1. ALG I wird zum 1. eines Monats vorausgezahlt. Ihr werdet das ALG I für November spätestens am 1.11. auf dem Konto zur Verfügung haben. Bei ALG I ist es unerheblich, wann die letzte Gehaltszahlung des Arbeitgebers euch zugeht.
2. Bezieher von Arbeitslosengeld, egal ob I oder II, dürfen durch Minijob oder Heimarbeit immer durch einen Nebenverdienst dazu verdienen. In der Regel gilt für ALG I, dass der Bezieher bis zu 20% seines ALG I mit einer Nebentätigkeit hinzuverdienen kann. Für den Empfänger von ALG II gilt, dass hier ein Nebenverdienst bis zur Höhe von 100 Euro "anrechnungsfrei" bleibt. ALG-Empfänger können also so viel hinzu verdienen wie sie wollen, aber ab einer gewissen Grenze wird der Nebenverdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
3. Zur Berechnung, was dir zum Leben bleibt ist folgendes zu sagen: Es gelten nur Ausgaben für Miete und Heizung als notwendige Ausgaben. Strom, Versicherungen usw. sind von den Regelleistungen zu zahlen (bei ALG II) und werden daher nicht mitberechnet. Da Sozialhilfe nur für nicht Erwerbsfähige gezahlt wird, würde hier lediglich eine Prüfung von ALG II in Betracht kommen:
..316 € für deinen Mann
+316 € für dich
+211 € für deinen Sohn
+573 € für Kosten der Unterkunft
= 1416 € Gesamtbedarf für deine BG
1134 € ALG I
+154 € Kindergeld
=1228 € Gesamteinkommen der BG
Sollte kein weiteres Einkommen bzw. verwertbares Vermögen vorhanden sein, habt ihr rechnerisch einen Anspruch auf ALG II in Höhe von 188 €.
Jedoch ist vorher auch zu prüfen, ob durch ein Wohngeld (Mietzuschuss) die Hilfebedürftigkeit nicht eintritt. Dies wäre beim örtlichen Sozialamt zu beantragen. Erst wenn dieses abgelehnt wird, steht euch ALG II als aufstockende Leistung zu ALG I zu.