auf anfrage eine kopie des überprüfungsbescheides
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Überprüfungsantrag
gemäß § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem _________________ beziehen wir Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ih*nen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach §§ 20, 28 SGB II ermittelt.
Betroffen sind oder waren folgende Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:
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Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie in diesem Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantragen wir hiermit eine Überprüfung gemäß § 44 SGB X, da betref*fend den Eckregelsatz des SGB II und die daraus berechneten Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht wird über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20. Oktober 2009 verhandeln.
Dabei geht es um die vom Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 336/07) und auch vom Bun*dessozialgericht (Az.: B 14 AS 5/08 R und Az.: B14/11b AS 9/07 R) jeweils gemäß dem Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten verfassungsrechtlichen Fragen betreffend §§ 20 und 28 SGB II sowie um Verfassungsbeschwerden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen des SGB II für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Unter Bezug auf diese Vorlagebeschlüsse der Gerichte in den Ausgangsverfahren sind wir der An*sicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide für Kinder und Erwachsene und somit auch die bis*herige Anrechnung des monatlichen Kindergeldes auf die Sozialleistung für Kinder aller Voraussicht nach rechtswidrig waren und sind und daher eine höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes de jure festzustellen ist. Soweit einmalige Bedarfe nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich der Über*prüfungsantrag auch darauf.
Mit dem heutigen Antrag kommen wir einer eventuell angestrebten Anwendung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16).
Etwaige Nachzahlungsbeträge sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen.
Sollten Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begrün*dung.
Außerdem bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung zu diesem Antrag.
Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, legen wir hiermit Widerspruch aus oben genannten Gründen gegen sie ein bzw. erweitern schon eingelegte Widersprü*che oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.
Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich hiesiger ergänzender Überprüfungsantrag auf die Zeiträu*me vor der Zusicherung.
Diese Erklärungen erfolgen durch die gesetzlichen Vertreter auch im Namen der minderjährigen Mit*glieder der Bedarfsgemeinschaft.
Hochachtungsvoll
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Unterschrift aller volljährigen Personen in der BG