden.
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das habe ich nicht gelesen *g*
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oder so (Alter), das hatte ich nicht mehr beachtet
Die Frage wegen dem Darlehen kann ich dir leider nicht beantworten, da ich nicht weiß, ob es auch dort eine Altersgrenze für Studenten gibt. Es ist außerdem eine Kann-Bestimmung. Somit ist grundsätzlich keine Antwort hier möglich.
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Die Zahlungen von der Oma usw. werden auch (zum Teil ) angerechnet... kommt auf die Regelmäßigkeit und Höhe an
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Also, Widerspruch entweder durch Einschreiben oder persönlich abgeben und auf einer Kopie den Eingang bescheinigen lassen.
Die Chancen stehen sehr gut, wenn du noch innerhalb der Frist (innerhalb eines Monats) bist.
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Die Vorlage der Kontoauszüge ist eine einmalige Sache bei der Antragsstellung, danach bist du nur auf spezielle Anfforderung (z.B. bei begründetem Betrugsverdacht) verpflichtet, Nachweise zu bringen, die den Betrug widerlegen bzw. beweisen.
Also bei Widerbewilligungsanträgen ist das Beilegen von Kontoauszügen nicht verpflichtend.
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Ihr müsst der Krankenversicherung deines Mannes nur mitteilen, dass du wieder familienversichert sein musst, da du keine eigenen Einkünfte hast.
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Ok, das erklärt einiges.
Du wirst durch die Höhe des Unterhalts und Kindergelds kein BaFöG erhalten, hättest aber theoretisch Anspruch darauf. Daher werden dir keine Leistungen gewährt.
Da du keine Regelleistungen erhälst, seid ihr keine BG sondern eine Haushaltsgemeinschaft.
In einer Haushaltsgemeinschaft sind lediglich die Personen krankenversichert, die auch Leistungen erhalten. Da hier aber vermutlich noch das Familienversicherungsprinzip greift, musst du für Krankenkassenbeiträge aufkommen. Da du nicht gesetzlich versichert bist (weder durch einen Arbeitgeber noch durch einen Sozialleistungsträger), musst du dich freiwillig versichern.
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Nein, es gibt diese ominöse 1.000 € Grenze nicht. Die Einkommen werden indivduell berechnet, da es auch noch andere Abzugsmöglichkeiten gibt, die nicht auf jeden zutreffen (siehe selbstbewohntes Eigentum usw.)
Ich habe beruflich mit Recht, Gesetz und Verordnungen zu tun
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darüber gibts wieder nen Vorgesetzten
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Wenn die hausverwaltung dieses mit macht kann deine Mutter zunächst einen Mietvertrag alleine mit dieser machen, sollte deinem Widerspruch stattgegeben werden, kann eine Mietvertragsänderung gemacht werden (oder der alte aufgehoben und ein neuer, gemeinsamer, geschlossen werden). Dies ist aber Sache mit der Hausverwaltung