Beiträge von TheNextOne

    Wie du selber geschrieben hast, darfst du neben dem Bafög nur 4.800 € hinzuverdienen. Rechnerisch ergibt das max. 400 € pro Monat. Mit deinem Zusatzjob kommst du bereits hier über die Grenze, egal, wie hoch dieser Job vergütet wird.


    Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen werden wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis fällig. Ca. 14% für die KV, 1,7 % für die PV und 9,75% RV. Arbeitslosenversichert ist man nicht.

    Gem § 1 Abs. 2 ALG II - V darf nur der Teil von dem Gehalt des Kindes berücksichtigt werden, der den doppelten Regelsatz (351 € x 2) und das 1,5 fache der anteiligen Mietkosten überschreitet.


    Es fällt jedoch für den Zeitraum aus dem Bezug von ALG II heraus.

    Ich denke, folgende Rubriken reichen erstmal aus:


    - unter 25
    - Alleinstehende/Alleinerziehende
    - mit Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, Lebenspartner)
    - mit Verwandten (Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln, Onkel, Tanten)
    - mit Nichtverwandten (Wohngemeinschaft)


    Damit könnten alle Bereiche (Antrag, Wohnung, Einkommen, Vermögen) besser unterteilt werden, da diese sich dann genauer spezifizieren lassen, ohne noch weiter aufsplitten zu müssen.

    Ich sehe da kaum Chancen, ein Darlehen seitens der ARGE zu erhalten, da neben der Anschaffung auch die Folgekosten nicht unerheblich sind, gerade für ein altes, gebrauchtes Fahrzeug. Neben den Versicherungen sind auch Steuer zu zahlen, notwendige Reparaturen (die bei älteren Fahrzeugen häufiger und größer werden) usw.

    Wenn dieses keinen großen technischen Aufwand benötigt, ist es sogar besser. Wie du ja schriebst, sonst müsste zu jedem Themenbereich noch mal ein Unterforum erstellt werden, was mehr Platz benötigt und unübersichtlicher würde.

    § 9 Abs. 1 SGB II schrieb:


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
    1.durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    Nachrangigkeit von ALG II zu allen anderen Hilfeleistungen!


    Einen Antrag auf Wohngeld hat nicht jeder zu stellen, der ALG II beantragen will/muss/kann, sondern nur die, wo wahrscheinlich diese Hilfe auf Grund des Einkommens / Mietkosten Verhältnisses wahrscheinlich ausreichen wird. Insbesondere sind dieses Personen, die in Arbeit sind.

    § 9 Abs. 1 SGB II schrieb:


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
    1.durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    Nachrangigkeit von ALG II zu allen anderen Hilfeleistungen!


    Einen Antrag auf Wohngeld hat nicht jeder zu stellen, der ALG II beantragen will/muss/kann, sondern nur die, wo wahrscheinlich diese Hilfe auf Grund des Einkommens / Mietkosten Verhältnisses wahrscheinlich ausreichen wird. Insbesondere sind dieses Personen, die in Arbeit sind.


    advoat schrieb:


    ...
    dass würde sonst bedeuten, dass alle mio alg II beziehr erst mal die wohngeldstelle maltretieren


    Du pauschalierst mal wieder mit populistischen Parolen:mad:

    Die "alte" Arge mnuss dir den Umzug genehmigen, damit du Anspruch auf Umzugskosten hast. Die ist für die Umzugskosten zuständig.


    Bei der neuen Arge musst du einen neuen Antrag auf ALG II stellen.


    Die genauen Miethöhen kann dir die neue Arge mitteilen. Eine grobe Berechnungsgrundlage für die maximale Miethöhe findest du hier.


    Sollte dein Wohnort nicht dort vorhanden sein, kannst du grob als Kaltmietspiegel 4,50 € pro m² einsetzen.

    Nebenkostenabrechnungen sind von der Arge zu tragen, wenn sie angemessen sind und nicht auf Grund überhöhten Verbrauchs entstanden sind. Damit wird erzwungen, dass man wirtschaftlich haushaltet. Also, Nebenkostenabrechnung einreichen, sie gehören zu den Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II

    Es ist richtig, dass zunächst einmal andere Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Dazu zählt auch das Wohngeld. Dies ist zunächst zu beantragen. Wenn dieses dann nicht ausreicht, deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten, hast du Anspruch auf ALG II. Dann fällt jedoch das Wohngeld wieder weg.

    Anspruch auf Hartz IV hat jeder, der seinen eigenen Lebensunterhalt nicht selber finanzieren kann, und alle anderen Hilfen nicht ausreichen. Daher hast du erst Wohngeld zu beantragen. Wenn dieses nicht gezahlt wird, oder du immer noch hilfebedürftig bist, steht dir aufstockendes ALG II zu.


    Bei der Wohnung ist zu schreiben, dass zu prüfen ist, ob diese die Kosten für eine angemessene Wohnung (45m²) in deiner Region überschreitet. Wenn dies der Fall ist, werden lediglich 45m² berechnet.