Wenn das Kind von dir ist, könnte hier ein "sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund" gem. § 22 Abs. 2a Nr. 3 SGB II geltend gemacht werden. Es ist dann anzuführen, dass ihr eine gemeinsame Familie gründen wollt. Dann könnt ihr gemeinsam eine eigene Wohnung beziehen.
Dann würden euch auch Leistungen (Regelleistungen + KdU) zustehen und bei deiner Freundin dann auch Mehrbedarf für Schwangere und bei Geburt.