Beiträge von muggel03

    ich bin einfach nicht so gut im ausdrücken. ich habe mich wirklich verschrieben und ich nenne meinem freund immer mein mann. es tut mir leid und ich freue mich doch auch auf das kind aber es ist halt eine schwirige situation. Ich entschuldige mich wenn ihr euch verarscht gefühlt habet es ist wirklich nicht so

    Ich danke dir erstmal. tut mir leid das ich mich verschrieben hatte.


    Also habe ich es richtig verstanden man kann zusammen ziehen, aber es könnte sein das die eltern von meinem freund geld zu geben müssten je nach dem. Auch wenn er in der ausbildung ist un 406 ausbezahlt bekommt


    und das einkommen meines freundes? er ist in der ausbildung und verdient 406 ausbezahlt.


    und was ungefährt steht uns zu mit 1 kind

    Und zwar. Ich bin un 22 Jahre und habe folgende Fragen. Mein Mann ist noch in der ausbildung im 2 Lehrjahr und bekommt 406 Euro ausbezahlt. Wir bekommen ein Kind und möchten gerne wissen ob wir zusammen ziehen können und wenn unter welchen vorrrausetzungen, da er ja noch unter 25 jahre ist und Lehrling. Ich beziehe harzt4 und möchte vorher wissen ob er mit mir ziehen darf und was auf ihn zukommt


    Und dann ist die Frage auch noch wenn das geht ob die eltern unterhalt zahlen müsen oder das Ausbildungsgehalt angerechnet wird.

    Aber dieser satz von der o.g Quelle : "Künftig gelten auch Personen mit betreuungsbedürftigen Kindern unter drei Jahren grundsätzlich als erwerbsfähig " Sagt ja eigentlich was anderes.

    Und das ist sicher? weil sie echt angst hat sie möchte gerne die zeit mit der lütten geniesen. also kann sie 2 Jahre nehmen und das Amt kann sich nicht zwingen? Weil ich gedacht habe und gelesen habe:


    Die Kinderbetreuung wird durch die Gesetzgebung ausgebaut werden. Finanziert werden sollte dies von den Kommunen mit Hilfe der Einsparungen aus der Sozialhilfe.
    Künftig gelten auch Personen mit betreuungsbedürftigen Kindern unter drei Jahren grundsätzlich als erwerbsfähig. Frauen können ALG II bekommen - auch wenn sie für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, z. B. weil sie sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern müssen. Während dieser Zeit sind sie auch mit Mindestbeiträgen sozialversichert. Bislang waren diese Frauen meist Sozialhilfeempfängerinnen.
    quelle: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv.html#top14


    das würde ja bedeuten sie muss spätestens nach 6 Monaten wieder arbeiten



    Also darv sie trotz vorhandenen Job 2-3 Jahre lang zusätlich Hartz 4 zur überbrückung haben. und muss nicht arbei´ten

    Hallo erstmal,
    und zwar zu meinem Thema. Eine Freundin von mir hat vor kurzem Arbeit aufgenommen und ist nun Schwanger geworden. Da Ihr freund noch in der Ausbildung ist und er bei Mutti wohnt kann er die Familie nicht versorgen. Nun geht sie bis kurz vor der Endbindung Ja arbeiten. Dannach bekommt sie ja 8 wochen Muterschaftsgeld und dann Eltergeld.


    Nun ist die Frage: Sie würde gerne 1-2 Jahre Elternzeit nehmen da bekommt sie dann ja nur Elterngeld und kann davon ja nicht leben. Kann sie Hartz 4 beantragen? Macht das arbeitsamt das mit oder muss sie gleich nach der Entbindung wieder vollzeit arbeiten? Sie möchte gerne für das Kind da sein und sich darum kümmern.


    Weil sie ja eine bestehende Arbeit hat, hat sie ansgt kein geld zu bekommen sondern hören zu müssen sie haben ja ne arbeitsstelle gehen sie mal arbeiten und stecken sie ihr kind in eine kita mit 8 Wochen. Das fände ich unfähr weil sie ja auch was von dem Kind haben möchte und ein Kind braucht die mutter ja.


    Hat jemand so eine erfahrung schon gemacht oder kennt sich aus?


    Danke für eure hilfe