Beiträge von Wenzel

    auf anfrage eine kopie des überprüfungsbescheides


    Absender: __________________________________________________________________




    An:


    ___________________________


    ___________________________


    ___________________________ Datum: ___________________






    Überprüfungsantrag
    gemäß § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide



    BG-Nummer: _________________________





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit dem _________________ beziehen wir Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ih*nen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach §§ 20, 28 SGB II ermittelt.


    Betroffen sind oder waren folgende Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:


    1. _________________________________


    2. _________________________________


    3. _________________________________


    4. _________________________________


    5. _________________________________


    6. _________________________________


    7. _________________________________


    Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie in diesem Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantragen wir hiermit eine Überprüfung gemäß § 44 SGB X, da betref*fend den Eckregelsatz des SGB II und die daraus berechneten Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.



    Begründung:


    Das Bundesverfassungsgericht wird über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20. Oktober 2009 verhandeln.


    Dabei geht es um die vom Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 336/07) und auch vom Bun*dessozialgericht (Az.: B 14 AS 5/08 R und Az.: B14/11b AS 9/07 R) jeweils gemäß dem Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten verfassungsrechtlichen Fragen betreffend §§ 20 und 28 SGB II sowie um Verfassungsbeschwerden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen des SGB II für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


    Unter Bezug auf diese Vorlagebeschlüsse der Gerichte in den Ausgangsverfahren sind wir der An*sicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide für Kinder und Erwachsene und somit auch die bis*herige Anrechnung des monatlichen Kindergeldes auf die Sozialleistung für Kinder aller Voraussicht nach rechtswidrig waren und sind und daher eine höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes de jure festzustellen ist. Soweit einmalige Bedarfe nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich der Über*prüfungsantrag auch darauf.


    Mit dem heutigen Antrag kommen wir einer eventuell angestrebten Anwendung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16).


    Etwaige Nachzahlungsbeträge sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen.


    Sollten Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begrün*dung.


    Außerdem bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung zu diesem Antrag.


    Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, legen wir hiermit Widerspruch aus oben genannten Gründen gegen sie ein bzw. erweitern schon eingelegte Widersprü*che oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.


    Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich hiesiger ergänzender Überprüfungsantrag auf die Zeiträu*me vor der Zusicherung.


    Diese Erklärungen erfolgen durch die gesetzlichen Vertreter auch im Namen der minderjährigen Mit*glieder der Bedarfsgemeinschaft.


    Hochachtungsvoll





    ----------------------------------------
    Unterschrift aller volljährigen Personen in der BG

    am 20 oktober wird das verfassungsgericht über die regelleistungen entscheiden ob sie gesetzeswiedrig sind


    ich hab schonmal alle meine bescheide zum überprüfen eingereicht.sollte dem wiederspruch stattgegeben


    werden.so ist meine überprüfung anhängig und es wird rückwirkend gewährt.aber warten wir mal ab.sollte


    interesse bestehen stell ich das überprüfungsformular gerne zur verfügung

    Guten Morgen Jungs und Mädels


    Hab da mal ne Frage Als 1 Vors eines Vereins der H4 Empfänger hilfen anbietet.Wollte ich mit einem


    Mitglied des Vereins zum Sachbearbeiterin/stellenvermittlung.als sog Rechtsbeistand.


    Ich dort angekommen Lis mich die SB garnicht rein und hat unserem mitglied (was ich vermeiden Wollte)


    Ne Maßnahme aufgedrückt wo sie bur die Fahrkosten erstattet bekommt. Ist dies überhaupt rechtens das mich


    SB abweisst.Laut SGBII hat jeder ein anrecht auf einen rechtsbeistand egal in welcher Form.Oder stimmt das


    nicht mehr


    gruss Wenzel

    mir wurde von der arge knapp 140€ zuviel gezahlt ohne das ich es bemerkt habe.die arge hat sich auch noch nicht gemeldet wie soll ichmich verhalten.Der arge bescheid geben und nachfaragen oder abwarten.

    Was ich nicht verstehe die 1088€ er müsste doch ne menge freibeträge bekommen KM pauschale KFZ vers Werbungskosten und und und.Meine Frau verdient 950€ netto und ich bekommen noch 412€ hartz4 noh dazu mit kinder müßtet ihr viel mehr bekommen da meine frau und ich nur zu zweit sind.Frage mal die arge nach den freibeträgen

    hier meinen wiederspruch.bei der arge einzelprüfung beantragen danach geht es zum gesundheitsamt.lehnt dieser ab bleibt das sozialgeschicht.klagen mit begründung des wiederspruches





    Gegen Empfangsbestätigung



    BG Nr:.....................................




    Ihr Schreiben vom…………………..
    (Ablehnung des Mehrbedarfs für kostenaufwendige Ernährung)



    WIDERSPRUCH


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem § 21 Abs. 5 SGB II lege ich hiermit Widerspruch ein.


    Begründung:
    Die ARGE´n sind laut Arbeitsagentur für Arbeit strikt angewiesen, den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung zu kürzen, oder gar ganz zu streichen.
    Dies beruht auf einer Empfehlung des Vereins „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.“
    Nun haben aber die Empfehlungen des o.g. Vereins, keinerlei Rechtswirkung, auch wenn die BA in ihrer „Hega 05/08 – 23 Prüfung des Mehrbedarfs, wegen kostenaufwendiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II) (GA Nr. 172008) die ARGE´n und Optionskommunen anweist, sich zwingend daran zu halten.
    Zudem verhält es sich grundsätzlich so, dass die BA, sowie die ARGE´n gar keine Ermächtigungsgrundlage hat (Siehe § 27 SGB II), zu entscheiden bei welchen Krankheiten man Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhält / oder wie hoch der jeweilige Mehrbedarf ist.
    Die Anmaßung der BA sowie der ARGE´n dürfte damit klar rechtswidrig sein, denn eine solche Festlegung darf nur die Bundesregierung treffen.
    Sollte mein Widerspruch abgelehnt werden, werde ich mit Sicherheit, was mir auch rechtlich zusteht, Klage bei dem zuständigen Sozialgericht einreichen, da ich der Meinung bin, dass man mit uns Hartz IV Empfängern nicht machen kann, was man will.



