Beiträge von mela

    also ich habe auch zu der Zeit versucht Kindergeldzuschlag zu bekommen. Mir wurde gesagt, meine Kinder bekommen mit Kindergeld und Unterhalt vom Vater ( der an der Grenze liegt) genug Einkommen sodass sie keinen Anspruch haben. Was wir insgesammt habe interessert die nicht. Ich finde das sowieso unsinnig. Die Kinder die Ihren Vater zuhause haben bekommen den Zuschlag, weil sie ja keinen Unterhalt bekommen. Die Kinder die ihren Vater nicht zuhause habe, womöglich auch nur in den Ferien sehen, die bekommen nichts. Und das, finde ich kann es nicht sein. Denn alleinerziehenden geht es oft ingesamt genauso schlecht finanziell, wie Familien mit wenig Einkommen.

    Hallo,


    ich fange auch nächsten Monat an zu arbeiten. Mir ging es genauso wie dir. Ich müßte nämlich meinen ersten Verdienst wieder zurück zahlen, weil ich das zum Ende des Monats bekomme. Daher wurde ich gleich von vorne herein gesperrt von Leistungen. Wohngeld kann ich ja beantragen aber trotzdem fehlte da noch was für den Monat. Ein Darlehen machte für mich nicht viel Sinn, denn so oder so fehlt das Geld. Ich habe mal im SGB II nachgeguckt. Dort abe ich den § 16 gefunden ( Einstiegsgeld). Auf direkte nachfrage wurde mir gesagt, das ich es für sechs Monate oder auch für Zwölf bekommen kann, es aber immer weniger wird. Das sind 50% von der Regelleistung mich und 10% von meiner Regelleistung pro jedes Kind. Vorher wurde mir das DArlehen angeboten. Keine Rede von dem Einstiegsgeld. Hier im Forum habe ich in einem Beitrag gelesen, das die Anweisung haben nur auf Nachfrage zu reagieren. Aber wieso die das bei dir nicht kennen??? Druck dir vielleicht mal den §16 aus, nach Möglichkeit....gruß

    Hallo advokat,


    Beides gleichzeitig zu bekommen geht wohl doch nicht. So werde ich jetzt nächste Woche dieses Einstiegsgeld beantragen für erstmal sechs Monate, denn das ist mehr als ich Wohngeld bekommen würde. Und wenn ich da schriftlich was drüber in der Hand habe, dann gehe ich zum Wohngeldamt und halte denen das unter die Nase. (Denn er selber weiß wohl nicht mal was Einstiegsgeld ist, daher kann er mir nicht sagen ob ich damit vom Wohngeld ausgeschlossen bin.) Aber ich selbst glaube nicht, das ich die Zeit über Wohngeld bekommen kann, denn dieses Einstiegsgeld steht ja im SGB II § 16 und daher eine Hartz IV Leistung denke ich und somit vom Wohngeld ausgeschlossen. Aber wenn ich mehr weiß, gebe ich bescheid, falls der eine oder andere mehr darüber wissen möchte.


    Liebe Grüße und genießt alle das schöne Wetter


    mela

    Hallo Bine...


    Tja leider ist der Herr beim Wohngeldamt überlastet. Er kann das so nicht sagen, muss sich das erst ansehen. Bei der Maßarbeit bin ich jetzt eh raus. Brauche dieses Einstiegsgeld auch nur zum Überbrücken für den ersten Monat. Man ist das kompliziert, wenn jeder nur Ahnung von seinem Thema hat. Da hat man Arbeit gefunden und kann sich garnicht mehr richtig drüber freuen.


    Gruß

    Hallo,


    ich bin vor etwa einem Jahr umgezogen. Für die Bestimmungen zu groß und zu teuer. Habe meinen Sachbearbeiter dann die Seiten aus dem SGB II vorgelegt in denen steht, das er mir nicht zu sagen hat wo ich wohne. Da war er überrascht und meinte, " da hat sich aber eine ganz schlau gemacht". Er sagte dann aber er könne mir keine Umzugs- oder Renovierungskosten erstatten, und nicht die volle Miete anrechnen. Das Alles wollte ich auch garnicht. Und er hat auch gemeint er könne mir nicht vorschreiben wo ich zu wohnen habe.


    Komisch nur wenn die Wohnung sogar günstiger ist. MAnchmal geht es auch nach den qm.


