Beiträge von ute zimmer

    Prima das die Antwort doch so einfach ist.


    Bis 256 € pro Jahr sind Einnahmen nicht Einkommensteuerpflichtig. Damit kann ich Provisionen bis zu dieser Höhe problemlos ausbezahlen. Für die Altersklasse zwischen 7 und 18 Jahren (beschränkt geschäftsunfähig) müsste eine Erlaubnis her, jedoch kann man in der Praxis wohl davon ausgehen das der Erhalt von Geld von den Erziehungsberechtigten erlaubt wird.


    Die 400 € Lösung ist also garnicht nötig. Da bin ich mal froh das ich noch in einem anderen Forum nacgfefragt habe...!

    Hallo zusammen,


    ich bin Gewerbetreibende und möchte mir ein paar Leute "engagieren" die für meine Produkte werben.
    Ich wollte diese Personen aber nicht pro Stunde bezahlen, sondern auf Provisionsbasis. Das heisst, ein vermitteltes Produkt: xxx € Provision.


    Es haben sich auch ein paar Studenten gemeldet, natürlich ohne Gewerbeschein, also dachte ich daran sie als 400 € Minijob Kräfte zu "beschäftigen".


    Was mir dabei nicht klar ist:
    Sie arbeiten ja nicht fest. Das heisst wenn sie was vermitteln - Provision. Wenn nicht eben nicht. Völlig ungebunden, von mir aus auch nur einmal im Jahr.
    Ist die 400 € Variante da wirklich geeignet? Gibt es einen besseren Weg Provisionen auszuzahlen?
    Denn hier muss ich Arbeitszeiten eintragen. Das wäre dann irgendwie null. Und Urlaubsanspruch? Auch null. Und ich müsste die Leute versichern während ihrer "Arbeitszeit". Also das passt alles vorne und hinten nicht..



    Gleiche Frage für Kinder:
    Ein Kind (12 Jahre) hat sich ein Produkt gekauft. Auch hier mein Vorschlag: "wenn jemand anderes das Produkt kauft und deinen Namen angibt bekommst du x € Provision dafür".
    Und die ganze Schulklasse war begeistert....
    Gleiches Problem wie oben. Würde ich ihn dafür bezahlen stündlich Leute anzusprechen - gut. Aber so?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.


    Grüße


    Ute Zimmer