ich danke euch für die auskunft und werde den antrag schrieftlich stellen und im anhang gleich das miet gebot mit abgeben.ich hoffe das dan auch alles klappt ohne weitere probleme klappt
Beiträge von babett
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also heißt das für mich wen das baby da ist kann mir trozdem keiner verbieten in eine wohnung zu ziehen die größer ist? und mein baby wird dan auch mit angerechnet? auch wen ich ohne genemmigung umziehe?
gruß
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mir wurde gesagt das wenn das baby da ist ich nicht umziehen darf in eine wohnung die größer ist und ich bekomme trozdem nur die gleichen leistung weiter
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hallo
ich habe mal eine frage und zwar bin ich am 21.06.08 nach lüdinghausen gezogen und habe end juli erfahren das ich schwanger bin und jetzt will ich aber zurück ziehen nach halle/saal weil ich habe in halle meine ganze familie die mich unterstützen wen das baby dan da ist und ich komme hier gerade nicht damit klar weil ich hier keinen habe der mir helfen kann und ich habe mit dem arbeitsamt gesprochen das ich wider zurück will und die geben mir keine genemigung dafür weil mein lebensgeferde findet auch keine arbeit in halle.mir wurde gesagt wen ich umziehe bleiben die leistungen gleich auch wen das baby dan da ist darf ich in keine wohnung ziehen die mehr als 475 euro kostet und die leistungen zum leben bleiben auch gleich stimmt das so? ich weis nicht was ich machen soll mich macht das seelich gerade richtig fertig.freu mich über jede antwort