    Also so war es bei mir, vielleicht habe ich dir/euch etwas mut gemacht


    mela

    Danke für die Antwort!!!


    Nun was anderes. Erst nach Nachfrage wurde mir von dem Einstiegsgeld erzählt. Unmöglich sowas... Wird dieses auch auf Wohngeld angerechnet??? Weiß das einer?


    Herzlichen dank..


    Gruß

    Hallo.


    Ich wollte eigentlich mich hier erkundigen, ob ich mein Gehalt für meine neue Arbeit zurück zahlen muss. Habe ab 01.06. eine neue Arbeitsstelle und werde wohl zum Ende des Monats mein erstes Geld bekommen. Habe aber in anderen Beiträgen gelesen, das ich dies wohl muss. Tja wohl nicht zu ändern. Wahrscheinlich werde ich aber dann trotzdem noch Hartz IV bekommen. Prüfe im Moment ob Wohngeld oder weiter HartzIV besser wäre. Aber nun meine Frage, habe da was gelesen von Eingliederungshilfe oder so. Zahlt die jedes Bundesland? Und die kann ich wenn wohl nur bekommen wenn ich mich von der Maßarbeit verabschiede???


    danke Gruß mela

    Hallo Luci,


    ich kenne dein Problem. Mir ging es letztes Jahr genauso. Ich bin mit drei JUngs alleinerziehend und habe zu der Zeit auf 400 Euro gearbeitet. Mir wurde auch durch neue Regelungen vorgeschrieben Wohngeld zu beantragen. Da bekam ich dann auch 2 Euro mehr und viel damit raus. Im ersten Moment habe ich mich auch tierisch gefreut. Nur im nächsten viel mir dann auch ein das ich nun meine Krankenversicherung und GEZ usw. selber zahlen muss. In einem Telefonat mit meinem Sachbearbeiter meinte der nur, das ist jetzt halt so und fertig. Ich habe mir das aber nicht gefallen lassen. Ich habe mir einen Anwalt genommen. Und das ganze wurde nochmal überprüft. Und alles musste wieder zurückgerechnet werden, und heute bin ich wieder drin. Denn es kann icht sein, laut meiner Anwältin, das ich ohne HartzIV schlechter da stehe wie vorher. Erkundige dich am besten mal beim Anwalt....


    Und was anderes, du schreibst was von Kosten für deinen Sohn (Musikschule?), werden die auch von denen schon übernommen? Weiß das sowas mal im Gespräch war.


    Gruß Mela

    Hallo


    Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.


    Ich bekomme zur Zeit Hatz IV. Ab 01.06. gehe ich wieder arbeiten( Teilzeit ). Nun bekomme ich eigentlich zum 01.06. noch mein Geld vonn der Maßarbeit. Da ich aber Gehalt bekomme, würde ich zum Monatsende dieses erhalten. Laut meiner Sachbearbeiter muss ich das Anfang Juni erhaltene Geld wieder zurückführen. Wenn ich mein Gehalt erst im Juli bekommen würde, dann wohl nicht. Meine Frage: Ist das wirklich so??? Weil so oder so, ist das doch bescheuert, weil mein Gehalt brauche ich doch dann für den Monat Juli. Und wäre es was anderes ob ich durch diese Arbeit trotzdem noch Anspruch habe oder nicht mehr? Wird nämlich wohl so aussehen, als wenn ich trotz der Arbeit nicht von dem Verein weg komme.


    Danke für eure Hilfe


    Gruß mela

    Hallo,


    also ich bekomme Kindergeld für drei Kinder und Unterhalt, zusätzlich zu meinem geringen Verdienst. Mein SB weiß doch das ich mich Krankenversichern muß, aber er meint das ich jetzt selbst für uns sorgen kann. Und dazu gehört auch die Krankenversicherung. Muß er die Beiträge zur Krankenversicherung mit berücksichtigen.


    Und der vom Wohngeldamt kennt leider die Rechtslage nicht. Meint ihr ich sollte mal zu Anwalt?

    HAllo,


    vom Schulgeld höre ich hier zum ersten mal. Wer kann sowas wo beantragen???? Auch alleinerzeihende ohne HArtz 4????

    Hallo ihr,


    ich habe auf verlangen meines Sachbearbeiters Wohngeld beantragt, und dabei habe ich jetzt einen Anspruch auf Wohngeld von 324 Euro. Da ich vorher 320 Euro Hartz 4 bekommen hab bin ich nun raus. Ist ja alles ganz schön, aber jetzt muß ich mich selbst krankenversichern, arbeite aber nur auf 400 Euro und selbst da komme ich fast nie hin. So habe ich weniger wie vorher, das kann doch so nicht richtig sein. Wer weiß wie die rechtslage ist?????

