Beiträge von TheNextOne

    Da du aus der BG herausfällst, wird dein Anteil gestrichen. Da die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist (60m² wären angemessen), werden nur die Kosten für 60m² gezahlt. Die ARGE wird deine Eltern auffordern, sich eine angemessene Wohnung zu suchen, unterzuvermieten oder sonstwie die Kosten zu senken. Dafür werden 6 Monate Frist gesetzt. Solang werden auch die höheren Kosten gezahlt, danach auf die angemessenen Kosten reduziert.


    Solltest du in der Wohnung bleiben, werden trotzdem deine Kosten abgezogen. Diese hast du dann durch Bafög, Kindergeld usw. zu finanzieren. Evtl. kannst du auch Wohngeld als Zuschuss beantragen.

    klaus :


    Die Einkommensregelungen trifft nur auf Studenten zu. Ansonsten gilt der Satz, der obendrüber steht:


    "Damit Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung besteht, muss mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein." Ohne weitere Einschränkungen.


    Bei Studenten darf ein Elternteil nicht privatversichert (z. B. auf Grund der Einkommensgrenze) oder freiwillig in einer Gesetzlichen sein . Ferner darf das Elternteil, was nicht in der gleichen Krankenkasse ist, in die der Stundent als Familienversicherter möchte, nicht weniger verdienen als der andere Elternteil. Damit ist der Besserverdienende als Familienversicherungsmitglied bestimmt.

    Fangen wir mal unten an:


    Das Lehrgeld wird zum Einkommen der BG hinzugerechnet, also abgezogen. Das ist insofern richtig. Dagegen kannst du nix machen.


    War deine Tochter tatsächlich im August im Hort? Wenn nein, ist die ARGE auch berechtigt, den August zurückzufordern, da du ja ab dem 2. Tag krankgemeldet warst. Ein Hort war demnach nicht mehr erforderlich. Außer deine Erkankung schließt eine Betreuung deiner Tochter aus gesundheitlichen Gründen prinzipiell aus.


    Über die Art und Weise des Vorgehens und der Behandlung bei der IBBV brauchen wir uns nicht unterhalten, das liegt auf der Hand, dass diese, wie sehr oft, unter aller *** war.

    oder so (Alter), das hatte ich nicht mehr beachtet ;-)


    Die Frage wegen dem Darlehen kann ich dir leider nicht beantworten, da ich nicht weiß, ob es auch dort eine Altersgrenze für Studenten gibt. Es ist außerdem eine Kann-Bestimmung. Somit ist grundsätzlich keine Antwort hier möglich.

    Die Vorlage der Kontoauszüge ist eine einmalige Sache bei der Antragsstellung, danach bist du nur auf spezielle Anfforderung (z.B. bei begründetem Betrugsverdacht) verpflichtet, Nachweise zu bringen, die den Betrug widerlegen bzw. beweisen.


    Also bei Widerbewilligungsanträgen ist das Beilegen von Kontoauszügen nicht verpflichtend.

    Ok, das erklärt einiges.


    Du wirst durch die Höhe des Unterhalts und Kindergelds kein BaFöG erhalten, hättest aber theoretisch Anspruch darauf. Daher werden dir keine Leistungen gewährt.


    Da du keine Regelleistungen erhälst, seid ihr keine BG sondern eine Haushaltsgemeinschaft.


    In einer Haushaltsgemeinschaft sind lediglich die Personen krankenversichert, die auch Leistungen erhalten. Da hier aber vermutlich noch das Familienversicherungsprinzip greift, musst du für Krankenkassenbeiträge aufkommen. Da du nicht gesetzlich versichert bist (weder durch einen Arbeitgeber noch durch einen Sozialleistungsträger), musst du dich freiwillig versichern.

    Nein, es gibt diese ominöse 1.000 € Grenze nicht. Die Einkommen werden indivduell berechnet, da es auch noch andere Abzugsmöglichkeiten gibt, die nicht auf jeden zutreffen (siehe selbstbewohntes Eigentum usw.)


    Ich habe beruflich mit Recht, Gesetz und Verordnungen zu tun ;-)

    Wenn die hausverwaltung dieses mit macht kann deine Mutter zunächst einen Mietvertrag alleine mit dieser machen, sollte deinem Widerspruch stattgegeben werden, kann eine Mietvertragsänderung gemacht werden (oder der alte aufgehoben und ein neuer, gemeinsamer, geschlossen werden). Dies ist aber Sache mit der Hausverwaltung