Hi, wir haben die volle Leistung für August bekommen ,haben aber unberechtigter Weise Wohnkosten gekürzt. Das wird sich aber sicherlich auch noch klären lassen.
LG Mona
Beiträge von mona11
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...es müssen Freibeträge abgerechnet werden . Irgendwo hab ich auch schon mal Aufstellungen gesehen wie Du das ausrechnen kannst. Lies mal dies ,vielleicht hilft Dir das auch weiter
http://www.sozialleistungen.in…-kein-geld-mehr-5752.html
@ TheNextOne wir haben das Geld für august Anfang der Woche erhalten dem Widerspruch wurde voll entsprochen.
LG
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sooo... mein Bericht:
Nach schwerem kampf und einer Anzeige in unserer Tageszeitung haben wir heute unser Geld bekommen.
Leider nicht alles aber auch dies werde ich noch durchsetzen. Sie haben uns die Wohnkosten unberechtigter Weise gekürtzt. Aber das ist ein anderes Thema.
@ TheNextOne So ..ich hoffe Dir damit bewiesen zu haben das Du Unrecht hattest.
LG Mona -
sooo... mein Bericht:
Nach schwerem kampf und einer Anzeige in unserer Tageszeitung haben wir heute unser Geld bekommen.
Leider nicht alles aber auch dies werde ich noch durchsetzen. Sie haben uns die Wohnkosten unberechtigter Weise gekürtzt. Aber das ist ein anderes Thema.
@ TheNextOne So ..ich hoffe Dir damit bewiesen zu haben das Du Unrecht hattest.
LG Mona -
Hallo, hätte gerne mal gewußt, ob es zulässig ist, dass eine alleinstehende Frau( Alkoholikerin), macht jede Nacht laut Musik an..., lebt das Leben in vollen Zügen natürlich auf Kosten des Staates.Sie bewohnt eine 2-Zimmer Whg, von 52pm in Hamburg. Die Warmmiete beträgt 368 Euro. Ist die Wohnung nicht zu groß für 1 Person? Ich finde es nämlich eine Schweinerei, dass es Leute gibt, die voll den Staat besch....
Und dann gibt es Leute, wie mich, die einen 14 Stunden-Tag haben, erst die schulische Ausbildung, dann noch einen Nebenjob, weil man über die Runden kommen muß. Und das Bafög-Amt hat meine Bearbeitung wegen Bafög eingestellt, weil mein Vater nicht seine Paiere vorlegen will.Tja so ist das ..die nachbarn haben wir wohl alle .
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Es war deutlich genug ,doch bin ich,unser Anwalt und die Rechtspflegerin vom Gericht anderer Meinung.
Ich werde berichten wie das Ding ausgegangen ist ,ok?
LG -
Huhuu, irgendwie reden wir glaube ich aneinander vorbei.
Es geht hier um kein Darlehen sondern wir hatten im August kein Geld bis auf das Darlehen welches ich schon bekommen habe.
Da wir erst im September unser Geld bekommen haben waren wir meiner Meinung nach im August bedürftig ...sogar mit Mehrkosten.
Ich musste Kontoauszug sowie Lohnabrechnung hinbringen und nun wird entschieden.
Ich denke wenn uns nichts mehr zustehen würde wollten sie dies auch nicht vorgelegt haben oder??
Ausserdem kann es einfach nicht sein das die wirklichen Sozialschmarotzer ( wie vorgestern im Fernsehen zu sehen war , Arbeitsloser der sich 3 Tage vorm Bewerbungsgespräch nicht wäscht und kurz vorher mit Wodka gurgetl ) Kohle absahnen ohne Ende ,Schwarzarbeit erledigen und jemand der sich bemüht aus dem Sumpf raus zu kommen gleich wieder mit Schulden anfängt .
Seh ich das falsch?
Ich möchte hier niemanden beleidigen , aber be oben genanntem Beispiel da schwillt mir der Kamm ganz gewaltig.
LG Mona -
ich kann Dir nur empfehlen meinen beitrag zu lesen und lerne daraus. LG Mona
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na denn "Gute Nacht"
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der weiterbewilligungsantrag wurde am 30.7. gestellt ist doch wohl früh genug ,oder??
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siehst Du ich weiss lang nicht alles ... es konnte ja sein das jemand hier ist der es weiss mit dem Zuschlag hellsehen sollst Du auch nicht ich denke dann wärst Du auch nicht hier.
