zu Frage 1)
Berechnung des Bedarfs:
..351 € für dich
+281 € für deinen Sohn
+281 € für deine Tochter
+563,72 € KdU
=1476,72 €
Berechnung des Einkommens:
..600 € Einkommen deines Sohnes (wird noch zu bereinigen sein)
+154 € Kindergeld deiner Tochter
+300 € Unterhalt deiner Tochter
=1054 € Gesamteinkommen BG
Die Rechnung der ARGE scheint (auf Grund der Bereinigung des Einkommens deines Sohnes) richtig zu sein.
zu Frage 2)
anstelle des Einkommens deines Sohnes tritt nun das Einkommen deines LG in die BG. Deine und seine Regelleistungen reduzieren sich jedoch auf 316 €, sodass sich folgende Berechnung ergibt:
..316 € für dich
+316 € für deinen LG
+218 € für deinen Sohn
+218 € für deine Tochter
+590 € KdU (falls Wohnung angemessen)
=1784 € Gesamtbedarf
..900 € Einkommen deines LG
+154 € Kindergeld deiner Tochter
+300 € Unterhalt deiner Tochter
=1354 € Gesamteinkommen BG
Es würde (hochgerechnet) ein weiterer Anspruch auf ALG II sich ergeben, wenn eine Wohngeldzahlung abgelehnt wird. Dieses ist zunächst zu beantragen, um evtl. eine Hilfebedürftigkeit zu verhindern. Ebenso ist ein Kindergeldzuschuss zu beantragen.