danke @ Turtle
morgen hat sie einen Termin bei ihrer Frauenärztin. Da wird sie das dann auch mit dem Beschäftigungsverbot regeln
Beiträge von Antje84
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Ich wurde damals auch nach der Berufsausbildung nicht übernommen und habe trotzdem nach der Ausbiludng AlG I bekommen.
Sie ist ab sofort erstmal familienversichert.@ Turtle: Die Ablehnung auf Alg I erfolgte nur durch einen Wachmann der meiner Schwester mitteilte das sie keinen Leistungen bekommt da sie aufgrund des Beschäftigungsverbotes dem Amt nicht zur Verfügung steht.
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage die meine Schwester betrifft.
Meine Schwester hat am 22.06.2012 ihre Berufsausbildung beendet. Sie arbeitete bei Edeka in der Fleischereiabteilung. Nachdem Sie ihrem Chef noch während der Ausbildung mitgeteilt hat das sie schwanger ist und von Ihrer Frauenärztin die auflage hat in einem anderen Bereich (Kasse) eingesetzt zu werden, wurde ihr mitgeteilt das dies nicht möglich ist un der Chef keine Beschäftigungsmöglichkeit für sie hat. Daraufhin hat sie von ihrer Frauenärztin ein beschäftigungsverbot erhalten. Von ihrem Chef wurde sie nun nach der Ausbildung nicht übernommen.Vor zwei Wochen war sie dann auf dem Arbeitsamt um sich einen Antrag auf ALG I zu holen den sie heute persönlich abgeben sollte. Nun hat man ihr heute mitgeteilt das sie keinen anspruch auf ALG I hätte und sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse meldenn soll. Wenn die ihr auch keine leistungen geben soll sie ALG II beantragen.
Ist das richtig so? Man hat doch wenn man gearbeitet hat Anspruch auf ALG I oder???
Wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen hat würde ich mich sehr freuen.
LG Antje
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Hallo vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe das große Glück das ich zum 15.12.2011 einen neuen Job habe. Ich bin seid dem 01.05.2011 arbeitslos. Seit Auguste mache ich eine Weiterbilung Businessenglisch und habe dadurch den Job bekommen. Meine Weiterbildung geht bis zum 14.12.2011 und ab dem 15.11. fang ich dann meine neue Stelle an. Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld? -
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen...
ich werde zum 30.04.11 vom meinem AG gekündigt. Da ich während meiner Beschäftigung nicht so viel verdient habe, habe ich ergänzend zu meinem Verdienst ALG II bekommen. Wie ist das jetzt wenn ich arbeitslos werde? Bekomme ich dann ALG I oder ALG II?
Im Jahr 2010 war ich in ELternzeit und das Elterngeld betrug 612€. Normalerweise werden ja beim ALG I 67% der letzten 12 Monate berechnet. Oder zählt in diesem Fall die Zeit vor der Elternzeit?
ich hoffe es weiß hier jemand...
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Hallo hab mal eine Frage zum Kinderzuschlag. Mein Mann bekommt monatlich netto 778,00 Euro. Mein Elterngeld beträgt 634,00€ + 184,00€ Kindergeld. Beim zuständigen Arbeitsamt hat man uns darauf aufmerksam gemacht statt ALG II lieber den Kinderzuschlag zu beantragen. Das haben wir auch gemacht nur wurde der ABGELEHNT. Können wir jetzt ALG II beantragen oder haben wir auch darauf keinen Anspruch??? Lohnt es sich gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerruf einzulegen?
LG Antje
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Hallo hab mal ne FRage zu dem Kinderzuschlag. Ich bekomme im Dezember mein erstes Kind. Mein Mann und ich gehen beide arbeiten und haben im Monat zusammen netto 1500€. Würden wir auch diesen Kinderzuschlag bekommen und wo muss ich das beantragen?
Desweiteren waren wir vorige Woche bei Profamilia. Dort wurde uns ausgerechnet das wir einen Anspuch auf Wohngeld hätten. In den ganzen Internetrechnern wird uns aber kein Wohngeldanspruch ausgerechnet. Lohnt es sich denn überhaupt bei unserem Einkommen einen Wohngeldantrag zu stellen?
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Hallo, meine Schwester ist vor zwei Wochen 19 Jahre alt geworden. Bis jetzt hat sie noch zuhause gewohnt, wurde aber von meinem Stiefvater "rausgeschmissen" und wohnt vorrübergehend bei ihrem Freund im Elternhaus. Ich muss dazu sagen das es die gleiche Situation war wie bei mir. Mich hat er damals auch rausgeschmissen da ich von meinem ausbildungsgeld (ich hatte 800,00DM im 1. Lehrjahr) satte 500,00DM Kostgeld geben musste. Das selbe Spiel ist jetzt mit meienr Schwester auch. Es geht denen immer nur ums Geld. Beide sind Hartz 4 Empfänger haben aber denoch Vermögen angespart.
