Hallo Hoppelfritze,
nachdem ich aktuell eine ähnliche Frage gestellt habe wie Du im Dezember 07, meine Frage:
Zu welchen Ergebnissen bist Du nun gekommen?
LG
IWAN
Hallo Hoppelfritze,
nachdem ich aktuell eine ähnliche Frage gestellt habe wie Du im Dezember 07, meine Frage:
Zu welchen Ergebnissen bist Du nun gekommen?
LG
IWAN
Danke für die Antworten auf meine Frage.
Angenommen ich gebe heute 10.000 E aus, z. B. für einen Urlaub oder im Casino, wird das Vermögen wie noch vorhanden angesehen? Ich gehe mal davon aus, dass ich mindestens noch 1 Jahr arbeite. Dann kommt ALG I (oder?).
IWAN
Hallo,
möglicherweise erhalte ich im neuen Jahr eine Kündigung/ Änderungkündigung, weil unsere Abteilung "ausgelagert" wurde und ich den neuen Vertrag nicht freiwillig unterschrieben habe. Das vom Gesetz vorgeschriebene Schonjahr ist Ende dieses Jahres zuende.
Es wird noch lange (?) dauern, bis ich bei Hartz IV angelangt bin. 7 Monate Kündigungsfrist, Verfahren vor dem Arbeitsgericht...
ABER
Wenn Hartz IV da ist, für welchen Zeitraum müss ich rückblickend mein Vermögen darlegen?
Ich habe vor, es in der nächsten Zeit zu nutzen.
Ich möchte einen Verbrauchszeitraum anstreben, der keine Fragen aufwirft.
Ich bin neu im Forum und bin gespannt, was mich an Antworten erwartet.
Vielen Dank.
IWAN, 50 Jahre,