    Anbei noch meine persönliche Mehrbedarfsrechnung
    1) Durch Ankauf von Fettarmen Stoffen (Becel ) hab ich schon einen Mehraufwand von ca 12 € gegenüber anderen Fetten und ölen
    2) Durch die vielen Zwichenmahlzeiten erhöht sich mein Mehrbedarf an Obst um ca 25 € (kaufen sie sich derzeit ein paar Erdbeeren und sie wissen wovon ich schreibe) .
    3) Durch Ankauf Von Ballastreichen Brotsorten (Sesam und andere Körner Sorten) entsteht gegenüber dem Billigen Weizenmischbrot ein Mehrbedarf von rd 15 €
    4) Ein weiterer Posten des Mehrbedarfs sind Zwichenmahlzeiten beim 1€ job und bei Ausübung meines Ehrenamtes oder sonstige Tätigkeiten. Dazu hab ich immer etwas Ballastreiches dabei dieses sind verschiedene Produkte, die ich leider nicht geschenkt bekomme also wieder ca 10-15 €
    5) Durch Gemüse allein entsteht in der jetzigen zeit alleine schon ein Mehrbedarf von rund 10€. Da ich nicht jeden tag Spinat essen möchte wenn auch ungleich billiger ist.
    Nudeln und sonstiges wurde bei uns fast komplett gestrichen. Dieses wollte ich ihnen nur mal mitteilen. Wie sie reagieren bleibt ihnen überlassen




    Mit freundlichen Grüßen

    für banken ist geld da subventionen geförderte banken LSH zahlen munter weiter Boni,nun gibt es noch bad banks irgendwann zahlt der steuerzahler nur noch für die banken (kopfschüttel) was hätt man das geld in bildung h4 und kleine betriebe vergeben währe das viel gerechter gewesen.so aber bleiben wir h4 empfänger wieder einmal auf der strecke egal wie lange du vorher gearbeitet hast.Der dank des Vaterlandes ist dir gewiss.Nichteinmal versicherungen von soldaten die gefallen sind bezahlen.nur beim nehmen stellen sie sich nicht so an

    Bravo so wie du das geschrieben hast sehen das die wenigsten (habe es erst auch nicht verstanden) dies würde heissen erst mit systhem kürzen und dann die hand die dich nähret fördern. Wenn das in deiner gemeinde so abläuft wozu noch wählen.ich hoff trozdem auf die linke obwohl ich nicht eine diskussion hhervorrufen möchte.Spd die einstige arbeiter partei ist jezt soziallos diese hat nichts soziales mehr cdu/csu diese sind unvermerkelbar unkristlich und unsozial die fdp für die bosse und die grünen für den misthaufen alles in allem trostlos.Danke horst das du mir die augen geöffnet hast

    mich würde das auch interesieren
    Horst da hast du recht ich betreue h4 empfänger die meiseten lassen sich gerne helfen,ich mach das gerne und ehrenamtlich in einem kl verein.aber wenn es um mitarbeit geht wenn man den leuten denen man geholfen hat mal braucht nix null.so ist es nunmal

    Hartz4 leistungen sind nicht pfändbar verhandele mit deiner bank ein rückzahlung in kleinen bzw sehr kleinen raten.wenn sie das ablehnt wende dich an deren OPmbusmann der ist dann zuständig


    wenzel

    Entschuldigt das ich mich einmische mein Mehrbedarf (Diabetes typ II) wurde auch abgelehnt aber die chefin der Arge mit der ich gut auskomme hat mir ein einzelfall prüfung vorgeschlagen weil eine ausgewogene ernährung so nicht gewährleistet währe.Du musst entscheiden was du möchtest Ansonnsten stell einen antrag auf einzelfall prüfung dann wirst du wie bei uns zum gesundheitsamt eingeladen und dann enschieden.So jedenfalls war es bei mir.

    Glaub auch nicht das solche einzelaktionen was bringen.Ich hab mal von einem rollstuhlfahrer gelesen der beim bundestag tage demonstriert hat.was aus dieser aktion geworden ist weis kein mensch. es verläuft halt alles im sande

    aber es ändert nix an der tatsache das man sowas auch verbiegen kann.Vielleicht kann man gegen ne bescheinigung von einen e.V verein ein ehrenamt daraus machen.dann könnte die arge nix daran ändern.nur wer für soviel geld in urlaub fährt ich denke taschengeld noch dazu,der braucht auch kein h4.Ich meine mich erinnern zu können das nur werktage als fhlend angerechnet dürften.weis es leider nicht genau.Bei uns im 1€ job haben 6 wochen frei weil " nur werkage zählen"
    denke das ist beim h4 nicht anders.

    ich persöhnlich bekomme jedoch noch bis juni 51.-€ man hat mir aber schon mitgeteilt das der mehrbedarf nicht mehr gezahlt werden soll.Bei mir verhällt es sich so.Hab einen neuen artzbescheinigung für mehrbedarf eingereicht und werde nun vom amsarzt untersucht. Sollte der mehrbedarf gestrichen werden hab ich schon einen wiederspruch vorliegen


    wenn ihn jemand möchte der kann mich ja anschreiben


    gruß wenzel


    ps zu diesem thema habe ich schon vor längerer zeit einen post eröffnet