    Hallo,

    Bei mir läuft seit über einem Jahr die Insolvenz. Jetzt wollt ich mal wissen was mir in der Wohlverhaltensphase nicht erlauben??? Letzte Woche hat das Finanzamt mein Konto gesperrt wegen Auto Steuer, ist auch jetzt bezahlt, aber kann mir jetzt die Insolvenz gestrichen werden??? Oder wenn ich ein erneutes Schreiben von einem Inkassobüro bekommen würde. Ist sowas ein Grund zum Versagen???

    Es gab aber auch mal ne Zeit, da habe ich auch diese 150 Euro nicht gehabt. Das mußte dann auch wieder gehen. Ist natürlich wieder eine Umstellung in Zukunft. Aber mehrere Meinungen ist immer besser. DAnke

    Hallo,


    so ich kann die Wohnung jetzt anmieten. Mein Sachbearbeiter meinte er kann mir nicht sagen wo ich wohnen darf und wo nicht. Nur ich muß die Differenz selber zahlen. Vielleicht bekomme ich auch mehr, weil ich ihn drauf hingewiesen habe das er sich an den Mietpreisspiegel unserer Stadt zu halten hat. Der hat mich angesehen nach dem Motto: Scheiße da hat sich jetzt mal eine genauer informiert...:p .
    Also alles nicht so schlimm, er hätte nur nicht, ich lehne ab sondern ich lehne es teilweise ab schreiben sollen. Und in Zukunft wird er mir sowas nicht mehr zum We schicken. Ist doch mist sowas zum We, man erreicht keinen und das ganze Wochenende ist dahin. Aber euer Forum hat mir geholfen und Mut gemacht. DANKE!!!


    Und zu thenextone: wenn ich arbeite, und den Mehrbetrag den ich habe für die Miete investiere ist das mein gutes Recht. Wieso sollten die da stutzig werden? Bei 300 euro oder so okay. Aber er weiß ja was ich monatlich an selbstbehalt habe.

    hi, mittlerweile habe ich aber in Erfahrung gebracht das die Amter sich an die jeweiligen Mitspiegel der Stadt orientieren müssen und zwar die aktuellen. Bei einer für mich für 4 pers. Wohnung wären das bei 90qm knapp 471 euro damit müßten sie fast die ganze Miete für die Wohnung übernehmen.

    [B][/B]Hallo,


    ich bin alleinerziehend mit drei Kindern ( 9,7,4 Jahre) und wohne in einer drei Zimmer Wohnung mit 75qm. Seit über einem Jahr suche ich schon was Neues. Aber keiner reißt sich un mich, zu teuer oder dir Kinder müßten die Schule wechseln, wobei der mittlere sowieso schon seine zweite Lehrerin hat(ehrenrunde).


    Nun wird nebenan eine vier zimmer Wohnung frei, aber die hat 113qm und kostet fast 150 Euro über dem was sie kosten darf. Obwohl ich diesen Betrag monatlich mehr bekommen durch meinen 400 euro job, wurde mir es nicht genehmigt. Blöd wenn man ehrlich ist und vorher fragt... Ich will ja garnicht mehr geld wie jetzt, ich weiß das ich es selber drauflegen muß. Denen kann es doch egal sein ob sie mir den betrag von zum beispiel 300 euro für die eine oder andere Wohnung geben. Oder nicht??? ich brauche auch keine Umzugskosten. Ich will einfach nur diese Wohnung, damit wieder frieden in der Familie herrscht und meine Kinder bei ihren Freunden bleiben können. Gestern habe ich gelesen, das ich 90qm haben darf. Richtig??? Und die haben sich wohl an den Mitspiegel der jeweiligen Stadt zu richten irgendwie, und das alleinerziehende acu 10% drüber liegen dürfen. Wenn das alles stimmt, dann kann er nichts dagegen sagen, weil die Wohnung sich in dem Rahmen befindet.


    Wer kann mir was dazu sagen, wer weiß Rat wie ich die Wohnung bekommen kann???
    Und entschuldigt die Frage, Woher habt ihr das wissen, denn ein befolgter falscher Rat kann ja folgen haben.


    Lg Mela