Wir hatten nie eine besonders gute Beziehung zu unseren Eltern. Aber das ist ja jetzt auch egal.
Ab August haben die beiden ihre eigene Wohnung. Der Freund meiner Schwester ist noch in Ausbildung und wird Anfang nächsten Jahres seine Ausbildung beenden. Meine Schwester fängt nun zum 01.08.09 eine Zweitausbildung an. Habe gehört das die Eltern auch noch nach Vollendung der Volljährigkeit unterhaltspflichtig sind, sofern das Ausbildungsgeld nicht vollkommen ausreicht. Stimmt das so?
Kann meine Schwester von den Eltern Unterhalt für Ihre Bedürfnisse verlangen? -
Hallo zusammen
ich bin jetzt in der 12. Woche schwanger. Ich bin berufstätig d.h. mein Mutterchutz würde Ende November beginnen. Natürlich mach ich mir jetzt schon über die anstehende Elternzeit meine Gedanken. Wie schon gesagt geh ich arbeiten und habe monatlich 892,00€ auf die Hand. Mein Mann geht 30h arbeiten und hat monatlich 625,00€ auf die Hand. Im Internet habe ich die Auskunft bekommen das mir ca 646,00€ Elterngeld zustehen würden. Meine Frage ist nun ob ich dann während der Elternzeit einen Anspruch auf ALG II hätte. Mit dem Elterngeld hätten wir ein mtl. Einkommen von 1435,00 (Kindergeld mitgerechnet).
Wir gehen am 15.07. zum Beratungsgespräch zur Pro Familia da werd ich auch deswegen fragen. Wollte nur mal im Vorfeld erfahren ob hier jemand drüber Bescheid weiß und mir ne Antwort geben kann.
Ich bin mir auch noch völlig unsicher wie lange ich die Elternzeit nehmen werde. Ob nur ein halbes Jahr komplett zuhause und die restlichen 6 Monate verkürzt arbeite oder doch lieber volle 12 Monate zu Hause bleiben??? -
naja ihr freund ist selbst noch in der Ausbildung wird nächstes Jahr im Januar fertig.
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Ich hab mal eine Frage.
Meine Schwester (19) wohnt bei meinem Eltern die Hartz IV Empfänger sind. Die drei bilden ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Meine Schwester hat eine schulische Ausbildung gemacht die voriges Jahr zu Ende war. Anschließend hat sie die Ausbildung jetzt verlängert und ihre Fachhochschulreife drangehangen. Im Juni 09 wird sie damit jetzt fertig. Wenn sie sich jetzt einen 400,00€ Job zulegt könnte sie sich dann eine eigene Wohnung nehmen die ihr das Amt bezahlt???
Ich mein sie ist zwar bei meinen Eltern gemeldet wohnt aber so gut wie bei ihrem Freund mit. Der wohnt allerdings auch noch zuhause. Aber es gibt da einige Schwierigkeiten zwischen meinen Eltern und meiner Schwester...
Könnte sie mit 400€ Job eine Wohnung in angemessener Größe bezahlt bekommen??? -
Das ist ja komisch. Meinst du wirklich das wir garnichts bekommen würden? IM Internet rechnet der mir einen Anspruch von 102,00€ aus???
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Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage an euch. MEin Mann und ich gehen beide arbeiten. Ich bin schwanger und unser Kind kommt Ende des Jahres zur Welt.
Mein Mann verdient 750 brutto (30h Woche) und ich 1200 brutto (42h Woche). Wir haben voriges Jahr einen Antrag auf Hartz IV gestellt der abgelehnt wurde da wir "zu viel" verdienen. Nun meine Frage hätten wir durch meine Schwangerschaft einen Anspruch ALG II zu bekommen? Das wäre für uns recht hilfreich. Wir werden auch demnächst ein Beratungsgespräch bei der ProFamilia wahrnehmen.LG Antje84
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Hallo Advokat
wir haben einen Antrag auf ALGII gestellt und er wurde abgelehnt. Begründung mein Bruttolohn (1200€) ist zu hoch. -
Hallo zusammen habe mal eine wichtige Frage zum Einstiegsgeld.
