Hallo,
ich habe letztes Jahr Geld geerbt von meiner Tane. Insgesamt so ca. 30000 TDM , Erschaftssteurer habe ich auch bezahlt diesen Februar (ca.3000 EUR ). Damals war ich mit meinem Freund noch zusammen und mit dem zweiten Kind (Wunschkind) schwanger. Ich habe von dem Geld einiges ausgegeben. Für 5500 EUR habe ich meinen Autokredit zurück gezahlt. 8000 EUR habe ich in eine Altersversicherung eingezahlt. Ein Teil ist für Babyanschaffungen, Kleidung, Urlaub etc. verbraucht worden (ca. 4000 EUR).
Mein Freund und ich haben uns vor kurzem getrennt.:( Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und habe auch einige Anschaffungen gemacht (Küche für 1500 EUR übernommen, einges an Hausrat und Möbel, was ich noch brauchte für ca. 1500 EUR). Damals ging ich natürlich auch davon aus, daß ich von meinem Freund während der Elternzeit finanziell unterstützt werde. Anfang 2010 oder 2011 werde ich wieder arbeiten und mich alleine unterhalten können. Nun hat sich jedoch herausgestellt, daß er kein Geld hat (bzw. hat er das als Selbständiger so gedreht, in dem er Kredite für wichtige Neuanschaffungen aufgenommen hat). Meine Ersparnisse reichen auch nicht mehr so lange, vielleicht noch so sechs Monate.
Jetzt sagte mir jemand, wegen der Erbschaft hätte ich keinen Anspruch auf Hartz IV? Stimmt das? Ich habe das Geld ja nicht sinnlos verpraßt. Aber ich wußte damals doch wirklich nicht, das diese Situation nun eintreten wird.
Kennt sich jemand damit aus? Ich war noch nicht beim Amt, eben kann ich ja noch über die Runden kommen. Aber wie gesagt, noch 1,5 oder 2,5 Jahre werde ich das nicht schaffen. Früher wieder arbeiten geht auch nicht, weil mein AG da nicht zustimmt. Eben habe ich obendrein auch noch keine Krippenplätze.
LG
donaldine
Beiträge von donaldine
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Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit und bin alleinerziehend (2 Kinder) Ich werde Anfang 2010, spätestens Anfang 2011 falls ich keine Kindergartenplätze bekomme, wieder anfangen zu arbeiten. Als ich mich von meinem Freund getrennt habe, war ich davon ausgegangen, daß auch für mich Unterhalt gezahlt wird. Ich habe eine Wohnung von 90 qm gemietet, in der ich nun seit ein paar Monaten wohne. Inzwischen sieht es jedoch nicht mehr danach aus, daß ich mit Unterhalt rechnen kann. Er ist selbständig und hat jetzt natürlich dafür gesorgt, daß er nichts mehr hat.... Es ist also durchaus möglich, daß ich doch noch Hartz IV beantragen muß, da meine Ersparnisse mit Sicherheit nicht mehr so lange reichen werden. Ich habe mich inzwischen informiert und erfahren, daß mir wohl nur eine Wohnung mit 75 qm zustehen würde, die 505 EUR ( inkl. NK ohne Strom und Heizung) kosten dürfte. Meine Wohnung ist also 15 qm "zu groß". Sie kostet kalt 450 EUR zzgl. NK von ca. 70 EUR und Heizkosten von ca. 80 EUR. MUß Ich ggf. aus dieser Wohnung ausziehen, wenn es zum Hartz IV Antrag kommen sollte? Wenn ich wieder arbeiten werde ich definitiv alles alleine zahlen können, daher möchte ich einen Umzug möglichst vermeiden. Was wären die Konsequenzen, wenn ich wohnen bleiben würde? Die Kosten für einen Umzug wären viel teurer als für max. 2,5 Jahre NK für 15 qm zu viel, aber das wird sicher keinen interessieren fürchte ich.
Viele Grüße
donaldine