Beiträge von Miss Piggy

    Möchte advokats Schilderungen noch erweitern, weil viele HE bereit sind die Differenz zu zahlen, aber dann bei der Jahresabrechnung den großen Schock bekommen.


    Wenn du in der Wohnung bleiben möchtest, dann ist es deine Entscheidung, aber wenn du Betriebskosten nachzahlen musst, dann rechnet die Arge den Anteil raus, den die Wohnung zu groß ist UND diesen Rest musst du selber zahlen!!!


    Übrigens, wenn die Arge feststellt, die Wohnung ist zu groß und sie fordern dich zum Umzug auf, dann müssen sie ALLE Umzugskosten tragen!!!!

    Ja, sobald das Kind da ist müssen die Wohnkosten für 2 Personen übernommen werden und ab da stehen dir UND dem Kind Leistungen zu. Die Wohnungsgröße kann man dir aber nur in Halle sagen, weil es von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ist.


    Weiter kannst du ab der 13. Woche Schwangerschaftsmehrbedarf beantragen, sowie eine Erstausstattung für´s Kind. Diese Erstausstattung kannst du aber auch bei der AWO, Caritas oder pro Familia beantragen.


    In Ha-Neu gab es mal eine pro Familia-Geschäftsstelle, ich weiss nur nicht mehr genau wo!

    Die Aussage, dass du mit Kind die gleichen Leistungen wie jetzt als Single erhälst ist SCHWACHSINN, sobald sich die Voraussetzungen ändern, dann ändern sich auch die Zahlungen - natürlich nur auf Antrag und mit allen erforderlichen Nachweisen.


    Was deinen Umzug nach Halle/Saale angeht, schließe ich mich Herrn Grunert an!

    Sven, warum hat die "gute" SB dir nicht die Eingliederungsbeihilfe angeboten??? die muss nicht zurückgezahlt werden!!!


    Wenn du den Nerv hast geh nochmal hin und beantrage eine Wandlung des Überbrückungsgeldes in die Eingliederungsbeihilfe!!!!!

    Schüler-BAB bzw. Schüler-Bafög schließen Alg2 nicht aus, es wird allerdings gegengerechnet. Aber auch hier sind Freibeträge zu gewähren. Wohngeld wird hier wahrscheinlich nicht gewährt, weil das Einkommen zu gering ist. Also stell erstmal einen Antrag auf Alg2!!!


    Bafög für ein Studium schließt Alg2 aus!!

    Die Eheschließung. Ab diesem Tag erfolgt die Berechnung neu, natürlich unter Beachtung der derzeitigen Situation. Ich hoffe die Arge begreift das auch!

    Falsch!!! Es gilt das Zuflußprinzip und hier ist eindeutig der Zufluß erst im September zu erwarten! Deshalb muss für den August der volle H4-Satz gezahlt werden.


    Vorschuß?? Welcher AG zahlt einen Vorschuß nach 10 Arbeitstagen???


    Eingliederungsbeihilfe ist ein guter Tipp! Hier würde ich trotzdem einen Antrag stellen, weil offensichtlich die Arge ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen ist und Sven nicht dazu aufgeklärt hat.


    Überbrückungsgeld würde ich nicht beantragen, weil (soweit mir bekannt) dieses zurückgezahlt werden muss. Hier bin ich mir aber nicht so sicher.

    Hallo Sven, wenn deine Frau keine Einnahmen hat, dann kann hier was nicht stimmen!!!


    Außerdem hat die Arge "vergessen" von deinem Bruttoverdienst deinen Freibetrag zu errechnen!! Ich stelle mal eine fiktive Rechnung auf:


    RS Sven: 316 €
    RS Frau: 316 €
    RS Kind: 211 €


    Miete: 324 €


    Bedarf: 1167 € - Kindergeld


    Einkommen: Brutto 1050 €?
    Netto 749 €


    Freibetrag: mind. 240 €


    anzurechnendes Einkommen: ca. 749 - 240= 509


    Bedarf: 1167 € - 509 € (Einkommen) - 154 € (Kindergeld)= 504 € Alg2


    Dies ist keine rechtsverbindliche Rechnung, aber schau auf deinen Bescheid ob da alles aufgeführt ist! Das mit dem Überhang dient nur der Verwirrung, weil die pro Kopf-Anteile aufgegliedert werden.


    Für August hättet ihr noch vollen Anspruch, weil dein Lohn erst im September fliest und erst ab September kann man neu berechnen. Wenn z. B. deine Fahrkosten 100 € überschreiten, dann muss dies extra berücksichtigt werden.

    Sven, also so richtig verstehe ich dass nicht! Ihr bekommt "nur" 150 € H4?? Ihr habt doch sicher einen Änderungsbescheid bekommen! Mit dem, was du geschrieben hast, kann man leider nicht viel anfangen. Kannst du mal die Daten hier reinstellen.