Folgender Sachverhalt:
Mein Mann hat voriges Jahr eine befristete Arbeitstätigkeit aufgenommen wobei er ca. 700€ Netto hatte. Wir haben bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Einstiegsgeld beantragt. Dieser wurde auch bewilligt und wir bekamen mtl. ca. 200€ dazu. Das war auch sehr hilfreich für uns da ich zu dieser Zeit gerade meinen Führerschein gemacht habe und wir jeden Cent gebrauchen konnten. Aber dann kam alles anders. Mein Mann bekam einen neuen beftristeten Arbeitsvertrag aber mit weniger Geld. Sprich er hat im Monat netto 596€. Der Bewilligungszeitraum für das Einstiegsgeld war also abgelaufen. Wir haben dann natürlich einen neuen Antrag auf Einstiegsgeld gestellt und alle neuen Unterlagen (d.h. Arbeitsvertrag) mit beigelegt. Nach einer Woche kam dann der Bescheid - Abgelent!!Seid dem ist die Kacke am Dampfen. Weniger Lohn und kein Einstiegsgeld. Wir haben Widerspruch eingelegt. Das war vor knapp einem Jahr. Seitdem sind wir nur am telefonieren mit der Agentur f. arbeit und werden ständig wieder vertröstet. Letzte Woche ist mein Mann hingefahren um sich seinen Bescheid zu holen. Und das Ergebnis war wieder Abgelent da mein Mann zu viel Verdient. Allerdings wurde nicht sein neues (596€) angerechnet sondern sein altes Einkommen (700€)
Jetzt soll er nächste Woche nochmal hin und seinen Lohnzettel mitbringen obwohl wir ja alles mit dem Weiterbewilligungsantag mitgeschickt hatten.
Kann mir denn jemand Auskunft geben wir das mit dem Einstiegsgeld ist???Es kann ja bis zu einem Jahr gewährt werden. Wir haben wie schon gesagt ein halbes Jahr bewilligt bekommen allerdings mit 700€ netto. Logischerweise hätte ja mein Mann mit 596€netto noch mehr Anspruch oder? -
Ich habe da mal eine Frage.
Mein leiblicher Vater hat meine Mum nach der Geburt verlassen uns sich seidher nicht um mich gekümmert. Die ersten Jahre hat er auch Unterhalt gezahlt. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Habe praktisch ab dem 13. Lebensjahr keinen Cent Unterhalt bekommen. Meine Mum hat es dann auch eingeklagt und es kam auch zur Verhandlung. Leider ist auch nach der Verhandlung kein Geld geflossen. Als ich dann 18. geworden bin musste ich die Sache selber in die Hand nehmen. Ich habe mir eine Rechtsanwältin gesucht und bin mit ihr alles durchgegangen. Am Ende hat mir meine Rechtsanwältin eine liste erstellt aus der ersichtlich wurde das er insgesamt mittlerweile um die 20.000 Euro Unterhalt schuldig ist. Da er aber weitere Kinder hat und diese am Unterhaltsanspruch mehr Recht haben wurde mir von der Anwältn gesagt das sie nichts machen kann und ich auch keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Geld habe. Stimmt das denn? Ich meine die ganzen Jahre die er nicht gezahlt hat sind so einfach hinfällig nur weil er weitere Kinder hat? Das ganze ist jetzt schon mittlerweile 2 -3 Jahre her. Ich bin jetzt 24 und überlege die ganzen Sache nochmal ins Rollen kommen zu lassen. Möchte mich aber vorher vergiwissern ob ich diesen Anspruch noch habe das Geld einzuklagen?
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann....
LG Antje -
Hallo Advokat
ich glaube nicht das ich mich verrechnet habe. Wir kommen mit dem Geld was wir bis jetzt verdienen gerade so über die Runden. Bei dem Elterngeld würden uns aber knapp 200€ fehlen.
Da kann man doch nicht gut von leben??? -
Ich wüsste gerne mal generell wer diesen Anspruch auf die Erstausstattung hat.
Sind es wirklich nur die Frauen die ALGII beziehen oder bekommen es auch Frauen die berufstätig sind.
Das ist nämlich bei mir der Fall. Mein Mann und ich gehen beide arbeiten haben aber mtl wenig auf der Hand. Ich zb. bekommen netto 882€ und mein Mann netto 596€. Davon gehen die üblichen Ausgaben ab wie Autorate, Miete, Lebensmittel, Strom etc. Im Internet haben wir mal geguckt und rausgefunden das wir sogar noch einen Anspruch auf Hartz 4 hätten. Wir werden auch einen Antrag stellen mehr als eine Absage können wir ja nicht bekommen.
Würden wir denn auch einen Anspruch auf diese Leistungen haben? Ich weiß aus anderen Foren das es Einkommensgrenzen gibt weiß aber leider nicht wie hoch die sind.
Ich hoffe das mir hier einer eine Antwort weiß
LG -
Hallo an alle ich habe mal eine Frage zum Elterngeld.
Mein Mann und ich gehen beide arbeiten. Ich bekomme mtl. 882€ netto und mein Mann 596€ netto.
Ich weiiß es ist nicht üppig. Ich habe mal im Internet recherchiert. Ich würde so ca. 619€ Elterngeld + 154€ Kindergeld bekommen. Da würde uns aber trotzdem mtl. noch ganz schön was an Geld fehlen. Oder gibt es andere Möglichkeiten die Differenz zwischen dem tatsächlichen Elterngeld und meinen mtl. Nettolohn zu bekommen.