advokat
, dass mit dem Auflaufen lassen nehme ich dir nicht krumm, zum Einen weil ich bei deinem Nick denke, dass du mit der Materie vertraut bist. Zum Anderen lasse ich mich nur auf Themen ein, wo ich mich aus leidiger eigener Erfahrung auskenne.
Zum Thema 20 %-Freibetrag:
Sich im §-Dschungel auskennen ist die eine Seite, aber es kurz und knapp und verständlich rüberbringen ist die Andere.
Meine Tochter hat Schüler-BAB nach SGB III erhalten, jedoch wurde uns bisher für die ersten 8 Monate der Freibetrag verweigert, für die letzten beiden Monate der Maßnahme wurde der Freibetrag jedoch gewährt und nun versuch das mal mit § zu erklären!!!