Und deinen Hinweis §37 Abs 2 SGB II kenne ich auch nicht und ich habe jetzt auch keine Lust mehr mir den auch noch anzusehen.
Danke Dir trotzdem für Deine Hilfe
LG mona -
dann klär mich schnell mal auf damit ich bescheid weiss
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woher weisst Du das ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe??ß
genau das haben wir gemacht nur wurde dieser abgelehnt und Widerspruch eingelegt
Nun halt Dich doch nicht an dem August fest ich weiss definitiv das der uns zusteht .MIR GEHTS UM DEN ZUSCHLAG kannste jetzt noch was dazu sagen ja oder nein??
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nein
das überbrückungsgeld ist ein existenzgründungszuschuss
das zuflussprinzip hat keinen zeitlichen bezug außerhalb seiner selbst
wenn ich arbeite und kein geld habe, bekomme ich alg II
...richtig und wir haben das Darlehen bekommen und das war gerade mal die Hälfte vom Bedarf.d. h. das uns das kompl. ALG II zusteht und das darlehen können sie gleich wieder davon abziehen.
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Das Zuflussprinzip ist in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt. Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. - Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also i. d. R. der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.
Zurückzahlen musst du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist - in Höhe dieser Überzahlung.
b) Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.
Reicht das oder soll ich noch ausführlicher Schreiben ausserdem das interessiert mich garnicht mehr , ich weiss vom Amtsleiter das uns das zusteht nur will ich wissen ob der ALGII ZUSCHLAG abgezogen werden darf.
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irgendwie versteh ich Deine Antwort nicht.
Wir haben im August kein Geld bekommen und der Lohn wurde am 1.9. gezahlt also steht uns wohl ALG II für den August zu . Wir mussten aj irgend wovon leben und zur Arbeit kommen nd das Geld haben wir uns von Freunden geliehen Les mal das Zuflussprinzip dort steht es.
Mir ging es nur darum zu erfahren ob der AG II Zuschlag abgezogen werden darf.
LG Mona -
soo... der Monat ist nun um und wir leben alle noch
Wie befürchtet kam unser Lohn erst am Montag also am 1.9.
Nun habe ich eine Frage dazu und zwar
Uns steht ja nun das Geld der ARGE für August zu ,dürfen die uns den ALGII ZUschlag abziehen?
Dürfen die überhaupt etwas abziehen?
Danke für Eure Hilfe Mona -
so ging es uns auch . mein mann hat am 1.8. Arbeit angenommen und wir haben 0,00 € bekommen. Widerspruch läuft aber es bringt uns aktuell nichts.
Am Besten erst nachdem Geld da ist dem Amt bescheid sagen.
LG Mona -
Hallo Grunert, Danke für Deine Antwort
Ich war gestern bei unserem Amtsleiter und habe mit Ihm gesprochen, doch den Weg hätte ich mir sparen können.
Er war absolut nicht einsichtig das wir nicht mehr wissen wie mein Mann zur Arbeit kommen soll geschweige denn das das geld auch an anfderen Stellen fehlt.
Er meinte ich solle mir bei Verwandten Geld leihen .
Ich sagte klar bei meiner Mutter die auch nur Ihre Grundrente bekommt die kann uns sicher was abgeben
Ich habe Ihm gesagt wenn wir nichts bekommen sitzen wir nächste Woche wieder hier weil mein Mann in der Probezeit die fristlose Kündigung bekommt wenn er nicht bei der Arbeut erscheint.
Er meinte das sie den Antrag dann auch wieder ablehnen.
Ich habe mir gestern dann einen sogenannten Beraterschein geholt und habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt was mir aber aktuell auch nicht viel weiterhilft.
Gestern nach dem Gespräch mit dem Amtsleiter habe ich auch erstmal gedacht was machste nun? heulste oder wie gehts weiter.
Ich habe mich für den anderen Weg entschieden und werde kämpfen um mein Recht!
Ich berichte weiter falls es interessieet.
LG Mona -
...verstehen kann ich es nicht das es richtig sein soll.
Miete kommt dann jeden Monat später, Strom usw. auch, alles 1 Monat später , ausserdem weiss doch niemand ob das Geld vom Arbeitgeber tatsächlich im August kommt.
Wir haben doch auch Mehrkosten , irgendwie muss er doch zur Arbeit kommen , Spucki hat gekündigt er beamt nicht mehr und Feldbett haben wir auch keins.
Das soll ein normaler Mensch verstehen.
LG Mona