Beiträge von Ladeburg

    Danke für die Hinweise, also werden wir erstmal wohngeld beantragen und dann sehen, wie weit wir kommen.


    Ich weiß, daß mir das Pflegegeld zusteht, aber ich möchte meine Mutti alles geben, was ihr noch Freude oder Appetit macht. Es ist sowieso eine Krankheit (unbehandelter Darmkrebs) auf Zeit und das mit 88 Jahren. Wenn sie möchte das ein Frisör oder Fußpflege kommen soll, dann wird es eben davon bezahlt. Ich koche ihr auch alles, worauf sie Lust hat. Klar geht das ins Geld. Aber sie leidet schon so genug.

    Meine Mutti bekommt das Pflegegeld, da sie selber keine eigene Rente hat, nur Witwenrente und da ist es bei ihr auch sehr knapp und ich möchte auch von meiner Mutti nicht *bezahlt* werden. Ich mache es gerne und kann ihr damit auch was zurückgeben an Fürsorge usw. Immerhin hat sie mich großgezogen und ich habe dazu eine etwas *altertümliche* Einstellung
    Dafür bekomme ich von der Pflegeversicherung die Rentenbeiträge eingezahlt und das ist ja was für später.

    Ich kann auf Grund der Pflege meiner Mutti nicht arbeiten, auch keine 3 Stunden, da sie meist rund um die Uhr, auch Nachts betreut, gewickelt usw. muß. Und ich keinerlei fremde Hilfe habe und aus Rücksicht auf meine Mutti auch nicht annehme.


    Danke für den Hinweis mit dem Grundsicherungsamt.


    Habe eben mal nachgeschaut. Also müssen wir erst einen Wohngeldantrag stellen und dann zum Grundsicherungsamt gehen. sehe ich das richtig?

    Haben heute einen Bescheid vom Jobcenter bekommen, daß die Bewilligung von ALG 2 ganz aufgehoben wird. "Nach §48 Abs.1Satz 10. Buch SGBX ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung .....mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Mit Bescheid vomXX wurde ihnen eine Rente wegen alters bewilligt, so daß nach §7 Abs.4 SGB2 eine der Anspruchsvoraussetzungen für die leistung nicht mehr vorliegt."


    Müssen wir uns nun beim Sozialamt melden oder wie läuft es ab? Wir können ja nicht mit den 600 Euro für uns 2 leben.


    Wären für Hinweise sehr dankbar.

    Hallo, folgendes Problem haben wir:


    Mein Mann und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft. Lief auch alles gut. Nun Ist mein Mann ab 1. 4. Rentner wegen Langzeit-Arbeitslosigkeit (also mit 60). Ich bin Hausfrau und Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft, bei meinem Mann familienkrankenversichert und pflege seit über 10 Jahren meine Mutti in ihrer eigenen Wohnung. An Berufstätigkeit ist nicht zu denken, da die Pflege nicht abschätzbar ist und ich sie öfters rund um die Uhr pflege, je nach Gesundheits-bzw. Krankheitsverlauf (Darmkrebs).


    Nun meine Frage, wo müssen wir uns nun hinwenden um einen Mietszuschuss usw. zu erhalten. Die Rentenauszahlung beträgt 600 Euro. Bekomme ich weiterhin Hartz 4?


    Vielen Dank schon vorab für etwaige Hinweise oder Tipps.

    Danke schön für den Hinweis. Das habe ich mir schon fast gedacht.
    Hatte mich auch pflichtgemäß für die Stelle vom Jobcenter beworben und schrieb bei der Bewerbung auch gleich das Pflegeproblem mit rein. Natürlichwurde ich von dort abgelehnt mit einer wunderbaren Absage. Hoffentlich öffnet das dem Job-Center mal die Augen.
    MfG Ladeburg

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich pflege seit 10 jahren meine Mutti in ihrer eigenen Wohnung. Sie hat Pflegestufe 2. Den Nachweis (Anrechnung für die Rente von der Krankenpflegekasse) habe ich schon Anfang des Jahres im Job-Center abgegeben. Nun bekam ich vom Job-center einen Minijob angeboten. Das Problem ist, ich bin mit der Pflege völlig eingespannt. Teilweise bleibe ich je nach Gesundheitszustand auch über Nacht bei meiner Mutti. Wenn es hoch kommt, dann habe ich am Nachmittag mal 2-3 Stunden für mich (was aber selten ist). Meine Frage ist, was passiert, wenn ich den Job ablehne?
    MfG Ladeburg

    Bin nun schlauer:


    Es bleibt alles beim alten. Bekomme weiterhin ALG2 und kein Geld von der ABM-Stelle. Das behält gleich das Jobcenter. So kann ich die Miete usw. pünktlich zahlen. Sie meinten dort, es wäre viel komplizierter, wenn alles gegengerechnet wird. So läuft alles zum normalen Termin.


    Was mich ein wenig ärgert, ist, daß ich nun Ausgaben für ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr kaufen muß und es keine Mehraufwandsentschädigung gibt. Eigentlich war da der 1,-€ Job ohne finanzielle Einbußen. Für mich heißt es nun momentan noch mit dem Rad fahren, dann aber im Winter 2 Stunden laufen. Sind für mich einfach nicht drin, diese Fahrkosten.

    Wir haben folgendes Problem:
    Meine Frau und ich bekommen seit einigen Jahren ALG2. Zwischendurch hatte ich immer 1€-Jobs. Nun beginne ich am 25.8. eine ABM-Stelle. Ich bekomme 1025,-€ brutto (habe die Steuerklasse3). Meine Probleme:


    1.Das Geld wird erst am 15. des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats abgerechnet und überwiesen. Das heißt für mich erstmal 6 Wochen kein Geld. Es gibt wohl Übergangsgeld, die Frage ist, wie lange. Denn die Miete wird am 1. jeden Monats bei uns fällig.. Muß das Übergangsgeld zurückgezahlt werden?
    2.Bekommt meine Frau weiterhin ALG2 oder wird es gekürzt?
    3.Würde ich einen Zuschuß zur Miete bekommen, diese beträgt 420,-€
    4.Wir brauchen momentan keine GEZ bezahlen, weil ALG2. Was wird nun?


    Wir haben beide einen ALG2-Ausweis, womit wir auch ein Sozialticket für den öffentlichen Nahverkehr kaufen können. Nun würde mein Monatsticket doppelt so teuer werden.
    Nach meinen laienhaften Berechnungen würde ich dann schlechter dastehen, als mit ALG2, wenn es vom Jobcenter keinen Zuschuß usw. mehr gibt. Oder liege ich da falsch. Bitte um schnellstmögliche Beantwortung, da ich morgen zum Jobcenter gehe (wegen Übergangsgeld) und ich möchte vorbereitet sein.
    Vielen Dank und viele Grüße von Ladeburg