Hallo Peter,
grundsätzlich steht einem 2-Personen-Haushalt eine angemessene Wohnung von bis zu 60m² zu. Daran bemisst sich, wie hoch die Kosten maximal sein dürfen. Eine Berechnungshilfe findest du hier. Ersetze bitte die 105m² mit 60m². Nach meinen Hochrechnungen sind die Kosten für die neue Wohnung (7,80 €/m² Kaltmiete) jedoch überteuert. Auch bei einem Neubau sind Warmmietpreise bis max. 8,00€/m² üblich.
Da aber "Person 1" schwerbehindert, anhand des Merkzeichens "aG" davon auszugehen ist, dass Gehhilfen bzw. Rollstuhl von nöten sind, kann eine Wohnung bis zu 15% der ansonsten üblichen angemessenen Wohnung größer sein. Das heißt in diesem Falle, dass diese Wohnung soeben die Höchstgrenze von 69m² erreicht.
Berechnung der Grundsicherung (Schätzungen):
....316 € (Grundbedarf Person 1)
..+316 € (Grundbedarf Person 2)
..+552 € (geschätzte KdU - 69m² x 8,00 €)
=1184 € (Gesamtbedarf der BG)
abgezogen werden davon:
....500 € (Rente Person 1)
....500 € (Einkommen Person 2, solang, wie dieses Einkommen tatsächlich erzielt wird)
....145 € (Kindergeld, solang das Kind nicht wirklich aus dem Haus ist bzw. das Kind das Geld direkt bekommt)
=1145 € (Gesamteinkommen der BG)
Daraus ergibt sich, dass deine Schwiegereltern evtl. einen Anspruch auf 39 €, bzw. wenn Kindergeld ausbezahlt wird auf 184 €, haben könnten. Hier ist aber festzuhalten, dass ich die Wohnungsberechnung geschätzt habe, wie sie hier bei mir üblich wäre. Sie könnte also geringer ausfallen, sodass auch der Anspruch geringer werden würde. Ein Mehrbedarf für Schwerbehinderte, der nur für aufwändigere Ernährung bei speziellen Erkrankungen gewährt wird, ist bei deiner Schilderung nicht erkennbar.
Sowohl ein Umzug vor als auch nach der Beantragung der Leistungen wird Schwierigkeiten mit sich bringen.
Sollte ein Umzug vor dem Antrag stattfinden, werden keine Umzugskosten und auch nicht evtl. Mietkautionen gewährt werden. Zu dem kommt noch, dass deine Schwiegereltern aus einer wesentlich günstigeren Wohnung in eine m. E. überteuerte Wohnung einziehen wollen. Hier könnte der Vorwurf gemacht werden, dass sie ihre Hilfsbedürftigkeit vergrößern.
Sollte ein Umzug nach der Beantragung von Leistungen durchgeführt werden, wird der Umzug m. E. nicht genehmigt werden. Begründung: überteuerte Wohnung. Die Mehrkosten müssten deine Schwiegereltern aus den Einkommen (Rente+Einkommen+Minimalleistungen) bestreiten. Auch hier werden Umzugskosten nicht übernommen und die Mietkaution nicht gewährt werden.
Daher ein Tipp: versuch mal für deinen Wohnort beim Mieterbund den genauen Mietspiegel für Neubauten zu erfragen. Evtl. könntest du den Mietpreis beim Vermieter drücken, da nur max. 20% über den ortsüblichen m²-Preis "erhöhte" Mieten rechtens sind (Mietwucher).