...kennt jemand die Höhe der Bemessungs- bzw. Verdienstgrenzen bei sowas ? Oder anders gefragt wieviel Nettoeinkommen darf ich denn haben um etwaigen Kürzungen des Harz IV Geldes meiner Partnerin zu entgehen ?
Beiträge von Blooobster
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...keiner der mir helfen kann ???
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Ich hoffe irgendwer kann mir weiterhelfen ?!? Folgende Situation, ich und meine Partnerin leben zur Zeit noch getrennt in jeweils zwei Wohnungen. Nun wollen wir nach 18 Monaten des getrennt Lebens zusammen ziehen und uns eine neue Wohnung suchen. Ich selber habe einen festen Job, meine Partnerin allerdings ist arbeitssuchend hat eine kleine 3 jährige Tochter (die nicht von mir ist) und bekommt derzeit Harz IV. Inwieweit wird sich nun beim Zusammenzug in EINE Wohnung ihre finanzielle Situation ändern bzw. besteht die Gefahr das sie ihr Harz IV gekürzt bekommt sobald wir dann zusammenleben da ich ein relativ hohes Nettoeinkommen habe ? Gibt es bei sowas Bemessungsgrenzen und worin besteht der Unterschied zwischen einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft ?