hallo! ich blicke durch den dschungel der gesetztestexte nicht durch. mein freund ist als bulgare eu-bürger, hat eine freizügigkeitsbescheinigung und lebt ( mit anmeldung und der bescheinigung) seit februar 2007 in dtl. er ist nicht zur arbeitssuche hier, sondern weil er mit mir zusammenleben will. er verdient sein geld bisher als handwerker und wenn er mit seiner band für feste engagiert wird "schwarz". über seine sprachschule ist er noch bis mitte 09 krankenversichert. beim arbeitsamt sagte man mir vor einem jahr, dass er keine ansprüche auf gelder (alg oder so) hat. nun habe ich aber gelesen, das eu-bürger überall die gleichen rechte haben? was stimmt denn nun, kann er alg II beantragen, oder geht das nicht? er hat in seiner heimat bis zu seinem umzug nach dtl. sozialhilfe bekommen. oder muss er zuerst offiziell arbeiten, und hat falls das arbeitverhältnis endet, erst dann rechte? das wäre sehr gut zu wissen auch was die zukunft betrifft, weil wir auch mal gerne kinder wollen und er dann lieber für den fall der fälle eine absicherung hätte, falls er mal krank wird oder so. danke!!!!:)